Windenergie › Baden-Württemberg › Heilbronn-Franken › Obersulm
Nefino.LI Planstatus
Vorranggebiete Windenergie in Obersulm
Was der Regionalplan in der Verwaltungsgemeinschaft Obersulm für Windenergie vorsieht, im geltenden Plan und im aktuellen Entwurf, und wer hier über neue Windparks entscheidet.
ObersulmProjekteVorranggebiete
Obersulmin der Planungsregion Heilbronn-Franken, Baden-Württemberg
OBERSULM IM ÜBERBLICK
Windenergiegebiete in Obersulm
Im geltenden Regionalplan Heilbronn-Franken liegt in der Verwaltungsgemeinschaft Obersulm kein Windenergiegebiet. Der aktuelle Entwurf neuer Windenergiegebiete sieht dort dagegen Flächen für Windenergie vor. In den Nachbargemeinden, darunter Bretzfeld, Lauffen am Neckar, Raum Weinsberg und Schozach-Bottwartal, sieht der aktuelle Entwurf ebenfalls Windenergiegebiete vor.
Welche Windparks in der Verwaltungsgemeinschaft Obersulm geplant sind, führt das Nefino.LI Projektregister: Geplante Windkraftanlagen in Obersulm.
Die Verwaltungsgemeinschaft Obersulm liegt im Südosten des Landkreises Heilbronn in Baden-Württemberg. Zu ihr gehören Löwenstein und Obersulm. Das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft umfasst rund 54 km². Angrenzend liegen Bretzfeld, Lauffen am Neckar, Raum Weinsberg, Schozach-Bottwartal und Wüstenrot, jenseits der Regionsgrenze Oberstenfeld. Durch das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft führt die B 39.
- Verwaltungsgemeinschaft
- Obersulm
- Mitgliedsgemeinden
- Löwenstein, Obersulm
- Kreis
- Landkreis Heilbronn
- Planungsregion
- Region Heilbronn-Franken
- Regionalplan
- Regionalplan Heilbronn-Franken, wirksam seit 2015
- Nachbarn
- Bretzfeld, Lauffen am Neckar, Raum Weinsberg, Schozach-Bottwartal, Wüstenrot, Oberstenfeld
STAND DER PLANUNG
Was der Regionalplan für Obersulm vorsieht
Nefino.LI Planstatus verfolgt jeden Regionalplan in Deutschland, vom geltenden Plan bis zum aktuellen Entwurf, und ordnet die Windenergiegebiete den Gemeinden zu.
- Windenergiegebiet im geltenden Regionalplannein
- Windenergiegebiet im aktuellen Entwurfja
- Regionalplan wirksam seit2015
- Neuaufstellung oder Fortschreibungläuft
- Ausschlusswirkung außerhalb der Gebietenein
Nefino.LI Planstatus
Die Windenergiegebiete in der Verwaltungsgemeinschaft Obersulm
| Windenergiegebiete | Gebiete | Fläche |
|---|---|---|
| Im aktuellen Entwurf | ha |
Lage, Zuschnitt und Fläche jedes Gebiets, für alle Gemeinden der Region und jeden Monat fortgeschrieben, als Tabelle und als Geodaten.
EINORDNUNG
Wer in Obersulm über Windparks entscheidet
Drei Ebenen, an denen jedes Projekt vorbei muss. Der Regionalplan steht am Anfang: Er legt fest, wo Windenergie Vorrang hat.
Wo Windenergie Vorrang hat
Der Regionalplan Heilbronn-Franken legt fest, auf welchen Flächen Windenergie Vorrang hat. Hat die Region ihr Flächenziel nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz erreicht, sind Windenergieanlagen außerhalb der Windenergiegebiete nicht mehr privilegiert.
Nefino.LI PlanstatusVorranggebiete Windenergie in der Planungsregion Heilbronn-Franken
Was die Räte beschließen
Den Flächennutzungsplan stellt die Verwaltungsgemeinschaft Obersulm auf, Bebauungspläne beschließen ihre Mitgliedsgemeinden. Über die Bauleitplanung können zusätzliche Flächen für Windenergie entstehen, soweit die Ziele des Regionalplans nicht entgegenstehen.
Nefino.LI ProjektregisterGeplante Windkraftanlagen in Obersulm
Genehmigung nach BImSchG
Anlagen über 50 Meter Gesamthöhe brauchen eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, mit Gutachten zu Schall, Schatten und Artenschutz. Zuständig ist die untere Immissionsschutzbehörde, meist der Kreis.
GUT ZU WISSEN
Häufige Fragen zu Vorranggebieten in Obersulm
Gibt es in der Verwaltungsgemeinschaft Obersulm ein Vorranggebiet für Windenergie?
Im geltenden Regionalplan Heilbronn-Franken liegt in der Verwaltungsgemeinschaft Obersulm kein Windenergiegebiet. Der aktuelle Entwurf neuer Windenergiegebiete sieht dort dagegen Flächen für Windenergie vor. In den Nachbargemeinden, darunter Bretzfeld, Lauffen am Neckar, Raum Weinsberg und Schozach-Bottwartal, sieht der aktuelle Entwurf ebenfalls Windenergiegebiete vor. Lage, Zuschnitt und Fläche der Gebiete stehen in Nefino.LI.
Welcher Regionalplan gilt für Obersulm?
Für die Verwaltungsgemeinschaft Obersulm gilt der Regionalplan Heilbronn-Franken, wirksam seit 2015. Derzeit läuft eine Fortschreibung.
Kann die Verwaltungsgemeinschaft Obersulm selbst Flächen für Windenergie ausweisen?
Ja, über die Bauleitplanung. Ein Flächennutzungs- oder Bebauungsplan kann zusätzliche Flächen für Windenergie ausweisen, soweit die Ziele des Regionalplans nicht entgegenstehen. Solche Flächen zählen als Windenergiegebiete auf das Flächenziel mit. Den Flächennutzungsplan stellt die Verwaltungsgemeinschaft Obersulm auf, Bebauungspläne beschließen ihre Mitgliedsgemeinden.
Wo liegt Obersulm?
Die Verwaltungsgemeinschaft Obersulm liegt im Südosten des Landkreises Heilbronn in Baden-Württemberg. Angrenzend liegen Bretzfeld, Lauffen am Neckar, Raum Weinsberg, Schozach-Bottwartal und Wüstenrot, jenseits der Regionsgrenze Oberstenfeld.
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Nefino.LI Planstatus in der Planungsregion Heilbronn-Franken
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