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Nefino.LI Projektregister

Geplante Solarparks in Hörnergruppe

Wer in Hörnergruppe über Solarparks entscheidet und wo Freiflächen-Photovoltaik zulässig ist. Geplante Projekte führt das Nefino.LI Projektregister.

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Hörnergruppein der Planungsregion Allgäu, Bayern

HÖRNERGRUPPE IM ÜBERBLICK

Solarenergie in Hörnergruppe

Im Süden des Landkreises Oberallgäu in Bayern liegt die Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe. Die Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe ist rund 119 km² groß. Zu ihr gehören Balderschwang, Bolsterlang, Fischen i.Allgäu, Obermaiselstein und Ofterschwang. Durch das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft führt die B 19. Die Iller fließt durch die Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe. Angrenzend liegen Blaichach, Oberstaufen, Oberstdorf und Sonthofen.

Ob ein Solarpark entstehen kann, entscheidet vor allem die Bauleitplanung. Flächennutzungs- und Bebauungspläne beschließen in der Regel die Mitgliedsgemeinden selbst, die Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe erledigt die Verwaltungsarbeit. Auch ohne Bebauungsplan möglich sind Solarparks in einem Streifen von 200 Metern entlang von Autobahnen und zweigleisigen Bahnstrecken des überregionalen Netzes, dort sind sie nach § 35 BauGB privilegiert.

Welche Projekte in Hörnergruppe geplant sind, mit Vorhabenträger, Verfahrensstand und nächstem Termin, führt das Nefino.LI Projektregister.

Verwaltungsgemeinschaft
Hörnergruppe
Mitgliedsgemeinden
Balderschwang, Bolsterlang, Fischen i.Allgäu, Obermaiselstein, Ofterschwang
Kreis
Landkreis Oberallgäu
Planungsregion
Region Allgäu
Fläche
119 km²
Fernstraßen
B 19
Gewässer
Iller
Nachbarn
Blaichach, Oberstaufen, Oberstdorf, Sonthofen

PROJEKTREGISTER

Solarprojekte in Hörnergruppe im Projektregister

Nefino.LI Projektregister wertet Bekanntmachungen, Bauleitplanverfahren und Ratsunterlagen aus und hält fest, was sich bei jedem Projekt bewegt. Welche Projekte es in Hörnergruppe gibt, steht dort. So ist ein Eintrag aufgebaut.

Aufbau eines Eintrags Inhalte nur mit Zugang zum Projektregister.

  1. Planung
  2. Bauleitplanung
  3. Genehmigung
  4. Bau
  5. Betrieb

Bis heute

Ob und welche Solarparks in Hörnergruppe geplant werden, führt das Projektregister: jeder Schritt mit Datum und Quelle, dazu Vorhabenträger, geplante Leistung und Fläche. Projekte in Hörnergruppe anfragen

Vorhaben
Vorhabenträger
Leistung und Fläche
Aufstellung
Nächster Termin

Die schraffierten Felder sind Platzhalter. Stand, Verlauf, Vorhabenträger und nächster Termin stehen im Nefino.LI Projektregister.

EINORDNUNG

Wer in Hörnergruppe über Solarparks entscheidet

Drei Stellen, die über jedes Projekt entscheiden. Sie bestimmen, wann ein Projekt öffentlich wird und wo es hängen bleiben kann.

Bauleitplanung

Was die Gemeinden beschließen

Flächennutzungs- und Bebauungspläne beschließen in der Regel die Mitgliedsgemeinden selbst, die Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe erledigt die Verwaltungsarbeit. Öffentlich werden Projekte hier oft zuerst, in Sitzungsunterlagen und Bauausschüssen.

Privilegierung

Entlang von Autobahn und Bahn

Auch ohne Bebauungsplan möglich sind Solarparks in einem Streifen von 200 Metern entlang von Autobahnen und zweigleisigen Bahnstrecken des überregionalen Netzes, dort sind sie nach § 35 BauGB privilegiert.

Genehmigung

Baugenehmigung

Ein Solarpark braucht eine Baugenehmigung. Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde, meist der Kreis oder die kreisfreie Stadt. Gibt es einen Bebauungsplan, prüft sie, ob das Vorhaben zu dessen Festsetzungen passt.

GUT ZU WISSEN

Häufige Fragen zu Solarparks in Hörnergruppe

Wo sind in Hörnergruppe Solarparks geplant?

Solarparks entstehen dort, wo die Mitgliedsgemeinden Baurecht schaffen, oder ohne Bebauungsplan in einem Streifen von 200 Metern entlang von Autobahnen und zweigleisigen Bahnstrecken des überregionalen Netzes. Welche Projekte in Hörnergruppe geplant sind, mit aktuellem Stand und Vorhabenträger, führt das Nefino.LI Projektregister.

Wer entscheidet über neue Solarparks in Hörnergruppe?

Flächennutzungs- und Bebauungspläne beschließen in der Regel die Mitgliedsgemeinden selbst, die Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe erledigt die Verwaltungsarbeit. Die Baugenehmigung erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde, meist der Kreis oder die kreisfreie Stadt.

Was ist Agri-PV?

Agri-Photovoltaik nutzt dieselbe Fläche für Landwirtschaft und Stromerzeugung. Die Module stehen hoch aufgeständert oder in weiten Reihen, darunter oder dazwischen wird weiter bewirtschaftet.

Wo liegt Hörnergruppe?

Im Süden des Landkreises Oberallgäu in Bayern liegt die Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe. Angrenzend liegen Blaichach, Oberstaufen, Oberstdorf und Sonthofen.

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Das Projektregister gibt es je Bundesland. Für Hörnergruppe ist das Bayern, auf Wunsch auch mehrere Länder oder ganz Deutschland.

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  • Ein Bundesland, mehrere davon oder ganz Deutschland
  • Wind und Solar getrennt oder zusammen

Nefino.LI Projektregister für Bayern

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Solarenergie in den Nachbargemeinden von Hörnergruppe