Windenergie › Schleswig-Holstein › Planungsraum II › Selent/Schlesen

Nefino.LI Projektregister

Geplante Windkraftanlagen in Selent/Schlesen

Der Regionalplan, der in Selent/Schlesen gilt, und wer über neue Windparks entscheidet. Geplante Projekte führt das Nefino.LI Projektregister.

Selent/Schlesen ProjekteVorranggebiete

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Selent/Schlesenin der Planungsregion II, Schleswig-Holstein

SELENT/SCHLESEN IM ÜBERBLICK

Windenergie in Selent/Schlesen

Das Amt Selent/Schlesen liegt im Norden des Kreises Plön in Schleswig-Holstein. Das Amtsgebiet umfasst rund 117 km². Zu ihm gehören Dobersdorf, Fargau-Pratjau, Lammershagen, Martensrade, Mucheln, Schlesen und Selent. Durch das Amtsgebiet führt die B 202. An das Amt Selent/Schlesen grenzen Großer Plöner See, Lütjenburg, Preetz-Land, Probstei und Schrevenborn.

Wo Windenergieanlagen stehen dürfen, legt der Regionalplan II fest. Flächennutzungs- und Bebauungspläne beschließen in der Regel die amtsangehörigen Gemeinden selbst, das Amt Selent/Schlesen erledigt die Verwaltungsarbeit. Die ausgewiesenen Flächen zeigt der Nefino.LI Planstatus: Vorranggebiete Windenergie in der Planungsregion II.

Welche Projekte in Selent/Schlesen geplant sind, mit Vorhabenträger, Verfahrensstand und nächstem Termin, führt das Nefino.LI Projektregister.

Amt
Selent/Schlesen
Mitgliedsgemeinden
Dobersdorf, Fargau-Pratjau, Lammershagen, Martensrade, Mucheln, Schlesen, Selent
Kreis
Kreis Plön
Planungsregion
Planungsraum II
Fläche
117 km²
Regionalplan
Regionalplan II, wirksam seit 2020
Fernstraßen
B 202
Nachbarn
Großer Plöner See, Lütjenburg, Preetz-Land, Probstei, Schrevenborn

PROJEKTREGISTER

Windparkprojekte in Selent/Schlesen im Projektregister

Nefino.LI Projektregister wertet Bekanntmachungen, Bauleitplanverfahren und Ratsunterlagen aus und hält fest, was sich bei jedem Projekt bewegt. Welche Projekte es in Selent/Schlesen gibt, steht dort. So ist ein Eintrag aufgebaut.

Aufbau eines Eintrags Inhalte nur mit Zugang zum Projektregister.

  1. Planung
  2. Bauleitplanung
  3. Genehmigung
  4. Bau
  5. Betrieb

Bis heute

Ob und welche Windparks in Selent/Schlesen geplant werden, führt das Projektregister: jeder Schritt mit Datum und Quelle, dazu Vorhabenträger, Anlagenzahl und Typ. Projekte in Selent/Schlesen anfragen

Vorhaben
Vorhabenträger
Anlagen und Typ
Windenergiegebiet
Nächster Termin

Die schraffierten Felder sind Platzhalter. Stand, Verlauf, Vorhabenträger und nächster Termin stehen im Nefino.LI Projektregister.

EINORDNUNG

Wer in Selent/Schlesen über Windparks entscheidet

Drei Ebenen, an denen jedes Projekt vorbei muss. Sie bestimmen, wann ein Projekt öffentlich wird und wo es hängen bleiben kann.

Regionalplan

Wo Windenergie Vorrang hat

Der Regionalplan II legt fest, auf welchen Flächen Windenergie Vorrang hat. Wirksam ist es seit 2020.

Nefino.LI PlanstatusVorranggebiete Windenergie in der Planungsregion II

Bauleitplanung

Was die Gemeinden beschließen

Flächennutzungs- und Bebauungspläne beschließen in der Regel die amtsangehörigen Gemeinden selbst, das Amt Selent/Schlesen erledigt die Verwaltungsarbeit. Öffentlich werden Projekte hier oft zuerst, in Sitzungsunterlagen und Bauausschüssen.

Genehmigung

Genehmigung nach BImSchG

Anlagen über 50 Meter Gesamthöhe brauchen eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, mit Gutachten zu Schall, Schatten und Artenschutz. Zuständig ist die untere Immissionsschutzbehörde, meist der Kreis.

GUT ZU WISSEN

Häufige Fragen zu Windenergieanlagen in Selent/Schlesen

Wo sind in Selent/Schlesen Windkraftanlagen geplant?

Geplant wird dort, wo der Regionalplan II Flächen für Windenergie vorsieht und die amtsangehörigen Gemeinden Baurecht schaffen. Welche Projekte in Selent/Schlesen geplant sind, mit aktuellem Stand und Vorhabenträger, führt das Nefino.LI Projektregister.

Wer entscheidet über neue Windparks in Selent/Schlesen?

Die Planungsregion II legt im Regionalplan die Flächen für Windenergie fest. Flächennutzungs- und Bebauungspläne beschließen in der Regel die amtsangehörigen Gemeinden selbst, das Amt Selent/Schlesen erledigt die Verwaltungsarbeit. Über jede einzelne Anlage entscheidet die Genehmigungsbehörde nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz.

Was bedeutet Repowering?

Alte Windenergieanlagen werden durch neue, leistungsstärkere ersetzt, meist am selben Standort. Weil Zuwegung und Netzanschluss schon da sind, laufen solche Projekte anders als eine Planung auf der grünen Wiese.

Wo liegt Selent/Schlesen?

Das Amt Selent/Schlesen liegt im Norden des Kreises Plön in Schleswig-Holstein. An das Amt Selent/Schlesen grenzen Großer Plöner See, Lütjenburg, Preetz-Land, Probstei und Schrevenborn.

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Das Projektregister gibt es je Bundesland. Für Selent/Schlesen ist das Schleswig-Holstein, auf Wunsch auch mehrere Länder oder ganz Deutschland.

  • Antwort in der Regel am selben Werktag
  • Ein Bundesland, mehrere davon oder ganz Deutschland
  • Wind und Solar getrennt oder zusammen

Nefino.LI Projektregister für Schleswig-Holstein

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Windenergie in den Nachbargemeinden von Selent/Schlesen