Windenergie › Schleswig-Holstein › Planungsraum II › Hüttener Berge

Nefino.LI Projektregister

Geplante Windkraftanlagen in Hüttener Berge

Ein dokumentiertes Windparkprojekt aus Hüttener Berge, wie es im Nefino.LI Projektregister steht, dazu der Regionalplan, der hier gilt.

Hüttener Berge ProjekteVorranggebiete

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Hüttener Bergein der Planungsregion II, Schleswig-Holstein

HÜTTENER BERGE IM ÜBERBLICK

Windenergie in Hüttener Berge

Im Norden des Kreises Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein liegt das Amt Hüttener Berge. Das Amt Hüttener Berge ist rund 207 km² groß. Zu ihm gehören 16 Gemeinden, darunter Ahlefeld-Bistensee, Ascheffel, Borgstedt, Brekendorf, Bünsdorf, Damendorf, Groß Wittensee und Haby. Die A 7 und die B 203 verlaufen durch das Amt Hüttener Berge. Angrenzend liegen Büdelsdorf, Dänischer Wohld, Eiderkanal, Fockbek, Hohner Harde und Schlei-Ostsee, jenseits der Regionsgrenze Haddeby und Kropp-Stapelholm.

Wo Windenergieanlagen stehen dürfen, legt der Regionalplan II fest. Flächennutzungs- und Bebauungspläne beschließen in der Regel die amtsangehörigen Gemeinden selbst, das Amt Hüttener Berge erledigt die Verwaltungsarbeit. Die ausgewiesenen Flächen zeigt der Nefino.LI Planstatus: Vorranggebiete Windenergie in der Planungsregion II.

Welche Projekte in Hüttener Berge geplant sind, mit Vorhabenträger, Verfahrensstand und nächstem Termin, führt das Nefino.LI Projektregister. Ein dokumentiertes Beispiel steht weiter unten.

Amt
Hüttener Berge
Mitgliedsgemeinden
Ahlefeld-Bistensee, Ascheffel, Borgstedt, Brekendorf, Bünsdorf, Damendorf, Groß Wittensee, Haby, Holtsee, Holzbunge, Hütten, Klein Wittensee, Neu Duvenstedt, Osterby, Owschlag, Sehestedt
Kreis
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Planungsregion
Planungsraum II
Fläche
207 km²
Regionalplan
Regionalplan II, wirksam seit 2020
Fernstraßen
A 7, B 203
Nachbarn
Büdelsdorf, Dänischer Wohld, Eiderkanal, Fockbek, Hohner Harde, Schlei-Ostsee, Haddeby, Kropp-Stapelholm

DOKUMENTIERTES PROJEKT

Ein Windparkprojekt in Hüttener Berge und sein Verlauf

Nefino.LI Projektregister wertet Bekanntmachungen, Bauleitplanverfahren und Ratsunterlagen aus und hält fest, was sich bei jedem Projekt bewegt. Ein Beispiel aus Hüttener Berge.

Beispiel aus Hüttener Berge Ein echtes Windparkprojekt aus dieser Gemeinde, mit seinem dokumentierten Verlauf.

  1. Planung
  2. Bauleitplanung
  3. Genehmigung
  4. Bau
  5. Betrieb

Windpark Haby

Im PlanungsverfahrenDas Projekt ist angekündigt oder in der Vorplanung. Flächen und Standorte werden geprüft.

Bis heute

Wie es weitergegangen ist, führt das Projektregister: jeder weitere Schritt mit Datum und Quelle, dazu Vorhabenträger, Anlagenzahl und Typ. Vollständigen Verlauf anfragen

1. Oktober 2025Stand: Planung

Zwei Unternehmen haben Interesse an der Errichtung von WEA bekundet; Flächeneigentümer zu Informationsveranstaltung eingeladen

29. Juli 2025Stand: Planung

Ausweisung eines Vorranggebiets im Gemeindegebiet Haby im 1. Planentwurf der Teilaufstellung des Regionalplans II (Sachthema Windenergie) bekanntgegeben

Gemeinde
Haby
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Beleg
Ratsinformationssystem der Kommune

Zwei Stationen aus dem Verlauf dieses Projekts. Den Nachweis dazu und die neueren Schritte führt das Projektregister.

EINORDNUNG

Wer in Hüttener Berge über Windparks entscheidet

Drei Ebenen, an denen jedes Projekt vorbei muss. Sie bestimmen, wann ein Projekt öffentlich wird und wo es hängen bleiben kann.

Regionalplan

Wo Windenergie Vorrang hat

Der Regionalplan II legt fest, auf welchen Flächen Windenergie Vorrang hat. Wirksam ist es seit 2020.

Nefino.LI PlanstatusVorranggebiete Windenergie in der Planungsregion II

Bauleitplanung

Was die Gemeinden beschließen

Flächennutzungs- und Bebauungspläne beschließen in der Regel die amtsangehörigen Gemeinden selbst, das Amt Hüttener Berge erledigt die Verwaltungsarbeit. Öffentlich werden Projekte hier oft zuerst, in Sitzungsunterlagen und Bauausschüssen.

Genehmigung

Genehmigung nach BImSchG

Anlagen über 50 Meter Gesamthöhe brauchen eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, mit Gutachten zu Schall, Schatten und Artenschutz. Zuständig ist die untere Immissionsschutzbehörde, meist der Kreis.

GUT ZU WISSEN

Häufige Fragen zu Windenergieanlagen in Hüttener Berge

Wo sind in Hüttener Berge Windkraftanlagen geplant?

Ein dokumentiertes Beispiel ist der Windpark Haby. Geplant wird dort, wo der Regionalplan II Flächen für Windenergie vorsieht und die amtsangehörigen Gemeinden Baurecht schaffen. Alle Projekte mit aktuellem Stand und Vorhabenträger führt das Nefino.LI Projektregister.

Wer entscheidet über neue Windparks in Hüttener Berge?

Die Planungsregion II legt im Regionalplan die Flächen für Windenergie fest. Flächennutzungs- und Bebauungspläne beschließen in der Regel die amtsangehörigen Gemeinden selbst, das Amt Hüttener Berge erledigt die Verwaltungsarbeit. Über jede einzelne Anlage entscheidet die Genehmigungsbehörde nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz.

Was bedeutet Repowering?

Alte Windenergieanlagen werden durch neue, leistungsstärkere ersetzt, meist am selben Standort. Weil Zuwegung und Netzanschluss schon da sind, laufen solche Projekte anders als eine Planung auf der grünen Wiese.

Wo liegt Hüttener Berge?

Im Norden des Kreises Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein liegt das Amt Hüttener Berge. Angrenzend liegen Büdelsdorf, Dänischer Wohld, Eiderkanal, Fockbek, Hohner Harde und Schlei-Ostsee, jenseits der Regionsgrenze Haddeby und Kropp-Stapelholm.

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