Windenergie › Mecklenburg-Vorpommern › Westmecklenburg › Grevesmühlen-Land
Nefino.LI Projektregister
Geplante Windkraftanlagen in Grevesmühlen-Land
Ein dokumentiertes Windparkprojekt aus Grevesmühlen-Land, wie es im Nefino.LI Projektregister steht, dazu der Regionalplan, der hier gilt.
Grevesmühlen-Land ProjekteVorranggebiete
Grevesmühlen-Landin der Planungsregion Westmecklenburg, Mecklenburg-Vorpommern
GREVESMÜHLEN-LAND IM ÜBERBLICK
Windenergie in Grevesmühlen-Land
Das Amt Grevesmühlen-Land liegt in der Mitte des Landkreises Nordwestmecklenburg in Mecklenburg-Vorpommern. Zu ihm gehören Bernstorf, Gägelow, Roggenstorf, Rüting, Stepenitztal, Testorf-Steinfort, Upahl und Warnow. Das Amtsgebiet umfasst rund 207 km². An das Amt Grevesmühlen-Land grenzen Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen, Gadebusch, Grevesmühlen, Klützer Winkel, Lützow-Lübstorf und Rehna. Die A 20, die B 105 und die B 208 verlaufen durch das Amt Grevesmühlen-Land.
Wo Windenergieanlagen stehen dürfen, legt das Regionale Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg fest. Flächennutzungs- und Bebauungspläne beschließen in der Regel die amtsangehörigen Gemeinden selbst, das Amt Grevesmühlen-Land erledigt die Verwaltungsarbeit. Die ausgewiesenen Flächen zeigt der Nefino.LI Planstatus: Vorranggebiete Windenergie in der Planungsregion Westmecklenburg.
Welche Projekte in Grevesmühlen-Land geplant sind, mit Vorhabenträger, Verfahrensstand und nächstem Termin, führt das Nefino.LI Projektregister. Ein dokumentiertes Beispiel steht weiter unten.
- Amt
- Grevesmühlen-Land
- Mitgliedsgemeinden
- Bernstorf, Gägelow, Roggenstorf, Rüting, Stepenitztal, Testorf-Steinfort, Upahl, Warnow
- Kreis
- Landkreis Nordwestmecklenburg
- Planungsregion
- Region Westmecklenburg
- Fläche
- 207 km²
- Regionalplan
- Regionales Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg, wirksam seit 2025
- Fernstraßen
- A 20, B 105, B 208
- Nachbarn
- Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen, Gadebusch, Grevesmühlen, Klützer Winkel, Lützow-Lübstorf, Rehna, Schönberger Land, Wismar
DOKUMENTIERTES PROJEKT
Ein Windparkprojekt in Grevesmühlen-Land und sein Verlauf
Nefino.LI Projektregister wertet Bekanntmachungen, Bauleitplanverfahren und Ratsunterlagen aus und hält fest, was sich bei jedem Projekt bewegt. Ein Beispiel aus Grevesmühlen-Land.
Beispiel aus Grevesmühlen-Land Ein echtes Windparkprojekt aus dieser Gemeinde, mit seinem dokumentierten Verlauf.
- Planung
- Bauleitplanung
- Genehmigung
- Bau
- Betrieb
Windpark Rambeel III
Im GenehmigungsverfahrenDer Antrag nach Bundesimmissionsschutzgesetz liegt bei der Behörde.Bis heute
Wie es weitergegangen ist, führt das Projektregister: jeder weitere Schritt mit Datum und Quelle, dazu Vorhabenträger, Anlagenzahl und Typ. Vollständigen Verlauf anfragen
30. Dezember 2025Stand: Genehmigung
Genehmigungsverfahren wird nach Widerstand aus umliegenden Gemeinden neu aufgerollt/geprüft
- Gemeinde
- Upahl
- Kreis
- Nordwestmecklenburg
- Lage
- Gemarkung Kasendorf (Gemeinde Upahl), unmittelbar westlich angrenzend an den Standort des geplanten Windparks Rambeel IV
- Beleg
- örtliche Presse
Den Nachweis dazu und die neueren Schritte führt das Projektregister.
EINORDNUNG
Wer in Grevesmühlen-Land über Windparks entscheidet
Drei Ebenen, an denen jedes Projekt vorbei muss. Sie bestimmen, wann ein Projekt öffentlich wird und wo es hängen bleiben kann.
Wo Windenergie Vorrang hat
Das Regionale Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg legt fest, auf welchen Flächen Windenergie Vorrang hat. Wirksam ist es seit 2025.
Nefino.LI PlanstatusVorranggebiete Windenergie in der Planungsregion Westmecklenburg
Was die Gemeinden beschließen
Flächennutzungs- und Bebauungspläne beschließen in der Regel die amtsangehörigen Gemeinden selbst, das Amt Grevesmühlen-Land erledigt die Verwaltungsarbeit. Öffentlich werden Projekte hier oft zuerst, in Sitzungsunterlagen und Bauausschüssen.
Genehmigung nach BImSchG
Anlagen über 50 Meter Gesamthöhe brauchen eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, mit Gutachten zu Schall, Schatten und Artenschutz. Zuständig ist die untere Immissionsschutzbehörde, meist der Kreis.
GUT ZU WISSEN
Häufige Fragen zu Windenergieanlagen in Grevesmühlen-Land
Wo sind in Grevesmühlen-Land Windkraftanlagen geplant?
Ein dokumentiertes Beispiel ist der Windpark Rambeel III. Geplant wird dort, wo das Regionale Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg Flächen für Windenergie vorsieht und die amtsangehörigen Gemeinden Baurecht schaffen. Alle Projekte mit aktuellem Stand und Vorhabenträger führt das Nefino.LI Projektregister.
Wer entscheidet über neue Windparks in Grevesmühlen-Land?
Die Planungsregion Westmecklenburg legt im Regionalen Raumentwicklungsprogramm die Flächen für Windenergie fest. Flächennutzungs- und Bebauungspläne beschließen in der Regel die amtsangehörigen Gemeinden selbst, das Amt Grevesmühlen-Land erledigt die Verwaltungsarbeit. Über jede einzelne Anlage entscheidet die Genehmigungsbehörde nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz.
Was bedeutet Repowering?
Alte Windenergieanlagen werden durch neue, leistungsstärkere ersetzt, meist am selben Standort. Weil Zuwegung und Netzanschluss schon da sind, laufen solche Projekte anders als eine Planung auf der grünen Wiese.
Wo liegt Grevesmühlen-Land?
Das Amt Grevesmühlen-Land liegt in der Mitte des Landkreises Nordwestmecklenburg in Mecklenburg-Vorpommern. An das Amt Grevesmühlen-Land grenzen Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen, Gadebusch, Grevesmühlen, Klützer Winkel, Lützow-Lübstorf und Rehna.
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Nefino.LI Projektregister für Mecklenburg-Vorpommern
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