Windenergie › Schleswig-Holstein › Planungsraum III › Oldenburg-Land
Nefino.LI Projektregister
Geplante Windkraftanlagen in Oldenburg-Land
Ein dokumentiertes Windparkprojekt aus Oldenburg-Land, wie es im Nefino.LI Projektregister steht, dazu der Regionalplan, der hier gilt.
Oldenburg-Land ProjekteVorranggebiete
Oldenburg-Landin der Planungsregion III, Schleswig-Holstein
OLDENBURG-LAND IM ÜBERBLICK
Windenergie in Oldenburg-Land
Das Amt Oldenburg-Land liegt im Nordosten des Kreises Ostholstein in Schleswig-Holstein. Mit rund 211 km² hat das Amt Oldenburg-Land die größte Fläche der 21 Kommunen im Kreis Ostholstein. Zu ihm gehören Göhl, Gremersdorf, Großenbrode, Heringsdorf, Neukirchen und Wangels. Die A 1, die B 202, die B 501 und die B 207 verlaufen durch das Amt Oldenburg-Land. An das Amt Oldenburg-Land grenzen Dahme, Fehmarn, Grube, Heiligenhafen, Lensahn und Oldenburg in Holstein, jenseits der Regionsgrenze Lütjenburg.
Wo Windenergieanlagen stehen dürfen, legt der Regionalplan III fest. Flächennutzungs- und Bebauungspläne beschließen in der Regel die amtsangehörigen Gemeinden selbst, das Amt Oldenburg-Land erledigt die Verwaltungsarbeit. Die ausgewiesenen Flächen zeigt der Nefino.LI Planstatus: Vorranggebiete Windenergie in der Planungsregion III.
Welche Projekte in Oldenburg-Land geplant sind, mit Vorhabenträger, Verfahrensstand und nächstem Termin, führt das Nefino.LI Projektregister. Ein dokumentiertes Beispiel steht weiter unten.
- Amt
- Oldenburg-Land
- Mitgliedsgemeinden
- Göhl, Gremersdorf, Großenbrode, Heringsdorf, Neukirchen, Wangels
- Kreis
- Kreis Ostholstein
- Planungsregion
- Planungsraum III
- Fläche
- 211 km²
- Regionalplan
- Regionalplan III, wirksam seit 2020
- Fernstraßen
- A 1, B 202, B 501, B 207
- Nachbarn
- Dahme, Fehmarn, Grube, Heiligenhafen, Lensahn, Oldenburg in Holstein, Ostholstein-Mitte, Lütjenburg
DOKUMENTIERTES PROJEKT
Ein Windparkprojekt in Oldenburg-Land und sein Verlauf
Nefino.LI Projektregister wertet Bekanntmachungen, Bauleitplanverfahren und Ratsunterlagen aus und hält fest, was sich bei jedem Projekt bewegt. Ein Beispiel aus Oldenburg-Land.
Beispiel aus Oldenburg-Land Ein echtes Windparkprojekt aus dieser Gemeinde, mit seinem dokumentierten Verlauf.
- Planung
- Bauleitplanung
- Genehmigung
- Bau
- Betrieb
Windpark Bollbrügge
Im BauleitplanverfahrenDie Gemeinde schafft mit der Bauleitplanung das Baurecht. Entwürfe liegen öffentlich aus.Bis heute
Wie es weitergegangen ist, führt das Projektregister: jeder weitere Schritt mit Datum und Quelle, dazu Vorhabenträger, Anlagenzahl und Typ. Vollständigen Verlauf anfragen
19. Mai 2025Stand: Bauleitplanung
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 30. FNP-Änderung durch die Gemeindevertretung Gremersdorf; Ziel ist Ausweisung als Sondernutzungsgebiet für Repowering.
12. Mai 2025Stand: Bauleitplanung
Beratung im Bau- und Umweltausschuss über den Entwurf der 30. FNP-Änderung.
8. Juli 2024Stand: Bauleitplanung
Aufstellungsbeschluss zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Gemeindevertretung Gremersdorf.
- Gemeinde
- Gremersdorf
- Kreis
- Ostholstein
- Art
- Repowering am vorhandenen Standort
- Beleg
- Ratsinformationssystem der Kommune
Drei Stationen aus dem Verlauf dieses Projekts. Den Nachweis dazu und die neueren Schritte führt das Projektregister.
EINORDNUNG
Wer in Oldenburg-Land über Windparks entscheidet
Drei Ebenen, an denen jedes Projekt vorbei muss. Sie bestimmen, wann ein Projekt öffentlich wird und wo es hängen bleiben kann.
Wo Windenergie Vorrang hat
Der Regionalplan III legt fest, auf welchen Flächen Windenergie Vorrang hat. Wirksam ist es seit 2020.
Nefino.LI PlanstatusVorranggebiete Windenergie in der Planungsregion III
Was die Gemeinden beschließen
Flächennutzungs- und Bebauungspläne beschließen in der Regel die amtsangehörigen Gemeinden selbst, das Amt Oldenburg-Land erledigt die Verwaltungsarbeit. Öffentlich werden Projekte hier oft zuerst, in Sitzungsunterlagen und Bauausschüssen.
Genehmigung nach BImSchG
Anlagen über 50 Meter Gesamthöhe brauchen eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, mit Gutachten zu Schall, Schatten und Artenschutz. Zuständig ist die untere Immissionsschutzbehörde, meist der Kreis.
GUT ZU WISSEN
Häufige Fragen zu Windenergieanlagen in Oldenburg-Land
Wo sind in Oldenburg-Land Windkraftanlagen geplant?
Ein dokumentiertes Beispiel ist der Windpark Bollbrügge, ein Repowering am vorhandenen Standort. Geplant wird dort, wo der Regionalplan III Flächen für Windenergie vorsieht und die amtsangehörigen Gemeinden Baurecht schaffen. Alle Projekte mit aktuellem Stand und Vorhabenträger führt das Nefino.LI Projektregister.
Wer entscheidet über neue Windparks in Oldenburg-Land?
Die Planungsregion III legt im Regionalplan die Flächen für Windenergie fest. Flächennutzungs- und Bebauungspläne beschließen in der Regel die amtsangehörigen Gemeinden selbst, das Amt Oldenburg-Land erledigt die Verwaltungsarbeit. Über jede einzelne Anlage entscheidet die Genehmigungsbehörde nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz.
Was bedeutet Repowering?
Alte Windenergieanlagen werden durch neue, leistungsstärkere ersetzt, meist am selben Standort. Weil Zuwegung und Netzanschluss schon da sind, laufen solche Projekte anders als eine Planung auf der grünen Wiese.
Wo liegt Oldenburg-Land?
Das Amt Oldenburg-Land liegt im Nordosten des Kreises Ostholstein in Schleswig-Holstein. An das Amt Oldenburg-Land grenzen Dahme, Fehmarn, Grube, Heiligenhafen, Lensahn und Oldenburg in Holstein, jenseits der Regionsgrenze Lütjenburg.
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