Windenergie › Rheinland-Pfalz › Region Trier
Nefino.LI Planstatus
Vorranggebiete Windenergie in der Region Trier
Der Stand der Regionalplanung für Windenergie in dieser Region: Regionalplan, Flächenziel und Bestand, jeden Monat fortgeschrieben.
Diese Region VorranggebieteProjekte
Region Triereine von 110 Planungsregionen in Deutschland
WO DIE FLÄCHEN FESTGELEGT WERDEN
Die Planungsregion Trier auf der Karte
Die Planungsregion Trier liegt in Rheinland-Pfalz und umfasst 22 Gemeinden. In diesem Zuschnitt wird der Regionalplan aufgestellt, hier entscheidet sich also, wo Windenergieanlagen überhaupt stehen dürfen.
Der Regionalplan dieser Region ist seit 2004 wirksam. Für Windenergie an Land gilt ein Flächenziel, das jedes Bundesland auf seine Planungsregionen herunterbricht. Ob Region Trier seinen Anteil schon ausgewiesen hat, entscheidet darüber, ob hier neue Vorranggebiete entstehen oder der Plan im Wesentlichen steht. Der Regionalplan wird derzeit neu aufgestellt oder fortgeschrieben. Der Zuschnitt der Vorranggebiete ist damit in Bewegung, und wer hier Flächen sucht, sollte das Verfahren mitlesen.
Diese Seite zeigt den Rahmen. Der Planstatus führt die Zahlen dahinter: das Flächenziel in Prozent und Hektar, die bereits ausgewiesenen und die anrechenbaren Flächen, Rotor-in oder Rotor-out, die Termine der Offenlagen und denselben Vergleich für alle 110 Planungsregionen, monatlich fortgeschrieben.
Die Karte zeigt die Gemeinden dieser Planungsregion. Orange markiert sind die, in denen die beiden Beispiele unten liegen. Die Standorte einzelner Windenergieanlagen zeigt sie nicht.
STAND DER REGIONALPLANUNG
Flächenziel und Stand des Regionalplans
Gesamtflächenzielfestgesetzt
2030
Erfüllungsgradim Planstatus
Ziel für diese Region10.850 ha
TeilflächenzielZwischenziel
2027
Erfüllungsgradim Planstatus
Ziel für diese Region6.904 ha
- Planungsstand, veröffentlicht September 20241. VRG-Entwurf
- Regionalplan wirksam seit2004
- Neuaufstellung oder Fortschreibungläuft
- Ausschlusswirkung außerhalb der Gebietenein
- Art der FlächenausweisungRotor-In
- Rechtsgrundlage des FlächenzielsLWindGG vom 18.03.2024
Nefino.LI Planstatus
Die Zahlen der Planungsregion Trier
| Flächenziele | Anteil | Fläche |
|---|---|---|
| Gesamtflächenziel 2030 | % | 10.850 ha |
| Teilflächenziel 2027 | % | 6.904 ha |
| Ausgewiesen und anrechenbar | % | ha |
| Davon bereits bebaut | % | |
| Windenergieanlagen | Anlagen | Nennleistung |
| in Betrieb | MW | |
| in Planung | MW | |
| Geplante Windparkprojekte |
Alle Planungsregionen im Vergleich, einheitlich aufbereitet und monatlich fortgeschrieben, als Tabelle und als Geodaten.
EINORDNUNG
Vom Suchraum zum rechtswirksamen Plan
Vier Abschnitte, die jede Fortschreibung durchläuft. Sie bestimmen, wann eine Fläche belastbar ist und wann sie noch kippen kann.
Planungsabsicht
Der Regionalverband beschließt, den Plan fortzuschreiben, und legt fest, wie viel Fläche er ausweisen muss. Der Flächenbeitragswert des Landes gibt die Zielmarke vor, erreichen muss sie die Region selbst.
Für Rheinland-Pfalz gibt der Flächenbeitragswert die Zielmarke vor, erreichen muss sie die Planungsregion Trier selbst. Wie weit sie damit ist, führt der Nefino.LI Planstatus.
Nefino.LI ProjektregisterWindkraftanlagen in der Planungsregion Trier
Entwurf und Offenlage
Aus Potenzialanalyse und Kriterienkatalog entsteht der erste Entwurf der Vorranggebiete. Er geht in die öffentliche Auslegung. Ab hier sind die Suchräume bekannt, aber noch nicht verbindlich.
In der Planungsregion Trier läuft derzeit eine Fortschreibung, die Suchräume sind also in Bewegung.
Beteiligung und Abwägung
Stellungnahmen von Kommunen, Behörden und Öffentlichkeit werden abgewogen. Flächen fallen weg, andere kommen dazu, oft folgt eine zweite Offenlage. Dieser Abschnitt dauert am längsten und bestimmt, was am Ende steht.
Beteiligt sind die Kommunen der Region, darunter Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg und Vulkaneifel.
Rechtswirksamkeit
Genehmigung und Bekanntmachung machen den Plan verbindlich. Erst dann sind die Flächen belastbar, und erst dann greift die Ausschlusswirkung außerhalb. Ein Urteil kann den Plan später wieder aufheben.
Der Regionalplan der Planungsregion Trier wird derzeit fortgeschrieben.
GUT ZU WISSEN
Häufige Fragen zur Regionalplanung in der Region Trier
Was ist ein Vorranggebiet für Windenergie?
Eine Fläche, die der Regionalplan für Windenergie vorsieht und auf der andere Nutzungen zurücktreten. Sie ist die planungsrechtliche Grundlage dafür, dass dort überhaupt gebaut werden darf.
Wo dürfen in der Planungsregion Trier keine Windräder gebaut werden?
Außerhalb der ausgewiesenen Gebiete, sobald der Regionalplan Ausschlusswirkung entfaltet. Für diese Region ist das nicht der Fall, außerhalb gilt dann das Baugesetzbuch. Dazu kommen überall Abstände zur Wohnbebauung, Schutzgebiete und Belange der Flugsicherung.
Seit wann gilt der Regionalplan der Planungsregion Trier?
Der Regionalplan der Planungsregion Trier ist seit 2004 wirksam. Er wird derzeit fortgeschrieben, der Zuschnitt der Gebiete ist also in Bewegung.
Was bedeutet der Flächenbeitragswert?
Der Anteil der Landesfläche, den eine Region nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz für Windenergie ausweisen muss. Er ist gesetzlich festgesetzt und gilt bis zu einem Stichjahr. Wie weit Die Planungsregion Trier damit ist, führt der Nefino.LI Planstatus.
Was ist eine Planungsregion?
Der Zuschnitt, in dem der Regionalplan aufgestellt wird und in dem die Flächen für Windenergie festgelegt werden. Wie groß er ist, entscheidet jedes Bundesland selbst.
Was steht im Planstatus zusätzlich?
Alle Planungsregionen bundesweit im Vergleich, mit Flächenzielen in Prozent und Hektar, ausgewiesenen und anrechenbaren Flächen, Rotor-in oder Rotor-out, Terminen der Offenlagen und dem laufenden Verfahrensstand. Ausgeliefert wird als Tabelle und als Geodaten.
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Nefino.LI Planstatus in der Planungsregion Trier
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