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Nefino.LI Planstatus

Vorranggebiete Windenergie in Hollenstedt

Was der Regionalplan in der Samtgemeinde Hollenstedt für Windenergie vorsieht, im geltenden Plan und im aktuellen Entwurf, und wer hier über neue Windparks entscheidet.

HollenstedtProjekteVorranggebiete

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Hollenstedtin der Planungsregion Harburg, Niedersachsen

HollenstedtTostedtNeu WulmstorfBuchholz in der NordheideRosengartenHanstedtJesteburgSeevetalSalzhausenStelleWinsen (Luhe)Elbmarsch TostedtHanstedtSalzhausenHollenstedtWinsen (Luhe)SeevetalElbmarschBuchholz in der NordheideRosengarten

HOLLENSTEDT IM ÜBERBLICK

Windenergiegebiete in Hollenstedt

Das geltende Regionale Raumordnungsprogramm Harburg sieht in der Samtgemeinde Hollenstedt Flächen für Windenergie vor. Auch der aktuelle Entwurf neuer Windenergiegebiete sieht dort Flächen vor. In den Nachbargemeinden Buchholz in der Nordheide, Neu Wulmstorf und Tostedt sieht der aktuelle Entwurf ebenfalls Windenergiegebiete vor.

Im Nefino.LI Projektregister ist für die Samtgemeinde Hollenstedt der Windpark Drestedt-Wenzendorf (HOL 03) dokumentiert, mit Verlauf und Verfahrensstand: Geplante Windkraftanlagen in Hollenstedt.

Im Westen des Landkreises Harburg in Niedersachsen liegt die Samtgemeinde Hollenstedt. Die Samtgemeinde Hollenstedt ist rund 110 km² groß. Zu ihr gehören Appel, Drestedt, Halvesbostel, Hollenstedt, Moisburg, Regesbostel und Wenzendorf. Durch das Gebiet der Samtgemeinde führen die A 1 und die B 3. An die Samtgemeinde Hollenstedt grenzen Buchholz in der Nordheide, Neu Wulmstorf und Tostedt, jenseits der Kreisgrenze Apensen, Buxtehude und Sittensen.

Samtgemeinde
Hollenstedt
Mitgliedsgemeinden
Appel, Drestedt, Halvesbostel, Hollenstedt, Moisburg, Regesbostel, Wenzendorf
Kreis
Landkreis Harburg
Planungsregion
Landkreis Harburg
Regionalplan
Regionales Raumordnungsprogramm Harburg, wirksam seit 2019
Nachbarn
Buchholz in der Nordheide, Neu Wulmstorf, Tostedt, Apensen, Buxtehude, Sittensen

STAND DER PLANUNG

Was der Regionalplan für Hollenstedt vorsieht

Nefino.LI Planstatus verfolgt jeden Regionalplan in Deutschland, vom geltenden Plan bis zum aktuellen Entwurf, und ordnet die Windenergiegebiete den Gemeinden zu.

  • Windenergiegebiet im geltenden Regionalplanja
  • Windenergiegebiet im aktuellen Entwurfja
  • Regionalplan wirksam seit2019
  • Neuaufstellung oder Fortschreibungläuft
  • Ausschlusswirkung außerhalb der Gebieteja

Nefino.LI Planstatus

Die Windenergiegebiete in der Samtgemeinde Hollenstedt

WindenergiegebieteGebieteFläche
Im geltenden Regionalplan ha
Im aktuellen Entwurf ha

Lage, Zuschnitt und Fläche jedes Gebiets, für alle Gemeinden der Region und jeden Monat fortgeschrieben, als Tabelle und als Geodaten.

EINORDNUNG

Wer in Hollenstedt über Windparks entscheidet

Drei Ebenen, an denen jedes Projekt vorbei muss. Der Regionalplan steht am Anfang: Er legt fest, wo Windenergie Vorrang hat.

Regionalplan

Wo Windenergie Vorrang hat

Das Regionale Raumordnungsprogramm Harburg legt fest, auf welchen Flächen Windenergie Vorrang hat. Außerhalb dieser Gebiete ist Windenergie hier ausgeschlossen. Hat die Region ihr Flächenziel nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz erreicht, sind Windenergieanlagen außerhalb der Windenergiegebiete nicht mehr privilegiert.

Nefino.LI PlanstatusVorranggebiete Windenergie in der Planungsregion Harburg

Bauleitplanung

Was die Räte beschließen

Den Flächennutzungsplan stellt die Samtgemeinde Hollenstedt auf, Bebauungspläne beschließen die Räte ihrer Mitgliedsgemeinden. Über die Bauleitplanung können zusätzliche Flächen für Windenergie entstehen, soweit die Ziele des Regionalplans nicht entgegenstehen.

Nefino.LI ProjektregisterGeplante Windkraftanlagen in Hollenstedt

Genehmigung

Genehmigung nach BImSchG

Anlagen über 50 Meter Gesamthöhe brauchen eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, mit Gutachten zu Schall, Schatten und Artenschutz. Zuständig ist die untere Immissionsschutzbehörde, meist der Kreis.

GUT ZU WISSEN

Häufige Fragen zu Vorranggebieten in Hollenstedt

Gibt es in der Samtgemeinde Hollenstedt ein Vorranggebiet für Windenergie?

Das geltende Regionale Raumordnungsprogramm Harburg sieht in der Samtgemeinde Hollenstedt Flächen für Windenergie vor. Auch der aktuelle Entwurf neuer Windenergiegebiete sieht dort Flächen vor. In den Nachbargemeinden Buchholz in der Nordheide, Neu Wulmstorf und Tostedt sieht der aktuelle Entwurf ebenfalls Windenergiegebiete vor. Lage, Zuschnitt und Fläche der Gebiete stehen in Nefino.LI.

Welcher Regionalplan gilt für Hollenstedt?

Für die Samtgemeinde Hollenstedt gilt das Regionale Raumordnungsprogramm Harburg, wirksam seit 2019. Derzeit läuft eine Fortschreibung. Außerhalb der ausgewiesenen Gebiete ist Windenergie in der Region ausgeschlossen.

Kann die Samtgemeinde Hollenstedt selbst Flächen für Windenergie ausweisen?

Ja, über die Bauleitplanung. Ein Flächennutzungs- oder Bebauungsplan kann zusätzliche Flächen für Windenergie ausweisen, soweit die Ziele des Regionalplans nicht entgegenstehen. Solche Flächen zählen als Windenergiegebiete auf das Flächenziel mit. Den Flächennutzungsplan stellt die Samtgemeinde Hollenstedt auf, Bebauungspläne beschließen die Räte ihrer Mitgliedsgemeinden.

Wo liegt Hollenstedt?

Im Westen des Landkreises Harburg in Niedersachsen liegt die Samtgemeinde Hollenstedt. An die Samtgemeinde Hollenstedt grenzen Buchholz in der Nordheide, Neu Wulmstorf und Tostedt, jenseits der Kreisgrenze Apensen, Buxtehude und Sittensen.

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Den Planstatus gibt es für alle Planungsregionen in Deutschland. Für Hollenstedt ist das die Planungsregion Harburg, auf Wunsch auch ein ganzes Bundesland oder Deutschland.

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  • Eine Region, ein Bundesland oder ganz Deutschland
  • Wind und Solar getrennt oder zusammen

Nefino.LI Planstatus in der Planungsregion Harburg

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