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Nefino.LI Planstatus
Vorranggebiete Windenergie in Margetshöchheim
Was der Regionalplan in der Verwaltungsgemeinschaft Margetshöchheim für Windenergie vorsieht, im geltenden Plan und im aktuellen Entwurf, und wer hier über neue Windparks entscheidet.
MargetshöchheimProjekteVorranggebiete
Margetshöchheimin der Planungsregion Würzburg, Bayern
MARGETSHÖCHHEIM IM ÜBERBLICK
Windenergiegebiete in Margetshöchheim
Der geltende Regionalplan Würzburg sieht in der Verwaltungsgemeinschaft Margetshöchheim Flächen für Windenergie vor. In den Nachbargemeinden Leinach, Thüngersheim und Zellingen sieht der geltende Plan ebenfalls Windenergiegebiete vor.
Welche Windparks in der Verwaltungsgemeinschaft Margetshöchheim geplant sind, führt das Nefino.LI Projektregister: Geplante Windkraftanlagen in Margetshöchheim.
Die Verwaltungsgemeinschaft Margetshöchheim liegt im Nordwesten des Landkreises Würzburg in Bayern. Das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft umfasst rund 11 km². Zu ihr gehören Erlabrunn und Margetshöchheim. Durch das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft fließt der Main. Angrenzend liegen Leinach, Thüngersheim, Veitshöchheim, Zell a.Main und Zellingen.
- Verwaltungsgemeinschaft
- Margetshöchheim
- Mitgliedsgemeinden
- Erlabrunn, Margetshöchheim
- Kreis
- Landkreis Würzburg
- Planungsregion
- Region Würzburg
- Regionalplan
- Regionalplan Würzburg, wirksam seit 2026
- Nachbarn
- Leinach, Thüngersheim, Veitshöchheim, Zell a.Main, Zellingen
STAND DER PLANUNG
Was der Regionalplan für Margetshöchheim vorsieht
Nefino.LI Planstatus verfolgt jeden Regionalplan in Deutschland, vom geltenden Plan bis zum aktuellen Entwurf, und ordnet die Windenergiegebiete den Gemeinden zu.
- Windenergiegebiet im geltenden Regionalplanja
- Regionalplan wirksam seit2026
- Neuaufstellung oder Fortschreibungderzeit nicht
- Ausschlusswirkung außerhalb der Gebietenein
Nefino.LI Planstatus
Die Windenergiegebiete in der Verwaltungsgemeinschaft Margetshöchheim
| Windenergiegebiete | Gebiete | Fläche |
|---|---|---|
| Im geltenden Regionalplan | ha |
Lage, Zuschnitt und Fläche jedes Gebiets, für alle Gemeinden der Region und jeden Monat fortgeschrieben, als Tabelle und als Geodaten.
EINORDNUNG
Wer in Margetshöchheim über Windparks entscheidet
Drei Ebenen, an denen jedes Projekt vorbei muss. Der Regionalplan steht am Anfang: Er legt fest, wo Windenergie Vorrang hat.
Wo Windenergie Vorrang hat
Der Regionalplan Würzburg legt fest, auf welchen Flächen Windenergie Vorrang hat. Hat die Region ihr Flächenziel nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz erreicht, sind Windenergieanlagen außerhalb der Windenergiegebiete nicht mehr privilegiert.
Nefino.LI PlanstatusVorranggebiete Windenergie in der Planungsregion Würzburg
Was die Gemeinden beschließen
Flächennutzungs- und Bebauungspläne beschließen in der Regel die Mitgliedsgemeinden selbst, die Verwaltungsgemeinschaft Margetshöchheim erledigt die Verwaltungsarbeit. Über die Bauleitplanung können zusätzliche Flächen für Windenergie entstehen, soweit die Ziele des Regionalplans nicht entgegenstehen.
Nefino.LI ProjektregisterGeplante Windkraftanlagen in Margetshöchheim
Genehmigung nach BImSchG
Anlagen über 50 Meter Gesamthöhe brauchen eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, mit Gutachten zu Schall, Schatten und Artenschutz. Zuständig ist die untere Immissionsschutzbehörde, meist der Kreis.
GUT ZU WISSEN
Häufige Fragen zu Vorranggebieten in Margetshöchheim
Gibt es in der Verwaltungsgemeinschaft Margetshöchheim ein Vorranggebiet für Windenergie?
Der geltende Regionalplan Würzburg sieht in der Verwaltungsgemeinschaft Margetshöchheim Flächen für Windenergie vor. In den Nachbargemeinden Leinach, Thüngersheim und Zellingen sieht der geltende Plan ebenfalls Windenergiegebiete vor. Lage, Zuschnitt und Fläche der Gebiete stehen in Nefino.LI.
Welcher Regionalplan gilt für Margetshöchheim?
Für die Verwaltungsgemeinschaft Margetshöchheim gilt der Regionalplan Würzburg, wirksam seit 2026. Eine Fortschreibung läuft derzeit nicht.
Kann die Verwaltungsgemeinschaft Margetshöchheim selbst Flächen für Windenergie ausweisen?
Ja, über die Bauleitplanung. Ein Flächennutzungs- oder Bebauungsplan kann zusätzliche Flächen für Windenergie ausweisen, soweit die Ziele des Regionalplans nicht entgegenstehen. Solche Flächen zählen als Windenergiegebiete auf das Flächenziel mit. Flächennutzungs- und Bebauungspläne beschließen in der Regel die Mitgliedsgemeinden selbst, die Verwaltungsgemeinschaft Margetshöchheim erledigt die Verwaltungsarbeit.
Wo liegt Margetshöchheim?
Die Verwaltungsgemeinschaft Margetshöchheim liegt im Nordwesten des Landkreises Würzburg in Bayern. Angrenzend liegen Leinach, Thüngersheim, Veitshöchheim, Zell a.Main und Zellingen.
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Nefino.LI Planstatus in der Planungsregion Würzburg
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