Windenergie › Baden-Württemberg › Südlicher Oberrhein › St. Peter

Nefino.LI Planstatus

Vorranggebiete Windenergie in St. Peter

Was der Regionalplan im Verwaltungsverband St. Peter für Windenergie vorsieht, im geltenden Plan und im aktuellen Entwurf, und wer hier über neue Windparks entscheidet.

St. PeterProjekteVorranggebiete

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St. Peterin der Planungsregion Südlicher Oberrhein, Baden-Württemberg

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ST. PETER IM ÜBERBLICK

Windenergiegebiete in St. Peter

Der geltende Regionalplan Südlicher Oberrhein sieht im Verwaltungsverband St. Peter Flächen für Windenergie vor. In den Nachbargemeinden Dreisamtal und Freiburg im Breisgau sieht der geltende Plan ebenfalls Windenergiegebiete vor. Für die Region liegt ein neuer Entwurf vor. Was er im Verwaltungsverband St. Peter vorsieht, führt der Nefino.LI Planstatus.

Im Nefino.LI Projektregister ist für den Verwaltungsverband St. Peter das Vorhaben „Windenergie-Planung St. Märgen“ dokumentiert, mit Verlauf und Verfahrensstand: Geplante Windkraftanlagen in St. Peter.

Der Verwaltungsverband St. Peter liegt im Nordosten des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald in Baden-Württemberg. Zu ihm gehören Glottertal, St. Märgen und St. Peter. Das Verbandsgebiet umfasst rund 99 km². Angrenzend liegen Denzlingen-Vörstetten-Reute, Dreisamtal, Freiburg im Breisgau, Gundelfingen, Hinterzarten und Titisee-Neustadt, jenseits der Regionsgrenze Furtwangen im Schwarzwald. Durch das Verbandsgebiet führt die B 500.

Verwaltungsverband
St. Peter
Mitgliedsgemeinden
Glottertal, St. Märgen, St. Peter
Kreis
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Planungsregion
Region Südlicher Oberrhein
Regionalplan
Regionalplan Südlicher Oberrhein, wirksam seit 2018
Nachbarn
Denzlingen-Vörstetten-Reute, Dreisamtal, Freiburg im Breisgau, Gundelfingen, Hinterzarten, Titisee-Neustadt, Waldkirch, Furtwangen im Schwarzwald

STAND DER PLANUNG

Was der Regionalplan für St. Peter vorsieht

Nefino.LI Planstatus verfolgt jeden Regionalplan in Deutschland, vom geltenden Plan bis zum aktuellen Entwurf, und ordnet die Windenergiegebiete den Gemeinden zu.

  • Windenergiegebiet im geltenden Regionalplanja
  • Windenergiegebiet im aktuellen Entwurfim Planstatus
  • Regionalplan wirksam seit2018
  • Neuaufstellung oder Fortschreibungläuft
  • Ausschlusswirkung außerhalb der Gebietenein

Nefino.LI Planstatus

Die Windenergiegebiete im Verwaltungsverband St. Peter

WindenergiegebieteGebieteFläche
Im geltenden Regionalplan ha
Im aktuellen Entwurf ha

Lage, Zuschnitt und Fläche jedes Gebiets, für alle Gemeinden der Region und jeden Monat fortgeschrieben, als Tabelle und als Geodaten.

EINORDNUNG

Wer in St. Peter über Windparks entscheidet

Drei Ebenen, an denen jedes Projekt vorbei muss. Der Regionalplan steht am Anfang: Er legt fest, wo Windenergie Vorrang hat.

Regionalplan

Wo Windenergie Vorrang hat

Der Regionalplan Südlicher Oberrhein legt fest, auf welchen Flächen Windenergie Vorrang hat. Hat die Region ihr Flächenziel nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz erreicht, sind Windenergieanlagen außerhalb der Windenergiegebiete nicht mehr privilegiert.

Nefino.LI PlanstatusVorranggebiete Windenergie in der Planungsregion Südlicher Oberrhein

Bauleitplanung

Was die Räte beschließen

Den Flächennutzungsplan stellt der Verwaltungsverband St. Peter auf, Bebauungspläne beschließen seine Mitgliedsgemeinden. Über die Bauleitplanung können zusätzliche Flächen für Windenergie entstehen, soweit die Ziele des Regionalplans nicht entgegenstehen.

Nefino.LI ProjektregisterGeplante Windkraftanlagen in St. Peter

Genehmigung

Genehmigung nach BImSchG

Anlagen über 50 Meter Gesamthöhe brauchen eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, mit Gutachten zu Schall, Schatten und Artenschutz. Zuständig ist die untere Immissionsschutzbehörde, meist der Kreis.

GUT ZU WISSEN

Häufige Fragen zu Vorranggebieten in St. Peter

Gibt es im Verwaltungsverband St. Peter ein Vorranggebiet für Windenergie?

Der geltende Regionalplan Südlicher Oberrhein sieht im Verwaltungsverband St. Peter Flächen für Windenergie vor. In den Nachbargemeinden Dreisamtal und Freiburg im Breisgau sieht der geltende Plan ebenfalls Windenergiegebiete vor. Für die Region liegt ein neuer Entwurf vor. Was er im Verwaltungsverband St. Peter vorsieht, führt der Nefino.LI Planstatus. Lage, Zuschnitt und Fläche der Gebiete stehen in Nefino.LI.

Welcher Regionalplan gilt für St. Peter?

Für den Verwaltungsverband St. Peter gilt der Regionalplan Südlicher Oberrhein, wirksam seit 2018. Derzeit läuft eine Fortschreibung.

Kann der Verwaltungsverband St. Peter selbst Flächen für Windenergie ausweisen?

Ja, über die Bauleitplanung. Ein Flächennutzungs- oder Bebauungsplan kann zusätzliche Flächen für Windenergie ausweisen, soweit die Ziele des Regionalplans nicht entgegenstehen. Solche Flächen zählen als Windenergiegebiete auf das Flächenziel mit. Den Flächennutzungsplan stellt der Verwaltungsverband St. Peter auf, Bebauungspläne beschließen seine Mitgliedsgemeinden.

Wo liegt St. Peter?

Der Verwaltungsverband St. Peter liegt im Nordosten des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald in Baden-Württemberg. Angrenzend liegen Denzlingen-Vörstetten-Reute, Dreisamtal, Freiburg im Breisgau, Gundelfingen, Hinterzarten und Titisee-Neustadt, jenseits der Regionsgrenze Furtwangen im Schwarzwald.

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Den Planstatus gibt es für alle Planungsregionen in Deutschland. Für St. Peter ist das die Planungsregion Südlicher Oberrhein, auf Wunsch auch ein ganzes Bundesland oder Deutschland.

  • Antwort in der Regel am selben Werktag
  • Eine Region, ein Bundesland oder ganz Deutschland
  • Wind und Solar getrennt oder zusammen

Nefino.LI Planstatus in der Planungsregion Südlicher Oberrhein

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