Windenergie › Bayern › Oberfranken-West › Grub a.Forst
Nefino.LI Planstatus
Vorranggebiete Windenergie in Grub a.Forst
Was der Regionalplan in der Verwaltungsgemeinschaft Grub a.Forst für Windenergie vorsieht, im geltenden Plan und im aktuellen Entwurf, und wer hier über neue Windparks entscheidet.
Grub a.ForstProjekteVorranggebiete
Grub a.Forstin der Planungsregion Oberfranken-West, Bayern
GRUB A.FORST IM ÜBERBLICK
Windenergiegebiete in Grub a.Forst
Weder der geltende Regionalplan Oberfranken-West noch der aktuelle Entwurf neuer Windenergiegebiete sehen in der Verwaltungsgemeinschaft Grub a.Forst Flächen für Windenergie vor. In den Nachbargemeinden Ahorn und Lichtenfels sieht der aktuelle Entwurf dagegen Windenergiegebiete vor.
Welche Windparks in der Verwaltungsgemeinschaft Grub a.Forst geplant sind, führt das Nefino.LI Projektregister: Geplante Windkraftanlagen in Grub a.Forst.
Im Südosten des Landkreises Coburg in Bayern liegt die Verwaltungsgemeinschaft Grub a.Forst. Die Verwaltungsgemeinschaft Grub a.Forst ist rund 14 km² groß. Zu ihr gehören Grub a.Forst und Niederfüllbach. Durch das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft führen die A 73, die B 303 und die B 4. Die Itz fließt durch die Verwaltungsgemeinschaft Grub a.Forst. An die Verwaltungsgemeinschaft Grub a.Forst grenzen Ahorn, Coburg, Ebersdorf b.Coburg, Lichtenfels und Untersiemau.
- Verwaltungsgemeinschaft
- Grub a.Forst
- Mitgliedsgemeinden
- Grub a.Forst, Niederfüllbach
- Kreis
- Landkreis Coburg
- Planungsregion
- Region Oberfranken-West
- Regionalplan
- Regionalplan Oberfranken-West, wirksam seit 2024
- Nachbarn
- Ahorn, Coburg, Ebersdorf b.Coburg, Lichtenfels, Untersiemau
STAND DER PLANUNG
Was der Regionalplan für Grub a.Forst vorsieht
Nefino.LI Planstatus verfolgt jeden Regionalplan in Deutschland, vom geltenden Plan bis zum aktuellen Entwurf, und ordnet die Windenergiegebiete den Gemeinden zu.
- Windenergiegebiet im geltenden Regionalplannein
- Windenergiegebiet im aktuellen Entwurfnein
- Regionalplan wirksam seit2024
- Neuaufstellung oder Fortschreibungläuft
- Ausschlusswirkung außerhalb der Gebieteja
Nefino.LI Planstatus
Die Windenergiegebiete der Planungsregion Oberfranken-West
Lage, Zuschnitt und Fläche jedes Gebiets, für alle Gemeinden der Region und jeden Monat fortgeschrieben, als Tabelle und als Geodaten.
EINORDNUNG
Wer in Grub a.Forst über Windparks entscheidet
Drei Ebenen, an denen jedes Projekt vorbei muss. Der Regionalplan steht am Anfang: Er legt fest, wo Windenergie Vorrang hat.
Wo Windenergie Vorrang hat
Der Regionalplan Oberfranken-West legt fest, auf welchen Flächen Windenergie Vorrang hat. Außerhalb dieser Gebiete ist Windenergie hier ausgeschlossen. Hat die Region ihr Flächenziel nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz erreicht, sind Windenergieanlagen außerhalb der Windenergiegebiete nicht mehr privilegiert.
Nefino.LI PlanstatusVorranggebiete Windenergie in der Planungsregion Oberfranken-West
Was die Gemeinden beschließen
Flächennutzungs- und Bebauungspläne beschließen in der Regel die Mitgliedsgemeinden selbst, die Verwaltungsgemeinschaft Grub a.Forst erledigt die Verwaltungsarbeit. Über die Bauleitplanung können zusätzliche Flächen für Windenergie entstehen, soweit die Ziele des Regionalplans nicht entgegenstehen.
Nefino.LI ProjektregisterGeplante Windkraftanlagen in Grub a.Forst
Genehmigung nach BImSchG
Anlagen über 50 Meter Gesamthöhe brauchen eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, mit Gutachten zu Schall, Schatten und Artenschutz. Zuständig ist die untere Immissionsschutzbehörde, meist der Kreis.
GUT ZU WISSEN
Häufige Fragen zu Vorranggebieten in Grub a.Forst
Gibt es in der Verwaltungsgemeinschaft Grub a.Forst ein Vorranggebiet für Windenergie?
Weder der geltende Regionalplan Oberfranken-West noch der aktuelle Entwurf neuer Windenergiegebiete sehen in der Verwaltungsgemeinschaft Grub a.Forst Flächen für Windenergie vor. In den Nachbargemeinden Ahorn und Lichtenfels sieht der aktuelle Entwurf dagegen Windenergiegebiete vor. Wo in der Planungsregion Oberfranken-West Windenergiegebiete liegen, steht mit Lage, Zuschnitt und Fläche in Nefino.LI.
Welcher Regionalplan gilt für Grub a.Forst?
Für die Verwaltungsgemeinschaft Grub a.Forst gilt der Regionalplan Oberfranken-West, wirksam seit 2024. Derzeit läuft eine Fortschreibung. Außerhalb der ausgewiesenen Gebiete ist Windenergie in der Region ausgeschlossen.
Kann die Verwaltungsgemeinschaft Grub a.Forst selbst Flächen für Windenergie ausweisen?
Ja, über die Bauleitplanung. Ein Flächennutzungs- oder Bebauungsplan kann zusätzliche Flächen für Windenergie ausweisen, soweit die Ziele des Regionalplans nicht entgegenstehen. Solche Flächen zählen als Windenergiegebiete auf das Flächenziel mit. Flächennutzungs- und Bebauungspläne beschließen in der Regel die Mitgliedsgemeinden selbst, die Verwaltungsgemeinschaft Grub a.Forst erledigt die Verwaltungsarbeit.
Wo liegt Grub a.Forst?
Im Südosten des Landkreises Coburg in Bayern liegt die Verwaltungsgemeinschaft Grub a.Forst. An die Verwaltungsgemeinschaft Grub a.Forst grenzen Ahorn, Coburg, Ebersdorf b.Coburg, Lichtenfels und Untersiemau.
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Den Planstatus gibt es für alle Planungsregionen in Deutschland. Für Grub a.Forst ist das die Planungsregion Oberfranken-West, auf Wunsch auch ein ganzes Bundesland oder Deutschland.
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- Wind und Solar getrennt oder zusammen
Nefino.LI Planstatus in der Planungsregion Oberfranken-West
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