Solarenergie › Baden-Württemberg › Region Stuttgart › Freiberg am Neckar
Nefino.LI Projektregister
Geplante Solarparks in Freiberg am Neckar
Ein dokumentiertes Solarprojekt aus Freiberg am Neckar, wie es im Nefino.LI Projektregister steht, dazu wer hier über Freiflächen-Photovoltaik entscheidet.
Freiberg am Neckarin der Planungsregion Stuttgart, Baden-Württemberg
FREIBERG AM NECKAR IM ÜBERBLICK
Solarenergie in Freiberg am Neckar
Die Verwaltungsgemeinschaft Freiberg am Neckar liegt im Osten des Landkreises Ludwigsburg in Baden-Württemberg. Das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft umfasst rund 23 km². Zu ihr gehören Freiberg am Neckar und Pleidelsheim. Die A 81 verläuft durch die Verwaltungsgemeinschaft Freiberg am Neckar. Dazu durchqueren die Neckarkanal Pleidelsheim und der Neckar das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft. Angrenzend liegen Backnang, Besigheim, Bietigheim-Bissingen, Ludwigsburg, Marbach am Neckar und Steinheim-Murr.
Ob ein Solarpark entstehen kann, entscheidet vor allem die Bauleitplanung. Den Flächennutzungsplan stellt die Verwaltungsgemeinschaft Freiberg am Neckar auf, Bebauungspläne beschließen ihre Mitgliedsgemeinden. Entlang der A 81 sind Solarparks in einem Streifen von 200 Metern auch ohne Bebauungsplan möglich, dort sind sie nach § 35 BauGB privilegiert. Dasselbe gilt an zweigleisigen Bahnstrecken des überregionalen Netzes.
Welche Projekte in Freiberg am Neckar geplant sind, mit Vorhabenträger, Verfahrensstand und nächstem Termin, führt das Nefino.LI Projektregister. Ein dokumentiertes Beispiel steht weiter unten.
- Verwaltungsgemeinschaft
- Freiberg am Neckar
- Mitgliedsgemeinden
- Freiberg am Neckar, Pleidelsheim
- Kreis
- Landkreis Ludwigsburg
- Planungsregion
- Region Stuttgart
- Fläche
- 23 km²
- Fernstraßen
- A 81
- Gewässer
- Neckarkanal Pleidelsheim, Neckar
- Nachbarn
- Backnang, Besigheim, Bietigheim-Bissingen, Ludwigsburg, Marbach am Neckar, Steinheim-Murr
DOKUMENTIERTES PROJEKT
Ein Solarprojekt in Freiberg am Neckar und sein Verlauf
Nefino.LI Projektregister wertet Bekanntmachungen, Bauleitplanverfahren und Ratsunterlagen aus und hält fest, was sich bei jedem Projekt bewegt. Ein Beispiel aus Freiberg am Neckar.
Beispiel aus Freiberg am Neckar Ein echtes Solarprojekt aus dieser Gemeinde, mit seinem dokumentierten Verlauf.
- Planung
- Bauleitplanung
- Genehmigung
- Bau
- Betrieb
Solarpark Incher-Hölle (Freiberg Monrepos)
Im BauleitplanverfahrenDie Gemeinde schafft mit Bebauungsplan und Flächennutzungsplan das Baurecht. Entwürfe liegen öffentlich aus.Bis heute
Wie es weitergegangen ist, führt das Projektregister: jeder weitere Schritt mit Datum und Quelle, dazu Vorhabenträger, geplante Leistung und Fläche. Vollständigen Verlauf anfragen
15. Juli 2025Stand: Bauleitplanung
Einleitung der 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Freiberg a.N./Pleidelsheim beschlossen
15. Juli 2025Stand: Bauleitplanung
Billigung des Planentwurfs und Freigabe zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange
15. Juli 2025Stand: Bauleitplanung
Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PV-Anlage Incher-Hölle“ durch den Gemeinderat gefasst
3. Juni 2025Stand: Bauleitplanung
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „PV-Anlage Incher-Hölle“ und Einleitung der 15. Flächennutzungsplan-Änderung im Gemeinderat beraten
- Gemeinde
- Freiberg am Neckar
- Kreis
- Ludwigsburg
- Aufstellung
- Freiflächenanlage
- Beleg
- Ratsinformationssystem der Kommune und örtliche Presse
Vier Stationen aus dem Verlauf dieses Projekts. Den Nachweis dazu und die neueren Schritte führt das Projektregister.
EINORDNUNG
Wer in Freiberg am Neckar über Solarparks entscheidet
Drei Stellen, die über jedes Projekt entscheiden. Sie bestimmen, wann ein Projekt öffentlich wird und wo es hängen bleiben kann.
Was die Räte beschließen
Den Flächennutzungsplan stellt die Verwaltungsgemeinschaft Freiberg am Neckar auf, Bebauungspläne beschließen ihre Mitgliedsgemeinden. Öffentlich werden Projekte hier oft zuerst, in Sitzungsunterlagen und Bauausschüssen.
Entlang von Autobahn und Bahn
Entlang der A 81 sind Solarparks in einem Streifen von 200 Metern auch ohne Bebauungsplan möglich, dort sind sie nach § 35 BauGB privilegiert. Dasselbe gilt an zweigleisigen Bahnstrecken des überregionalen Netzes.
Baugenehmigung
Ein Solarpark braucht eine Baugenehmigung. Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde, meist der Kreis oder die kreisfreie Stadt. Gibt es einen Bebauungsplan, prüft sie, ob das Vorhaben zu dessen Festsetzungen passt.
GUT ZU WISSEN
Häufige Fragen zu Solarparks in Freiberg am Neckar
Wo sind in Freiberg am Neckar Solarparks geplant?
Ein dokumentiertes Beispiel ist der Solarpark Incher-Hölle (Freiberg Monrepos), geplant als Freiflächenanlage. Solarparks entstehen dort, wo die Verwaltungsgemeinschaft Freiberg am Neckar und ihre Mitgliedsgemeinden Baurecht schaffen, oder ohne Bebauungsplan in einem Streifen von 200 Metern entlang von Autobahnen und zweigleisigen Bahnstrecken des überregionalen Netzes. Alle Projekte mit aktuellem Stand und Vorhabenträger führt das Nefino.LI Projektregister.
Wer entscheidet über neue Solarparks in Freiberg am Neckar?
Den Flächennutzungsplan stellt die Verwaltungsgemeinschaft Freiberg am Neckar auf, Bebauungspläne beschließen ihre Mitgliedsgemeinden. Die Baugenehmigung erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde, meist der Kreis oder die kreisfreie Stadt.
Was ist Agri-PV?
Agri-Photovoltaik nutzt dieselbe Fläche für Landwirtschaft und Stromerzeugung. Die Module stehen hoch aufgeständert oder in weiten Reihen, darunter oder dazwischen wird weiter bewirtschaftet.
Wo liegt Freiberg am Neckar?
Die Verwaltungsgemeinschaft Freiberg am Neckar liegt im Osten des Landkreises Ludwigsburg in Baden-Württemberg. Angrenzend liegen Backnang, Besigheim, Bietigheim-Bissingen, Ludwigsburg, Marbach am Neckar und Steinheim-Murr.
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