Windenergie › Mecklenburg-Vorpommern › Westmecklenburg › Neukloster-Warin
Nefino.LI Projektregister
Geplante Windkraftanlagen in Neukloster-Warin
Ein dokumentiertes Windparkprojekt aus Neukloster-Warin, wie es im Nefino.LI Projektregister steht, dazu der Regionalplan, der hier gilt.
Neukloster-Warin ProjekteVorranggebiete
Neukloster-Warinin der Planungsregion Westmecklenburg, Mecklenburg-Vorpommern
NEUKLOSTER-WARIN IM ÜBERBLICK
Windenergie in Neukloster-Warin
Das Amt Neukloster-Warin liegt im Osten des Landkreises Nordwestmecklenburg in Mecklenburg-Vorpommern. Mit rund 244 km² hat das Amt Neukloster-Warin die drittgrößte Fläche der zwölf Kommunen im Landkreis Nordwestmecklenburg. Zu ihm gehören Bibow, Glasin, Jesendorf, Lübberstorf, Neukloster, Passee, Warin, Zurow und Züsow. Die A 20, die A 14 und die B 192 verlaufen durch das Amt Neukloster-Warin. An das Amt Neukloster-Warin grenzen Crivitz, Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen, Neuburg und Sternberger Seenlandschaft, jenseits der Regionsgrenze Bützow-Land, Neubukow-Salzhaff und Satow.
Wo Windenergieanlagen stehen dürfen, legt das Regionale Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg fest. Flächennutzungs- und Bebauungspläne beschließen in der Regel die amtsangehörigen Gemeinden selbst, das Amt Neukloster-Warin erledigt die Verwaltungsarbeit. Die ausgewiesenen Flächen zeigt der Nefino.LI Planstatus: Vorranggebiete Windenergie in der Planungsregion Westmecklenburg.
Welche Projekte in Neukloster-Warin geplant sind, mit Vorhabenträger, Verfahrensstand und nächstem Termin, führt das Nefino.LI Projektregister. Ein dokumentiertes Beispiel steht weiter unten.
- Amt
- Neukloster-Warin
- Mitgliedsgemeinden
- Bibow, Glasin, Jesendorf, Lübberstorf, Neukloster, Passee, Warin, Zurow, Züsow
- Kreis
- Landkreis Nordwestmecklenburg
- Planungsregion
- Region Westmecklenburg
- Fläche
- 244 km²
- Regionalplan
- Regionales Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg, wirksam seit 2025
- Fernstraßen
- A 20, A 14, B 192
- Nachbarn
- Crivitz, Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen, Neuburg, Sternberger Seenlandschaft, Bützow-Land, Neubukow-Salzhaff, Satow
DOKUMENTIERTES PROJEKT
Ein Windparkprojekt in Neukloster-Warin und sein Verlauf
Nefino.LI Projektregister wertet Bekanntmachungen, Bauleitplanverfahren und Ratsunterlagen aus und hält fest, was sich bei jedem Projekt bewegt. Ein Beispiel aus Neukloster-Warin.
Beispiel aus Neukloster-Warin Ein echtes Windparkprojekt aus dieser Gemeinde, mit seinem dokumentierten Verlauf.
- Planung
- Bauleitplanung
- Genehmigung
- Bau
- Betrieb
Windpark Wakendorf
Im PlanungsverfahrenDas Projekt ist angekündigt oder in der Vorplanung. Flächen und Standorte werden geprüft.Bis heute
Wie es weitergegangen ist, führt das Projektregister: jeder weitere Schritt mit Datum und Quelle, dazu Vorhabenträger, Anlagenzahl und Typ. Vollständigen Verlauf anfragen
12. September 2024Stand: Planung
Gemeindevertretung Glasin stimmt der Ausweisung von Teilflächen in Bäbelin und Poischendorf zu
26. August 2024Stand: Planung
Vorranggebiet VR 20/24 Wakendorf offiziell ausgewiesen (Züsow, Passee, Glasin)
- Gemeinde
- Züsow
- Kreis
- Nordwestmecklenburg
- Lage
- Gemarkung Wakendorf (Gemeinde Züsow), Passee und Glasin
- Windenergiegebiet
- VR 20/24 Wakendorf
- Beleg
- Ratsinformationssystem der Kommune
Zwei Stationen aus dem Verlauf dieses Projekts. Den Nachweis dazu und die neueren Schritte führt das Projektregister.
EINORDNUNG
Wer in Neukloster-Warin über Windparks entscheidet
Drei Ebenen, an denen jedes Projekt vorbei muss. Sie bestimmen, wann ein Projekt öffentlich wird und wo es hängen bleiben kann.
Wo Windenergie Vorrang hat
Das Regionale Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg legt fest, auf welchen Flächen Windenergie Vorrang hat, in Neukloster-Warin etwa das Gebiet „VR 20/24 Wakendorf“ aus dem Beispiel oben. Wirksam ist es seit 2025.
Nefino.LI PlanstatusVorranggebiete Windenergie in der Planungsregion Westmecklenburg
Was die Gemeinden beschließen
Flächennutzungs- und Bebauungspläne beschließen in der Regel die amtsangehörigen Gemeinden selbst, das Amt Neukloster-Warin erledigt die Verwaltungsarbeit. Öffentlich werden Projekte hier oft zuerst, in Sitzungsunterlagen und Bauausschüssen.
Genehmigung nach BImSchG
Anlagen über 50 Meter Gesamthöhe brauchen eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, mit Gutachten zu Schall, Schatten und Artenschutz. Zuständig ist die untere Immissionsschutzbehörde, meist der Kreis.
GUT ZU WISSEN
Häufige Fragen zu Windenergieanlagen in Neukloster-Warin
Wo sind in Neukloster-Warin Windkraftanlagen geplant?
Ein dokumentiertes Beispiel ist der Windpark Wakendorf. Geplant wird dort, wo das Regionale Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg Flächen für Windenergie vorsieht und die amtsangehörigen Gemeinden Baurecht schaffen. Alle Projekte mit aktuellem Stand und Vorhabenträger führt das Nefino.LI Projektregister.
Wer entscheidet über neue Windparks in Neukloster-Warin?
Die Planungsregion Westmecklenburg legt im Regionalen Raumentwicklungsprogramm die Flächen für Windenergie fest. Flächennutzungs- und Bebauungspläne beschließen in der Regel die amtsangehörigen Gemeinden selbst, das Amt Neukloster-Warin erledigt die Verwaltungsarbeit. Über jede einzelne Anlage entscheidet die Genehmigungsbehörde nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz.
Was bedeutet Repowering?
Alte Windenergieanlagen werden durch neue, leistungsstärkere ersetzt, meist am selben Standort. Weil Zuwegung und Netzanschluss schon da sind, laufen solche Projekte anders als eine Planung auf der grünen Wiese.
Wo liegt Neukloster-Warin?
Das Amt Neukloster-Warin liegt im Osten des Landkreises Nordwestmecklenburg in Mecklenburg-Vorpommern. An das Amt Neukloster-Warin grenzen Crivitz, Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen, Neuburg und Sternberger Seenlandschaft, jenseits der Regionsgrenze Bützow-Land, Neubukow-Salzhaff und Satow.
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