Windenergie › Schleswig-Holstein › Planungsraum I
Nefino.LI Planstatus
Vorranggebiete Windenergie im Planungsraum I
Der Stand der Regionalplanung für Windenergie in dieser Region: Regionalplan, Flächenziel und Bestand, jeden Monat fortgeschrieben.
Diese Region VorranggebieteProjekte
Planungsraum Ieine von 110 Planungsregionen in Deutschland
WO DIE FLÄCHEN FESTGELEGT WERDEN
Die Planungsregion I auf der Karte
Die Planungsregion I liegt in Schleswig-Holstein und umfasst 32 Gemeinden. In diesem Zuschnitt wird der Regionalplan aufgestellt, hier entscheidet sich also, wo Windenergieanlagen überhaupt stehen dürfen.
Für Windenergie an Land gilt ein Flächenziel, das jedes Bundesland auf seine Planungsregionen herunterbricht. Ob Planungsraum I seinen Anteil schon ausgewiesen hat, entscheidet darüber, ob hier neue Vorranggebiete entstehen oder der Plan im Wesentlichen steht. Der Regionalplan wird derzeit neu aufgestellt oder fortgeschrieben. Der Zuschnitt der Vorranggebiete ist damit in Bewegung, und wer hier Flächen sucht, sollte das Verfahren mitlesen. Der Regionalplan ist seit 2023 nicht mehr rechtswirksam, Grundlage ist OVG Schleswig, Urteil vom 22. März 2023, 5 KN 53/21. Bis zur Neuaufstellung richtet sich die Zulässigkeit nach dem Baugesetzbuch.
Diese Seite zeigt den Rahmen. Der Planstatus führt die Zahlen dahinter: das Flächenziel in Prozent und Hektar, die bereits ausgewiesenen und die anrechenbaren Flächen, Rotor-in oder Rotor-out, die Termine der Offenlagen und denselben Vergleich für alle 110 Planungsregionen, monatlich fortgeschrieben.
Die Karte zeigt die Gemeinden dieser Planungsregion. Orange markiert sind die, in denen die beiden Beispiele unten liegen. Die Standorte einzelner Windenergieanlagen zeigt sie nicht.
STAND DER REGIONALPLANUNG
Flächenziel und Stand des Regionalplans
Gesamtflächenzielentwurf
2032
Erfüllungsgradim Planstatus
Ziel für diese Region8.423 ha
TeilflächenzielZwischenziel
2027
Erfüllungsgradim Planstatus
Ziel für diese Region5.475 ha
- Neuaufstellung oder Fortschreibungläuft
- Rechtsunwirksam seit2023
- Entscheidung dazuOVG Schleswig, Urteil vom 22. März 2023, 5 KN 53/21
- Art der FlächenausweisungRotor-In
- Rechtsgrundlage des FlächenzielsTeilfortschreibung zum Thema „Windenergie an Land“ des Landesentwicklungsplans Schleswig-H
Nefino.LI Planstatus
Die Zahlen der Planungsregion I
| Flächenziele | Anteil | Fläche |
|---|---|---|
| Gesamtflächenziel 2032 | % | 8.423 ha |
| Teilflächenziel 2027 | % | 5.475 ha |
| Ausgewiesen und anrechenbar | % | ha |
| Davon bereits bebaut | % | |
| Windenergieanlagen | Anlagen | Nennleistung |
| in Betrieb | MW | |
| in Planung | MW | |
| Geplante Windparkprojekte |
Alle Planungsregionen im Vergleich, einheitlich aufbereitet und monatlich fortgeschrieben, als Tabelle und als Geodaten.
EINORDNUNG
Vom Suchraum zum rechtswirksamen Plan
Vier Abschnitte, die jede Fortschreibung durchläuft. Sie bestimmen, wann eine Fläche belastbar ist und wann sie noch kippen kann.
Planungsabsicht
Der Regionalverband beschließt, den Plan fortzuschreiben, und legt fest, wie viel Fläche er ausweisen muss. Der Flächenbeitragswert des Landes gibt die Zielmarke vor, erreichen muss sie die Region selbst.
Für Schleswig-Holstein gibt der Flächenbeitragswert die Zielmarke vor, erreichen muss sie die Planungsregion I selbst. Wie weit sie damit ist, führt der Nefino.LI Planstatus.
Nefino.LI ProjektregisterWindkraftanlagen in der Planungsregion I
Entwurf und Offenlage
Aus Potenzialanalyse und Kriterienkatalog entsteht der erste Entwurf der Vorranggebiete. Er geht in die öffentliche Auslegung. Ab hier sind die Suchräume bekannt, aber noch nicht verbindlich.
In der Planungsregion I läuft derzeit eine Fortschreibung, die Suchräume sind also in Bewegung.
Beteiligung und Abwägung
Stellungnahmen von Kommunen, Behörden und Öffentlichkeit werden abgewogen. Flächen fallen weg, andere kommen dazu, oft folgt eine zweite Offenlage. Dieser Abschnitt dauert am längsten und bestimmt, was am Ende steht.
Beteiligt sind die Kommunen der Region, darunter Nordfriesland und Schleswig-Flensburg.
Rechtswirksamkeit
Genehmigung und Bekanntmachung machen den Plan verbindlich. Erst dann sind die Flächen belastbar, und erst dann greift die Ausschlusswirkung außerhalb. Ein Urteil kann den Plan später wieder aufheben.
Der Regionalplan der Planungsregion I ist seit 2023 nicht mehr rechtswirksam.
GUT ZU WISSEN
Häufige Fragen zur Regionalplanung im Planungsraum I
Was ist ein Vorranggebiet für Windenergie?
Eine Fläche, die der Regionalplan für Windenergie vorsieht und auf der andere Nutzungen zurücktreten. Sie ist die planungsrechtliche Grundlage dafür, dass dort überhaupt gebaut werden darf.
Wo dürfen in der Planungsregion I keine Windräder gebaut werden?
Außerhalb der ausgewiesenen Gebiete, sobald der Regionalplan Ausschlusswirkung entfaltet. Dazu kommen überall Abstände zur Wohnbebauung, Schutzgebiete und Belange der Flugsicherung.
Seit wann gilt der Regionalplan der Planungsregion I?
Der Regionalplan der Planungsregion I ist seit 2023 nicht mehr rechtswirksam, Grundlage ist OVG Schleswig, Urteil vom 22. März 2023, 5 KN 53/21. Er wird derzeit fortgeschrieben, der Zuschnitt der Gebiete ist also in Bewegung.
Was bedeutet der Flächenbeitragswert?
Der Anteil der Landesfläche, den eine Region nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz für Windenergie ausweisen muss. Er ist gesetzlich festgesetzt und gilt bis zu einem Stichjahr. Wie weit Die Planungsregion I damit ist, führt der Nefino.LI Planstatus.
Was ist eine Planungsregion?
Der Zuschnitt, in dem der Regionalplan aufgestellt wird und in dem die Flächen für Windenergie festgelegt werden. Wie groß er ist, entscheidet jedes Bundesland selbst. Hier heißt sie Planungsraum und fasst mehrere Kreise zusammen.
Was steht im Planstatus zusätzlich?
Alle Planungsregionen bundesweit im Vergleich, mit Flächenzielen in Prozent und Hektar, ausgewiesenen und anrechenbaren Flächen, Rotor-in oder Rotor-out, Terminen der Offenlagen und dem laufenden Verfahrensstand. Ausgeliefert wird als Tabelle und als Geodaten.
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Nefino.LI Planstatus in der Planungsregion I
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