Windenergie › Bayern › Region Allgäu › Hörnergruppe
Nefino.LI Planstatus
Vorranggebiete Windenergie in Hörnergruppe
Was der Regionalplan in der Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe für Windenergie vorsieht, im geltenden Plan und im aktuellen Entwurf, und wer hier über neue Windparks entscheidet.
HörnergruppeProjekteVorranggebiete
Hörnergruppein der Planungsregion Allgäu, Bayern
HÖRNERGRUPPE IM ÜBERBLICK
Windenergiegebiete in Hörnergruppe
Was der Regionalplan Allgäu in der Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe vorsieht, führt der Nefino.LI Planstatus.
Welche Windparks in der Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe geplant sind, führt das Nefino.LI Projektregister: Geplante Windkraftanlagen in Hörnergruppe.
Im Süden des Landkreises Oberallgäu in Bayern liegt die Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe. Die Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe ist rund 119 km² groß. Zu ihr gehören Balderschwang, Bolsterlang, Fischen i.Allgäu, Obermaiselstein und Ofterschwang. Die B 19 verläuft durch die Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe. Dazu durchquert die Iller das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft. An die Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe grenzen Blaichach, Oberstaufen, Oberstdorf und Sonthofen.
- Verwaltungsgemeinschaft
- Hörnergruppe
- Mitgliedsgemeinden
- Balderschwang, Bolsterlang, Fischen i.Allgäu, Obermaiselstein, Ofterschwang
- Kreis
- Landkreis Oberallgäu
- Planungsregion
- Region Allgäu
- Regionalplan
- Regionalplan Allgäu, wirksam seit 2026
- Nachbarn
- Blaichach, Oberstaufen, Oberstdorf, Sonthofen
STAND DER PLANUNG
Was der Regionalplan für Hörnergruppe vorsieht
Nefino.LI Planstatus verfolgt jeden Regionalplan in Deutschland, vom geltenden Plan bis zum aktuellen Entwurf, und ordnet die Windenergiegebiete den Gemeinden zu.
- Windenergiegebiet im geltenden Regionalplanim Planstatus
- Regionalplan wirksam seit2026
- Neuaufstellung oder Fortschreibungderzeit nicht
- Ausschlusswirkung außerhalb der Gebietenein
Nefino.LI Planstatus
Die Windenergiegebiete in der Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe
| Windenergiegebiete | Gebiete | Fläche |
|---|---|---|
| Im geltenden Regionalplan | ha |
Lage, Zuschnitt und Fläche jedes Gebiets, für alle Gemeinden der Region und jeden Monat fortgeschrieben, als Tabelle und als Geodaten.
EINORDNUNG
Wer in Hörnergruppe über Windparks entscheidet
Drei Ebenen, an denen jedes Projekt vorbei muss. Der Regionalplan steht am Anfang: Er legt fest, wo Windenergie Vorrang hat.
Wo Windenergie Vorrang hat
Der Regionalplan Allgäu legt fest, auf welchen Flächen Windenergie Vorrang hat. Hat die Region ihr Flächenziel nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz erreicht, sind Windenergieanlagen außerhalb der Windenergiegebiete nicht mehr privilegiert.
Nefino.LI PlanstatusVorranggebiete Windenergie in der Planungsregion Allgäu
Was die Gemeinden beschließen
Flächennutzungs- und Bebauungspläne beschließen in der Regel die Mitgliedsgemeinden selbst, die Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe erledigt die Verwaltungsarbeit. Über die Bauleitplanung können zusätzliche Flächen für Windenergie entstehen, soweit die Ziele des Regionalplans nicht entgegenstehen.
Nefino.LI ProjektregisterGeplante Windkraftanlagen in Hörnergruppe
Genehmigung nach BImSchG
Anlagen über 50 Meter Gesamthöhe brauchen eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, mit Gutachten zu Schall, Schatten und Artenschutz. Zuständig ist die untere Immissionsschutzbehörde, meist der Kreis.
GUT ZU WISSEN
Häufige Fragen zu Vorranggebieten in Hörnergruppe
Gibt es in der Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe ein Vorranggebiet für Windenergie?
Was der Regionalplan Allgäu in der Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe vorsieht, führt der Nefino.LI Planstatus. Lage, Zuschnitt und Fläche der Gebiete stehen in Nefino.LI.
Welcher Regionalplan gilt für Hörnergruppe?
Für die Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe gilt der Regionalplan Allgäu, wirksam seit 2026. Eine Fortschreibung läuft derzeit nicht.
Kann die Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe selbst Flächen für Windenergie ausweisen?
Ja, über die Bauleitplanung. Ein Flächennutzungs- oder Bebauungsplan kann zusätzliche Flächen für Windenergie ausweisen, soweit die Ziele des Regionalplans nicht entgegenstehen. Solche Flächen zählen als Windenergiegebiete auf das Flächenziel mit. Flächennutzungs- und Bebauungspläne beschließen in der Regel die Mitgliedsgemeinden selbst, die Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe erledigt die Verwaltungsarbeit.
Wo liegt Hörnergruppe?
Im Süden des Landkreises Oberallgäu in Bayern liegt die Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe. An die Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe grenzen Blaichach, Oberstaufen, Oberstdorf und Sonthofen.
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Den Planstatus gibt es für alle Planungsregionen in Deutschland. Für Hörnergruppe ist das die Planungsregion Allgäu, auf Wunsch auch ein ganzes Bundesland oder Deutschland.
- Antwort in der Regel am selben Werktag
- Eine Region, ein Bundesland oder ganz Deutschland
- Wind und Solar getrennt oder zusammen
Nefino.LI Planstatus in der Planungsregion Allgäu
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