Solarenergie › Schleswig-Holstein › Planungsraum III › Ostholstein-Mitte
Nefino.LI Projektregister
Geplante Solarparks in Ostholstein-Mitte
Ein dokumentiertes Solarprojekt aus Ostholstein-Mitte, wie es im Nefino.LI Projektregister steht, dazu wer hier über Freiflächen-Photovoltaik entscheidet.
Ostholstein-Mittein der Planungsregion III, Schleswig-Holstein
OSTHOLSTEIN-MITTE IM ÜBERBLICK
Solarenergie in Ostholstein-Mitte
In der Mitte des Kreises Ostholstein in Schleswig-Holstein liegt das Amt Ostholstein-Mitte. Mit rund 169 km² hat das Amt Ostholstein-Mitte die drittgrößte Fläche der 21 Kommunen im Kreis Ostholstein. Zu ihm gehören Altenkrempe, Kasseedorf, Schashagen, Schönwalde am Bungsberg und Sierksdorf. Die A 1 und die B 501 verlaufen durch das Amt Ostholstein-Mitte. An das Amt Ostholstein-Mitte grenzen Eutin, Grömitz, Lensahn, Malente, Neustadt in Holstein und Oldenburg-Land, jenseits der Regionsgrenze Lütjenburg.
Ob ein Solarpark entstehen kann, entscheidet vor allem die Bauleitplanung. Flächennutzungs- und Bebauungspläne beschließen in der Regel die amtsangehörigen Gemeinden selbst, das Amt Ostholstein-Mitte erledigt die Verwaltungsarbeit. Entlang der A 1 sind Solarparks in einem Streifen von 200 Metern auch ohne Bebauungsplan möglich, dort sind sie nach § 35 BauGB privilegiert. Dasselbe gilt an zweigleisigen Bahnstrecken des überregionalen Netzes.
Welche Projekte in Ostholstein-Mitte geplant sind, mit Vorhabenträger, Verfahrensstand und nächstem Termin, führt das Nefino.LI Projektregister. Ein dokumentiertes Beispiel steht weiter unten.
- Amt
- Ostholstein-Mitte
- Mitgliedsgemeinden
- Altenkrempe, Kasseedorf, Schashagen, Schönwalde am Bungsberg, Sierksdorf
- Kreis
- Kreis Ostholstein
- Planungsregion
- Planungsraum III
- Fläche
- 169 km²
- Fernstraßen
- A 1, B 501
- Nachbarn
- Eutin, Grömitz, Lensahn, Malente, Neustadt in Holstein, Oldenburg-Land, Scharbeutz, Süsel, Lütjenburg
DOKUMENTIERTES PROJEKT
Ein Solarprojekt in Ostholstein-Mitte und sein Verlauf
Nefino.LI Projektregister wertet Bekanntmachungen, Bauleitplanverfahren und Ratsunterlagen aus und hält fest, was sich bei jedem Projekt bewegt. Ein Beispiel aus Ostholstein-Mitte.
Beispiel aus Ostholstein-Mitte Ein echtes Solarprojekt aus dieser Gemeinde, mit seinem dokumentierten Verlauf.
- Planung
- Bauleitplanung
- Genehmigung
- Bau
- Betrieb
Solarpark I (Hobstin)
Im BauleitplanverfahrenDie Gemeinde schafft mit Bebauungsplan und Flächennutzungsplan das Baurecht. Entwürfe liegen öffentlich aus.Bis heute
Wie es weitergegangen ist, führt das Projektregister: jeder weitere Schritt mit Datum und Quelle, dazu Vorhabenträger, geplante Leistung und Fläche. Vollständigen Verlauf anfragen
15. Januar 2025Stand: Bauleitplanung
Beschluss des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 29 und zur 24. Änderung des Flächennutzungsplans durch die Gemeindevertretung
19. November 2024Stand: Bauleitplanung
Sachstandsbericht im Bau- und Wegeausschuss vorgestellt
22. Mai 2024Stand: Bauleitplanung
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 29 und 24. Änderung Flächennutzungsplan
6. März 2024
Bauausschuss genehmigt Potenzialanalyse für Freiflächen-Photovoltaik
- Ort
- Schönwalde am Bungsberg
- Gemeinde
- Ostholstein-Mitte
- Kreis
- Ostholstein
- Aufstellung
- Freiflächenanlage
Vier Stationen aus dem Verlauf dieses Projekts. Den Nachweis dazu und die neueren Schritte führt das Projektregister.
EINORDNUNG
Wer in Ostholstein-Mitte über Solarparks entscheidet
Drei Stellen, die über jedes Projekt entscheiden. Sie bestimmen, wann ein Projekt öffentlich wird und wo es hängen bleiben kann.
Was die Gemeinden beschließen
Flächennutzungs- und Bebauungspläne beschließen in der Regel die amtsangehörigen Gemeinden selbst, das Amt Ostholstein-Mitte erledigt die Verwaltungsarbeit. Öffentlich werden Projekte hier oft zuerst, in Sitzungsunterlagen und Bauausschüssen.
Entlang von Autobahn und Bahn
Entlang der A 1 sind Solarparks in einem Streifen von 200 Metern auch ohne Bebauungsplan möglich, dort sind sie nach § 35 BauGB privilegiert. Dasselbe gilt an zweigleisigen Bahnstrecken des überregionalen Netzes.
Baugenehmigung
Ein Solarpark braucht eine Baugenehmigung. Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde, meist der Kreis oder die kreisfreie Stadt. Gibt es einen Bebauungsplan, prüft sie, ob das Vorhaben zu dessen Festsetzungen passt.
GUT ZU WISSEN
Häufige Fragen zu Solarparks in Ostholstein-Mitte
Wo sind in Ostholstein-Mitte Solarparks geplant?
Ein dokumentiertes Beispiel ist der Solarpark I (Hobstin), geplant als Freiflächenanlage. Solarparks entstehen dort, wo die amtsangehörigen Gemeinden Baurecht schaffen, oder ohne Bebauungsplan in einem Streifen von 200 Metern entlang von Autobahnen und zweigleisigen Bahnstrecken des überregionalen Netzes. Alle Projekte mit aktuellem Stand und Vorhabenträger führt das Nefino.LI Projektregister.
Wer entscheidet über neue Solarparks in Ostholstein-Mitte?
Flächennutzungs- und Bebauungspläne beschließen in der Regel die amtsangehörigen Gemeinden selbst, das Amt Ostholstein-Mitte erledigt die Verwaltungsarbeit. Die Baugenehmigung erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde, meist der Kreis oder die kreisfreie Stadt.
Was ist Agri-PV?
Agri-Photovoltaik nutzt dieselbe Fläche für Landwirtschaft und Stromerzeugung. Die Module stehen hoch aufgeständert oder in weiten Reihen, darunter oder dazwischen wird weiter bewirtschaftet.
Wo liegt Ostholstein-Mitte?
In der Mitte des Kreises Ostholstein in Schleswig-Holstein liegt das Amt Ostholstein-Mitte. An das Amt Ostholstein-Mitte grenzen Eutin, Grömitz, Lensahn, Malente, Neustadt in Holstein und Oldenburg-Land, jenseits der Regionsgrenze Lütjenburg.
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- Ein Bundesland, mehrere davon oder ganz Deutschland
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