Windenergieerlass Bundesland: Was er ist und was er regelt

Windenergieerlass Bundesland: Was er ist und was er regelt

Eine Frau informiert sich über die aktuellen Vorgaben zur Windenergie.


Kurz gesagt:

  • Ein Windenergieerlass ist eine landesweite Verwaltungsvorschrift, die die Genehmigung von Windenergieanlagen lenkt, aber nicht direkt bindend für Gerichte ist. Er dient als Orientierungshilfe für Behörden und beeinflusst die Verfahrensabläufe, darf jedoch Bundesrecht wie das WindBG nicht einschränken. Für Projektentwickler ist die Kenntnis des aktuellen landesgesetzlichen Erlasses unerlässlich, um Genehmigungsverfahren effizient und rechtssicher durchzuführen.

Ein Windenergieerlass ist eine von der jeweiligen Landesregierung erlassene Verwaltungsvorschrift, die konkretisiert, wie Windenergieanlagen in einem Bundesland geplant und genehmigt werden. Er richtet sich primär an nachgeordnete Behörden und gibt ihnen vor, wie sie Ermessensspielräume ausfüllen, welche Unterlagen sie verlangen und wie sie Naturschutzprüfungen durchführen sollen. Für Projektentwickler ist er damit die erste Pflichtlektüre vor jeder Standortprüfung.

Was ein Windenergieerlass konkret bedeutet:

  • Rechtsnatur: Verwaltungsvorschrift, kein Gesetz. Bindend für Behörden, nicht für Gerichte.
  • Praktische Wirkung: Orientierungsrahmen für Genehmigungsverfahren, Artenschutzprüfungen und Flächensteuerung.
  • Verhältnis zu Bundesrecht: Bundesgesetze wie das Wind-an-Land-Gesetz (WindBG), das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und das Baugesetzbuch (BauGB) haben Vorrang. Der Erlass darf diese nicht einschränken.
  • Konsequenz für Planer: Wer einen Standort prüft, muss den aktuellen Erlass des jeweiligen Bundeslandes kennen, denn er bestimmt, welche Abstimmungsschritte nötig sind und welche Flächen von vornherein ausscheiden.

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Windenergieerlass rechtlich, und wie verhält er sich zum Bundesrecht?

Windenergieerlasse sind Verwaltungsvorschriften, also Binnenrecht der Verwaltung. Sie binden nachgeordnete Behörden bei der Auslegung von Ermessensspielräumen, entfalten aber keine unmittelbare Außenwirkung gegenüber Privaten oder Gerichten. Gerichte nutzen Erlasse als Auslegungshilfe, sind jedoch nicht daran gebunden.

Das bedeutet in der Praxis: Ein Erlass kann eine Behörde anweisen, bei Windenergieanlagen in bestimmten Waldgebieten besondere Prüfschritte einzuhalten. Weicht eine Behörde ohne Begründung davon ab, riskiert sie eine erfolgreiche Anfechtung. Hält sie sich strikt daran, obwohl ein Gesetz etwas anderes erlaubt, kann das ebenfalls angreifbar sein.

Bundesrecht geht vor. Dort, wo WindBG, BImSchG oder BauGB klare Vorgaben machen, kann ein Landeserlass diese weder verschärfen noch aushebeln. Er darf lediglich den Vollzug konkretisieren und Verfahrensabläufe strukturieren.

Windenergieerlasse spiegeln oft die politische Haltung einer Landesregierung. Änderungen bei Regierungswechseln führen regelmäßig zu Überarbeitungen und beeinflussen die Investitionssicherheit direkt.

Genau das ist der kritische Punkt für Investoren: Ein Erlass kann sich nach einer Landtagswahl innerhalb weniger Monate grundlegend ändern. Wer ein Projekt über mehrere Jahre entwickelt, muss damit rechnen, dass die Erlasslage zum Zeitpunkt der Genehmigung eine andere ist als beim Projektstart.

Profi-Tipp: Prüfen Sie im Erlassdokument immer Herausgeber (Ministerium), Datum der Fassung und den Geltungsbereich. Diese Angaben stehen meist im Dokumentfuß oder in der Präambel. Nur die aktuell gültige Fassung ist maßgeblich.

Infografik: Gegenüberstellung der Regelungsbereiche im Windenergieerlass


Welche Regelungsbereiche decken Landes-Windenergieerlasse typischerweise ab?

Windenergieerlasse enthalten häufig Vorschläge zur Verfahrensführung: frühzeitige Behördenabstimmung, Abstimmungsstellen, notwendige Unterlagen und methodische Hinweise für Artenschutzprüfungen. Sie dienen als Handreichung, um einen einheitlichen und effizienten Vollzug sicherzustellen. Die typischen Regelungsfelder:

  • Planungsrechtliche Flächensteuerung: Vorgaben zu Vorrang- und Ausschlussflächen; Unterscheidung zwischen Positivplanung (Flächen werden aktiv ausgewiesen) und Ausschlussplanung (bestimmte Gebiete werden gesperrt).
  • Naturschutz und Artenschutz: Prüfpflichten nach BNatSchG, Anforderungen an Artenschutzgutachten, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen, Hinweise zu kollisionsgefährdeten Vogelarten.
  • Waldnutzung: Regelungen, ob und unter welchen Bedingungen Windenergieanlagen in Wäldern zulässig sind; in vielen Ländern gelten Waldflächen als Ausschlussgebiet oder unterliegen strengen Ausnahmevoraussetzungen.
  • Abstandsregelungen und Immissionsschutz: Empfohlene oder verbindliche Mindestabstände zu Wohngebieten; Hinweise zur Schallprognose und Schattenwurfberechnung nach TA Lärm und BImSchG.
  • Verfahrenshinweise: Frühzeitige Behördenbeteiligung, zuständige Abstimmungsstellen, Checklisten für Antragsunterlagen im Genehmigungsverfahren nach BImSchG.
  • Technische Kriterien: Höhenbegrenzungen, Sichtachsenschutz, Hinweise zum Repowering bestehender Anlagen.
  • Flächenanrechnung: Hinweise, wie ausgewiesene Flächen gegenüber den Flächenbeitragswerten des WindBG angerechnet werden und wie Doppelzählungen bei mehrstufiger Planung vermieden werden.

Ein konkretes Beispiel: Wenn ein Projektentwickler einen Standort in einem Waldgebiet prüft, findet er im Erlass des jeweiligen Bundeslandes, ob Waldflächen grundsätzlich ausgeschlossen sind, welche Ausnahmen möglich sind und welche Gutachten die Genehmigungsbehörde erwartet. Das spart Rückfragen und verkürzt die Vorlaufzeit erheblich.


Wie unterscheiden sich die Erlasse in Baden-Württemberg, Niedersachsen und Bayern?

Die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind erheblich, sowohl inhaltlich als auch in der Dokumentstruktur. Wer länderübergreifend plant, merkt schnell, dass ein einheitlicher „Windenergieerlass“ als Begriff täuscht: Manche Länder nutzen andere Bezeichnungen wie Richtlinien oder Leitfäden, was die Suche erschwert.

Baden-Württemberg

Baden-Württemberg hat einen eigenständigen Windenergieerlass, der vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft herausgegeben wird. Schwerpunkte liegen auf der Waldnutzung (Windenergie im Wald ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, aber an strenge Prüfpflichten geknüpft), auf Artenschutzanforderungen und auf der frühzeitigen Abstimmung mit Regionalverbänden. Das offizielle Dokument ist über die Seite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg abrufbar; die jeweils aktuelle PDF-Fassung trägt ein Versionsdatum, das vor der Nutzung geprüft werden sollte.

Niedersachsen

Niedersachsen verfügt über einen der bekanntesten und detailliertesten Windenergieerlasse in Deutschland. Das Dokument wurde mehrfach aktualisiert und regelt unter anderem explizite Ausschlussgebiete: Wälder und Naturschutzgebiete sind in der Regel ausgeschlossen, Vorranggebiete für Windenergie werden in Regionalplänen festgelegt. Der niedersächsische Erlass enthält zudem konkrete Hinweise zur Verfahrenskoordination zwischen Genehmigungsbehörde, Naturschutzbehörde und Regionalplanung. Das offizielle PDF ist über das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz zugänglich; das Versionsdatum sollte bei jedem Abruf notiert werden.

Aktuelle Debatte zum Windenergie-Erlass in Niedersachsen

Bayern

Bayern ist ein Sonderfall. Der ältere bayerische Windenergieerlass wurde durch eine Kombination aus landesrechtlichen Vorgaben und dem Energie-Atlas Bayern als zentraler Informationsplattform ergänzt. Bayern stellt besondere planerische Anforderungen, insbesondere bei Abstandsflächen zu Wohngebieten, und hat historisch restriktivere Regelungen verfolgt. Seit der politischen Neuausrichtung wird der Ausbau aktiver gefördert, aber die Abstandsregelungen bleiben ein zentrales Thema. Einschlägige Vorgaben finden sich beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Vergleichstabelle: Ausgewählte Bundesländer

Dimension Baden-Württemberg Niedersachsen Bayern
Geltungsbereich / räumliche Anwendbarkeit Landesweit; Waldnutzung unter Auflagen möglich Landesweit; Wald und Schutzgebiete weitgehend ausgeschlossen Landesweit; Abstandsflächen zu Wohngebieten besonders geregelt
Regelungsgegenstände Waldregelung, Artenschutz, Regionalplanung Ausschlussgebiete, Verfahrenskoordination, Naturschutz Abstandsvorgaben, Regionalplanung, Energie-Atlas als Plattform
Planungsansatz Positivplanung mit Ausnahmen für Wald Vorranggebiete in Regionalplänen (Positivplanung) Positivplanung; historisch restriktiv, aktuell im Wandel
Verfahrensvorgaben Frühzeitige Abstimmung mit Regionalverbänden Koordination zwischen Genehmigungs-, Naturschutz- und Regionalbehörde Energie-Atlas als Erstanlaufstelle; Behördenabstimmung nach BImSchG
Aktualität / Änderungsfrequenz Regelmäßige Aktualisierungen; politisch abhängig Mehrfach überarbeitet; Versionsdatum prüfen Ergänzung durch Plattformlösungen seit 2023; laufende Anpassung

Profi-Tipp: Beim Ländervergleich immer auf das Versionsdatum und die Ministeriumsüberschrift im Dokument achten. Aktualisierte Fassungen ersetzen ältere vollständig, ohne dass die URL zwingend geändert wird. Archivieren Sie die abgerufene PDF-Version mit Abrufdatum im Projektordner.


Wie beeinflusst ein Windenergieerlass die Genehmigungspraxis und Investitionssicherheit?

Ein Erlass ist kein Gesetz, aber er prägt den Verfahrensalltag erheblich. Für einen Investor ist er vor allem eine Orientierungshilfe: Er zeigt, welche Abstimmungsprozesse und Unterlagen sinnvoll sind, reduziert Unsicherheiten, garantiert aber keine Genehmigung.

Typische Verfahrensschritte vom Vorhaben bis zur Genehmigungsentscheidung:

  1. Vorprüfung: Aktuellen Erlass des Bundeslandes abrufen, Geltungsbereich und Ausschlussgebiete prüfen.
  2. Standortanalyse: Abgleich mit Vorrang- und Ausschlussflächen aus Regionalplänen und Flächennutzungsplänen.
  3. Frühzeitige Behördenabstimmung: Kontakt mit der zuständigen Genehmigungsbehörde (meist Landkreis oder Regierungspräsidium), Naturschutzbehörde und Regionalplanung aufnehmen.
  4. Gutachtenerstellung: Artenschutzgutachten, Schallprognose, Schattenwurfberechnung, ggf. Waldgutachten entsprechend den Erlass-Vorgaben beauftragen.
  5. Antragsstellung nach BImSchG: Vollständige Unterlagen einreichen; Erlass gibt Hinweise, was als vollständig gilt.
  6. Behördliche Prüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung: Erlass strukturiert, welche Behörden zu beteiligen sind und in welcher Reihenfolge.
  7. Genehmigungsentscheidung: Behörde entscheidet auf Basis von Gesetz und Erlass; Abweichungen vom Erlass müssen begründet werden.

Risikofaktoren und wie man ihnen begegnet:

  • Politische Änderungen: Erlasse können nach Regierungswechseln angepasst werden. Wer ein Projekt über mehrere Jahre entwickelt, sollte Änderungen aktiv monitoren und den rechtlichen Rahmen regelmäßig neu bewerten.
  • Unterschiedliche Behördenauslegung: Selbst innerhalb eines Bundeslandes interpretieren Behörden Erlasse unterschiedlich. Frühzeitige Abstimmungsprotokolle schützen vor späteren Nachforderungen.
  • Fehlende Dokumentation: Wer nicht nachweisen kann, dass er den Erlass berücksichtigt hat, riskiert Verzögerungen. Abstimmungsprotokolle und Gutachtenaufträge sollten von Beginn an archiviert werden.
  • Abgestufte Gutachtenerstellung: Statt alle Gutachten auf einmal zu beauftragen, empfiehlt sich eine Stufung: erst Vorprüfung, dann vertiefte Untersuchung nur für aussichtsreiche Standorte.

Wie stehen Windenergieerlasse zum WindBG, BImSchG, BauGB und Naturschutzrecht?

Seit Inkrafttreten des Wind-an-Land-Gesetzes im Februar 2023 hat sich die Rolle der Ländervorgaben grundlegend verändert. Länder müssen nun verbindliche Teilflächenziele festlegen; die Steuerung erfolgt zunehmend über raumordnerische Ziele statt allein über interpretative Verwaltungsvorschriften.

  • WindBG (Wind-an-Land-Gesetz): Verpflichtet die Länder zur Ausweisung verbindlicher Flächenbeitragswerte: bis Ende der 2020er Jahre müssen Flächenbeitragswerte für Windkraftanteile ausgewiesen sein, mit schrittweise steigenden Zielwerten. Verfehlt ein Land diese Ziele, treten landesspezifische Abstandsregelungen außer Kraft. Erlasse müssen diese Flächenziele berücksichtigen und dürfen sie nicht konterkarieren.
  • BauGB: Integriert die Flächenziele des WindBG in das Planungsrecht. Die Planung von Windenergieanlagen soll auf Positivplanung umgestellt werden: Voraussetzung für die Zulassung ist grundsätzlich eine vorherige Ausweisung im Regional- oder Flächennutzungsplan. Erlasse konkretisieren, wie diese Planungsinstrumente angewendet werden.
  • BImSchG: Regelt die Genehmigungsbedürftigkeit nach Anlagenhöhe und Immissionsschutzanforderungen. Windenergieanlagen sind abhängig von ihrer Größe und technischen Parametern genehmigungspflichtig nach dem BImSchG. Erlasse ergänzen das Verfahren, können aber die gesetzlichen Anforderungen nicht ersetzen oder abschwächen.
  • BNatSchG / Naturschutzrecht: Artenschutzrechtliche Prüfungen sind bundesrechtlich vorgeschrieben. Erlasse geben Hinweise zu Prüfstandards, Methodik und Vermeidungsstrategien, etwa zur Erfassung kollisionsgefährdeter Vogelarten oder zur Beurteilung von Fledermausvorkommen.
  • Anrechnung von Flächen: Erlasse enthalten oft formale Hinweise zur Anrechnung von Flächen gegenüber den Flächenzielen und zur Vermeidung doppelter Anrechnung bei mehrstufiger Planung. Das ist in der Praxis komplex und fehleranfällig.

Das WindBG verschiebt die Planungslogik in Richtung Positivplanung. Länder müssen Teilflächenziele festlegen, wodurch Erlasse zunehmend an raumordnerische Zielvorgaben gekoppelt sind. Wer das nicht berücksichtigt, plant an der Realität vorbei.


Wo finde ich den aktuellen Windenergieerlass meines Bundeslandes?

Die Suche ist nicht immer einfach, weil der Begriff „Windenergieerlass“ nicht einheitlich verwendet wird. Einige Länder nutzen andere Bezeichnungen wie Richtlinien, Leitfäden oder Rundschreiben. Projektentwickler müssen deshalb regionale Raumordnungspläne und landesrechtliche Vorgaben parallel prüfen.

Schritt für Schritt zum richtigen Dokument:

  1. Zuständiges Ministerium identifizieren: In der Regel ist das Umwelt-, Wirtschafts- oder Bauministerium des jeweiligen Bundeslandes zuständig. Die Ministeriumswebseite ist der erste Anlaufpunkt.
  2. Suchbegriffe variieren: Neben „Windenergieerlass“ auch „Windenergie-Erlass“, „Windkrafterlass“, „Leitfaden Windenergie“ oder „Rundschreiben Windenergie“ suchen.
  3. Amtsblatt prüfen: Erlasse werden oft im Amtsblatt des jeweiligen Bundeslandes veröffentlicht. Amtsblätter sind über die Landesportale zugänglich.
  4. Versionsdatum und Herausgeber notieren: Nur die aktuell gültige Fassung ist maßgeblich. Datum, Aktenzeichen und herausgebendes Ministerium im Projektordner festhalten.
  5. Anhänge und Leitfäden prüfen: Viele Erlasse verweisen auf ergänzende Dokumente (z. B. Artenschutzleitfäden, Abstandstabellen). Diese sind Teil des Regelwerks.
  6. Kontaktstelle für Rückfragen nutzen: Im Erlass ist meist eine Kontaktstelle im Ministerium oder bei der Genehmigungsbehörde angegeben. Nutzen Sie diese bei Auslegungsfragen.

Praktische Hinweise zur Anwendung:

  • Erlasskapitel identifizieren, die für den konkreten Standort relevant sind (z. B. Waldregelung, Artenschutz, Abstandsvorgaben).
  • Relevante Vorgaben in Planunterlagen und Gutachtenaufträge übernehmen und explizit zitieren.
  • Abstimmungsprotokolle mit Behörden dokumentieren und auf den Erlass Bezug nehmen.
  • Abgerufene PDF-Versionen mit Abrufdatum archivieren; bei Erlass-Aktualisierungen die neue Fassung mit Änderungsdatum im Projektordner ablegen.

Wie helfen Geodaten und digitale Tools bei der Umsetzung von Erlass-Vorgaben?

Erlass-Vorgaben auf dem Papier zu kennen ist eine Sache. Sie auf einen konkreten Standort anzuwenden, ist eine andere. Genau hier entscheidet die Qualität der verfügbaren Geodaten, wie schnell und rechtssicher eine Vorprüfung gelingt.

Ein typischer Workflow sieht so aus:

  • Standortselektion: Ausgehend von Windpotenzialdaten werden mögliche Standorte identifiziert.
  • Ausschlussanalyse: Geodaten zu Schutzgebieten, Waldflächen, Siedlungsabständen und Vorranggebieten werden überlagert. Standorte, die Erlass-Ausschlusskriterien erfüllen, scheiden früh aus.
  • Flächenanrechnung: Die verbleibenden Flächen werden gegen die Flächenbeitragswerte des WindBG geprüft; Überschneidungen mit bereits angerechneten Flächen werden erkannt.
  • Dokumentation für Behördenabstimmung: Karten, GIS-Shapefiles und PDF-Berichte werden für die frühzeitige Behördenbeteiligung aufbereitet.

Nefino bietet genau diesen Workflow als digitale Plattform: Flächenanalysen, Überschneidungsprüfungen mit Schutzgebieten und Geodaten für Energieprojekte lassen sich direkt in Behördendossiers exportieren. Das reduziert Rückfragen und verkürzt die Abstimmungszeit.

Profi-Tipp: Legen Sie eine Versionskontrolle für Ihre Geodaten und Erlassdokumente an. Wenn ein Erlass aktualisiert wird, müssen Sie nachweisen können, mit welcher Fassung Sie zu welchem Zeitpunkt gearbeitet haben. Das ist bei behördlichen Nachfragen und im Streitfall entscheidend.


Wichtige Erkenntnisse

Ein Windenergieerlass ist eine landesrechtliche Verwaltungsvorschrift, die Behörden bei der Genehmigung von Windenergieanlagen bindet und Projektentwicklern den Verfahrensweg vorzeichnet, ohne selbst Gesetzesrang zu haben.

Thema Details
Rechtsnatur des Erlasses Verwaltungsvorschrift: bindet Behörden, nicht Gerichte; kein Gesetzesrang.
Verhältnis zu Bundesrecht WindBG, BImSchG und BauGB haben Vorrang; Erlasse konkretisieren nur den Vollzug.
Länderunterschiede Baden-Württemberg, Niedersachsen und Bayern verfolgen unterschiedliche Planungsansätze und Ausschlussregelungen.
Politische Änderungsanfälligkeit Erlasse können nach Regierungswechseln angepasst werden; laufendes Monitoring ist für Investoren Pflicht.
Nefino als Planungswerkzeug Nefinos Geodaten-Plattform unterstützt Ausschlussanalysen, Flächenanrechnung und Behördendokumentation direkt aus dem System.

Warum länderspezifische Erlasse mehr Aufmerksamkeit verdienen, als sie häufig bekommen

Wer Windenergieprojekte entwickelt, kennt das WindBG, das BImSchG, das BauGB. Aber den aktuellen Windenergieerlass des jeweiligen Bundeslandes? Den haben viele nicht griffbereit, obwohl er im Verfahrensalltag mehr Einfluss hat als manches Bundesgesetz.

Das liegt daran, dass Erlasse keine Schlagzeilen machen. Sie werden still aktualisiert, manchmal ohne große Ankündigung, und wer nicht aktiv sucht, arbeitet plötzlich mit einer veralteten Fassung. Ich halte das für eines der unterschätztesten Risiken in der Projektentwicklung: nicht die großen Gesetzesänderungen, sondern die stillen Erlassanpassungen, die den Verfahrensalltag verändern.

Dazu kommt die Terminologiefalle. Nicht jedes Bundesland nennt sein Steuerungsdokument „Windenergieerlass“. Wer nur nach diesem Begriff sucht, findet in manchen Ländern gar nichts, obwohl es sehr wohl ein verbindliches Dokument gibt. Das erfordert ein systematisches Vorgehen bei der Recherche, und genau dafür braucht es zuverlässige digitale Werkzeuge und aktuelle Geodaten.

Mein Rat: Behandeln Sie den Erlass Ihres Zielbundeslandes wie ein lebendes Dokument. Archivieren Sie jede Version, die Sie verwendet haben, mit Datum und Herausgeber. Und prüfen Sie vor jeder Behördenabstimmung, ob eine neuere Fassung vorliegt.


Erlass-Vorgaben schneller umsetzen mit Nefino

Wer Windenergieprojekte plant, verliert viel Zeit damit, Erlass-Anforderungen manuell in Standortprüfungen zu übersetzen: Schutzgebiete abgleichen, Waldgrenzen prüfen, Abstandsflächen berechnen, Unterlagen für Behörden aufbereiten. Das ist fehleranfällig und zeitintensiv.

Nefino

Nefino macht diesen Schritt schneller und nachvollziehbarer. Die Plattform stellt eine umfangreiche Anzahl an Geodatensätzen für Energieprojekte bereit, darunter Schutzgebiete, Waldflächen, Vorranggebiete und Siedlungsabstände, die direkt für Ausschlussanalysen genutzt werden können. Überschneidungen mit Erlass-relevanten Flächen werden automatisch erkannt. Ergebnisse lassen sich als GIS-Shapefile oder PDF-Bericht exportieren, direkt verwendbar für die frühzeitige Behördenabstimmung.

Wer den Genehmigungsprozess strukturiert angehen möchte, findet bei Nefino die Datengrundlage dafür. Schauen Sie sich die Geodaten-Plattform an und prüfen Sie, welche Datensätze für Ihr Bundesland verfügbar sind.


Primärdokumente sollten immer aus offiziellen Quellen bezogen und mit Abrufdatum archiviert werden. Für Projektdossiers empfiehlt sich die Ablage als PDF mit Metadaten (Datum, URL, Versionsnummer).

  • Wind-an-Land-Gesetz (WindBG): Vollständiger Gesetzestext unter gesetze-im-internet.de/windbg; maßgeblich für Flächenbeitragswerte und Planungsfolgen.
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK): Informationen zum WindBG, Arbeitshilfen und Erläuterungen unter bundeswirtschaftsministerium.de.
  • BMWSB (Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen): Gesetzgebungsverfahren und Formulierungshilfen zum Wind-an-Land-Gesetz unter bmwsb.bund.de.
  • Arbeitshilfe zum Wind-an-Land-Gesetz (BMWSB/BMWK): Detaillierte Erläuterungen zur Flächenanrechnung und Planungsfolgen als PDF-Download.
  • Wikipedia: Windenergieerlass: Übersicht zu Erlassen und Verfahrenshinweisen unter de.wikipedia.org/wiki/Windenergieerlass.
  • Stiftung Umweltenergierecht: Rechtsanalysen, Ländervergleiche und Experteneinschätzungen zu Windenergieerlassen unter stiftung-umweltenergierecht.de.
  • Landesministerien: Für den aktuellen Erlass des jeweiligen Bundeslandes direkt die Webseite des zuständigen Umwelt-, Wirtschafts- oder Bauministeriums aufrufen. Amtsblätter der Länder sind ergänzende Fundstellen.

Beim Archivieren gilt: Versionsdatum, Herausgeber, Aktenzeichen und Abrufdatum im Dateinamen oder in den Metadaten festhalten. Nur so lässt sich bei Behördenrückfragen oder Rechtsstreitigkeiten nachweisen, mit welcher Fassung gearbeitet wurde.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Für die konkrete Anwendung auf ein Projekt empfiehlt sich die Abstimmung mit einem auf Energierecht spezialisierten Rechtsanwalt und der zuständigen Genehmigungsbehörde.

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