Windenergie › Sachsen-Anhalt › Region Halle › Mansfelder Grund-Helbra
Nefino.LI Projektregister
Geplante Windkraftanlagen in Mansfelder Grund-Helbra
Ein dokumentiertes Projekt aus Mansfelder Grund-Helbra, wie es im Nefino.LI Projektregister steht, dazu der Regionalplan, der hier gilt.
Mansfelder Grund-Helbra ProjekteVorranggebiete
Mansfelder Grund-Helbrain der Planungsregion Halle, Sachsen-Anhalt
MANSFELDER GRUND-HELBRA IM ÜBERBLICK
Windenergie in Mansfelder Grund-Helbra
Im Osten des Landkreises Mansfeld-Südharz in Sachsen-Anhalt liegt die Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra. Zu ihr gehören Ahlsdorf, Benndorf, Blankenheim, Bornstedt, Helbra, Hergisdorf, Klostermansfeld und Wimmelburg. Die Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra ist rund 71 km² groß. Angrenzend liegen Eisleben, Gerbstedt und Mansfeld, jenseits der Regionsgrenze Allstedt. Durch das Gebiet der Verbandsgemeinde führt die B 180.
Wo Windenergieanlagen stehen dürfen, legt der Regionalplan Halle fest. Den Flächennutzungsplan stellt die Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra auf, Bebauungspläne beschließen ihre Mitgliedsgemeinden. Die ausgewiesenen Flächen zeigt der Nefino.LI Planstatus: Vorranggebiete Windenergie in der Planungsregion Halle.
Welche Projekte in Mansfelder Grund-Helbra geplant sind, mit Vorhabenträger, Verfahrensstand und nächstem Termin, führt das Nefino.LI Projektregister. Ein dokumentiertes Beispiel steht weiter unten.
- Verbandsgemeinde
- Mansfelder Grund-Helbra
- Mitgliedsgemeinden
- Ahlsdorf, Benndorf, Blankenheim, Bornstedt, Helbra, Hergisdorf, Klostermansfeld, Wimmelburg
- Kreis
- Landkreis Mansfeld-Südharz
- Planungsregion
- Region Halle
- Fläche
- 71 km²
- Regionalplan
- Regionalplan Halle, wirksam seit 2010
- Fernstraßen
- B 180
- Nachbarn
- Eisleben, Gerbstedt, Mansfeld, Allstedt
DOKUMENTIERTES PROJEKT
Ein Projekt in Mansfelder Grund-Helbra und sein Verlauf
Nefino.LI Projektregister wertet Bekanntmachungen, Bauleitplanverfahren und Ratsunterlagen aus und hält fest, was sich bei jedem Projekt bewegt. Ein Beispiel aus Mansfelder Grund-Helbra.
Beispiel aus Mansfelder Grund-Helbra Ein echtes Projekt aus dieser Gemeinde, mit seinem dokumentierten Verlauf.
- Planung
- Bauleitplanung
- Genehmigung
- Bau
- Betrieb
Vorhaben in Helbra
Im GenehmigungsverfahrenDer Antrag nach Bundesimmissionsschutzgesetz liegt bei der Behörde.Bis heute
Wie es weitergegangen ist, führt das Projektregister: jeder weitere Schritt mit Datum und Quelle, dazu Vorhabenträger, Anlagenzahl und Typ. Vollständigen Verlauf anfragen
15. Oktober 2025Stand: Genehmigung
Gemeinderat Helbra genehmigt WEA 1 (Flur 2, 6/19) und BESS (Flur 4, 5/26-27), lehnt WEA 2 (Flur 2, 10/1) ab
28. November 2024Stand: Genehmigung
Grundsatzbeschluss des Gemeinderats Klostermansfeld zur Errichtung von WEA in der Flur 1 gefasst
- Gemeinde
- Helbra
- Kreis
- Mansfeld-Südharz
- Art
- Repowering am vorhandenen Standort
- Beleg
- Ratsinformationssystem der Kommune
Zwei Stationen aus dem Verlauf dieses Projekts. Den Nachweis dazu und die neueren Schritte führt das Projektregister.
EINORDNUNG
Wer in Mansfelder Grund-Helbra über Windparks entscheidet
Drei Ebenen, an denen jedes Projekt vorbei muss. Sie bestimmen, wann ein Projekt öffentlich wird und wo es hängen bleiben kann.
Wo Windenergie Vorrang hat
Der Regionalplan Halle legt fest, auf welchen Flächen Windenergie Vorrang hat. Wirksam ist es seit 2010.
Nefino.LI PlanstatusVorranggebiete Windenergie in der Planungsregion Halle
Was die Räte beschließen
Den Flächennutzungsplan stellt die Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra auf, Bebauungspläne beschließen ihre Mitgliedsgemeinden. Öffentlich werden Projekte hier oft zuerst, in Sitzungsunterlagen und Bauausschüssen.
Genehmigung nach BImSchG
Anlagen über 50 Meter Gesamthöhe brauchen eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, mit Gutachten zu Schall, Schatten und Artenschutz. Zuständig ist die untere Immissionsschutzbehörde, meist der Kreis.
GUT ZU WISSEN
Häufige Fragen zu Windenergieanlagen in Mansfelder Grund-Helbra
Wo sind in Mansfelder Grund-Helbra Windkraftanlagen geplant?
Ein dokumentiertes Beispiel ist ein Projekt in Helbra, ein Repowering am vorhandenen Standort. Geplant wird dort, wo der Regionalplan Halle Flächen für Windenergie vorsieht und die Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra und ihre Mitgliedsgemeinden Baurecht schaffen. Alle Projekte mit aktuellem Stand und Vorhabenträger führt das Nefino.LI Projektregister.
Wer entscheidet über neue Windparks in Mansfelder Grund-Helbra?
Die Planungsregion Halle legt im Regionalplan die Flächen für Windenergie fest. Den Flächennutzungsplan stellt die Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra auf, Bebauungspläne beschließen ihre Mitgliedsgemeinden. Über jede einzelne Anlage entscheidet die Genehmigungsbehörde nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz.
Was bedeutet Repowering?
Alte Windenergieanlagen werden durch neue, leistungsstärkere ersetzt, meist am selben Standort. Weil Zuwegung und Netzanschluss schon da sind, laufen solche Projekte anders als eine Planung auf der grünen Wiese.
Wo liegt Mansfelder Grund-Helbra?
Im Osten des Landkreises Mansfeld-Südharz in Sachsen-Anhalt liegt die Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra. Angrenzend liegen Eisleben, Gerbstedt und Mansfeld, jenseits der Regionsgrenze Allstedt.
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