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Nefino.LI Planstatus
Vorranggebiete Windenergie in Uecker-Randow-Tal
Was der Regionalplan im Amt Uecker-Randow-Tal für Windenergie vorsieht, im geltenden Plan und im aktuellen Entwurf, und wer hier über neue Windparks entscheidet.
Uecker-Randow-TalProjekteVorranggebiete
Uecker-Randow-Talin der Planungsregion Vorpommern, Mecklenburg-Vorpommern
UECKER-RANDOW-TAL IM ÜBERBLICK
Windenergiegebiete in Uecker-Randow-Tal
Das geltende Regionale Raumentwicklungsprogramm Vorpommern sieht im Amt Uecker-Randow-Tal Flächen für Windenergie vor. In den Nachbargemeinden Am Stettiner Haff, Löcknitz-Penkun und Torgelow-Ferdinandshof sieht der geltende Plan ebenfalls Windenergiegebiete vor. Für die Region liegt ein neuer Entwurf vor. Was er im Amt Uecker-Randow-Tal vorsieht, führt der Nefino.LI Planstatus.
Welche Windparks im Amt Uecker-Randow-Tal geplant sind, führt das Nefino.LI Projektregister: Geplante Windkraftanlagen in Uecker-Randow-Tal.
Im Südosten des Landkreises Vorpommern-Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern liegt das Amt Uecker-Randow-Tal. Das Amt Uecker-Randow-Tal ist rund 288 km² groß. Zu ihm gehören 13 Gemeinden, darunter Brietzig, Fahrenwalde, Groß Luckow, Jatznick, Koblentz, Krugsdorf, Nieden und Papendorf. Die A 20, die B 109 und die B 104 verlaufen durch das Amt Uecker-Randow-Tal. An das Amt Uecker-Randow-Tal grenzen Am Stettiner Haff, Löcknitz-Penkun, Pasewalk, Strasburg (Uckermark) und Torgelow-Ferdinandshof, jenseits der Landesgrenze Brüssow (Uckermark) und Uckerland.
- Amt
- Uecker-Randow-Tal
- Mitgliedsgemeinden
- Brietzig, Fahrenwalde, Groß Luckow, Jatznick, Koblentz, Krugsdorf, Nieden, Papendorf, Polzow, Rollwitz, Schönwalde, Viereck, Zerrenthin
- Kreis
- Landkreis Vorpommern-Greifswald
- Planungsregion
- Region Vorpommern
- Regionalplan
- Regionales Raumentwicklungsprogramm Vorpommern, wirksam seit 2023
- Nachbarn
- Am Stettiner Haff, Löcknitz-Penkun, Pasewalk, Strasburg (Uckermark), Torgelow-Ferdinandshof, Brüssow (Uckermark), Uckerland
STAND DER PLANUNG
Was der Regionalplan für Uecker-Randow-Tal vorsieht
Nefino.LI Planstatus verfolgt jeden Regionalplan in Deutschland, vom geltenden Plan bis zum aktuellen Entwurf, und ordnet die Windenergiegebiete den Gemeinden zu.
- Windenergiegebiet im geltenden Regionalplanja
- Windenergiegebiet im aktuellen Entwurfim Planstatus
- Regionalplan wirksam seit2023
- Neuaufstellung oder Fortschreibungläuft
- Ausschlusswirkung außerhalb der Gebieteja
Nefino.LI Planstatus
Die Windenergiegebiete im Amt Uecker-Randow-Tal
| Windenergiegebiete | Gebiete | Fläche |
|---|---|---|
| Im geltenden Regionalplan | ha | |
| Im aktuellen Entwurf | ha |
Lage, Zuschnitt und Fläche jedes Gebiets, für alle Gemeinden der Region und jeden Monat fortgeschrieben, als Tabelle und als Geodaten.
EINORDNUNG
Wer in Uecker-Randow-Tal über Windparks entscheidet
Drei Ebenen, an denen jedes Projekt vorbei muss. Der Regionalplan steht am Anfang: Er legt fest, wo Windenergie Vorrang hat.
Wo Windenergie Vorrang hat
Das Regionale Raumentwicklungsprogramm Vorpommern legt fest, auf welchen Flächen Windenergie Vorrang hat. Außerhalb dieser Gebiete ist Windenergie hier ausgeschlossen. Hat die Region ihr Flächenziel nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz erreicht, sind Windenergieanlagen außerhalb der Windenergiegebiete nicht mehr privilegiert.
Nefino.LI PlanstatusVorranggebiete Windenergie in der Planungsregion Vorpommern
Was die Gemeinden beschließen
Flächennutzungs- und Bebauungspläne beschließen in der Regel die amtsangehörigen Gemeinden selbst, das Amt Uecker-Randow-Tal erledigt die Verwaltungsarbeit. Über die Bauleitplanung können zusätzliche Flächen für Windenergie entstehen, soweit die Ziele des Regionalplans nicht entgegenstehen.
Nefino.LI ProjektregisterGeplante Windkraftanlagen in Uecker-Randow-Tal
Genehmigung nach BImSchG
Anlagen über 50 Meter Gesamthöhe brauchen eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, mit Gutachten zu Schall, Schatten und Artenschutz. Zuständig ist die untere Immissionsschutzbehörde, meist der Kreis.
GUT ZU WISSEN
Häufige Fragen zu Vorranggebieten in Uecker-Randow-Tal
Gibt es im Amt Uecker-Randow-Tal ein Vorranggebiet für Windenergie?
Das geltende Regionale Raumentwicklungsprogramm Vorpommern sieht im Amt Uecker-Randow-Tal Flächen für Windenergie vor. In den Nachbargemeinden Am Stettiner Haff, Löcknitz-Penkun und Torgelow-Ferdinandshof sieht der geltende Plan ebenfalls Windenergiegebiete vor. Für die Region liegt ein neuer Entwurf vor. Was er im Amt Uecker-Randow-Tal vorsieht, führt der Nefino.LI Planstatus. Lage, Zuschnitt und Fläche der Gebiete stehen in Nefino.LI.
Welcher Regionalplan gilt für Uecker-Randow-Tal?
Für das Amt Uecker-Randow-Tal gilt das Regionale Raumentwicklungsprogramm Vorpommern, wirksam seit 2023. Derzeit läuft eine Fortschreibung. Außerhalb der ausgewiesenen Gebiete ist Windenergie in der Region ausgeschlossen.
Kann das Amt Uecker-Randow-Tal selbst Flächen für Windenergie ausweisen?
Ja, über die Bauleitplanung. Ein Flächennutzungs- oder Bebauungsplan kann zusätzliche Flächen für Windenergie ausweisen, soweit die Ziele des Regionalplans nicht entgegenstehen. Solche Flächen zählen als Windenergiegebiete auf das Flächenziel mit. Flächennutzungs- und Bebauungspläne beschließen in der Regel die amtsangehörigen Gemeinden selbst, das Amt Uecker-Randow-Tal erledigt die Verwaltungsarbeit.
Wo liegt Uecker-Randow-Tal?
Im Südosten des Landkreises Vorpommern-Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern liegt das Amt Uecker-Randow-Tal. An das Amt Uecker-Randow-Tal grenzen Am Stettiner Haff, Löcknitz-Penkun, Pasewalk, Strasburg (Uckermark) und Torgelow-Ferdinandshof, jenseits der Landesgrenze Brüssow (Uckermark) und Uckerland.
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Nefino.LI Planstatus in der Planungsregion Vorpommern
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