Windenergie › Sachsen › Chemnitz-Erzgebirge › Stollberg/Niederdorf
Nefino.LI Planstatus
Vorranggebiete Windenergie in Stollberg/Niederdorf
Was der Regionalplan in der Verwaltungsgemeinschaft Stollberg/Niederdorf für Windenergie vorsieht, im geltenden Plan und im aktuellen Entwurf, und wer hier über neue Windparks entscheidet.
Stollberg/NiederdorfProjekteVorranggebiete
Stollberg/Niederdorfin der Planungsregion Chemnitz-Erzgebirge, Sachsen
STOLLBERG/NIEDERDORF IM ÜBERBLICK
Windenergiegebiete in Stollberg/Niederdorf
Für die Region liegt ein neuer Entwurf vor. Was er in der Verwaltungsgemeinschaft Stollberg/Niederdorf vorsieht, führt der Nefino.LI Planstatus.
Welche Windparks in der Verwaltungsgemeinschaft Stollberg/Niederdorf geplant sind, führt das Nefino.LI Projektregister: Geplante Windkraftanlagen in Stollberg/Niederdorf.
Die Verwaltungsgemeinschaft Stollberg/Niederdorf liegt im Nordwesten des Erzgebirgskreises in Sachsen. Das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft umfasst rund 52 km². Zu ihr gehören Niederdorf und Stollberg/Erzgeb. Die A 72, die B 180 und die B 169 verlaufen durch die Verwaltungsgemeinschaft Stollberg/Niederdorf. Angrenzend liegen Hartenstein, Jahnsdorf/Erzgeb., Lößnitz, Lugau, Oelsnitz/Erzgeb. und Thalheim/Erzgeb.
- Verwaltungsgemeinschaft
- Stollberg/Niederdorf
- Mitgliedsgemeinden
- Niederdorf, Stollberg/Erzgeb.
- Kreis
- Erzgebirgskreis
- Planungsregion
- Region Chemnitz-Erzgebirge
- Regionalplan
- Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge, wirksam seit 2005
- Nachbarn
- Hartenstein, Jahnsdorf/Erzgeb., Lößnitz, Lugau, Oelsnitz/Erzgeb., Thalheim/Erzgeb., Zwönitz
STAND DER PLANUNG
Was der Regionalplan für Stollberg/Niederdorf vorsieht
Nefino.LI Planstatus verfolgt jeden Regionalplan in Deutschland, vom geltenden Plan bis zum aktuellen Entwurf, und ordnet die Windenergiegebiete den Gemeinden zu.
- Windenergiegebiet im aktuellen Entwurfim Planstatus
- Regionalplan wirksam seit2005
- Neuaufstellung oder Fortschreibungläuft
- Ausschlusswirkung außerhalb der Gebieteja
Nefino.LI Planstatus
Die Windenergiegebiete in der Verwaltungsgemeinschaft Stollberg/Niederdorf
| Windenergiegebiete | Gebiete | Fläche |
|---|---|---|
| Im aktuellen Entwurf | ha |
Lage, Zuschnitt und Fläche jedes Gebiets, für alle Gemeinden der Region und jeden Monat fortgeschrieben, als Tabelle und als Geodaten.
EINORDNUNG
Wer in Stollberg/Niederdorf über Windparks entscheidet
Drei Ebenen, an denen jedes Projekt vorbei muss. Der Regionalplan steht am Anfang: Er legt fest, wo Windenergie Vorrang hat.
Wo Windenergie Vorrang hat
Der Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge legt fest, auf welchen Flächen Windenergie Vorrang hat. Außerhalb dieser Gebiete ist Windenergie hier ausgeschlossen. Hat die Region ihr Flächenziel nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz erreicht, sind Windenergieanlagen außerhalb der Windenergiegebiete nicht mehr privilegiert.
Nefino.LI PlanstatusVorranggebiete Windenergie in der Planungsregion Chemnitz-Erzgebirge
Was die Gemeinden beschließen
Bebauungspläne beschließen die Mitgliedsgemeinden. Den Flächennutzungsplan stellen je nach Aufgabenteilung die Gemeinden selbst oder die Verwaltungsgemeinschaft Stollberg/Niederdorf auf. Über die Bauleitplanung können zusätzliche Flächen für Windenergie entstehen, soweit die Ziele des Regionalplans nicht entgegenstehen.
Nefino.LI ProjektregisterGeplante Windkraftanlagen in Stollberg/Niederdorf
Genehmigung nach BImSchG
Anlagen über 50 Meter Gesamthöhe brauchen eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, mit Gutachten zu Schall, Schatten und Artenschutz. Zuständig ist die untere Immissionsschutzbehörde, meist der Kreis.
GUT ZU WISSEN
Häufige Fragen zu Vorranggebieten in Stollberg/Niederdorf
Gibt es in der Verwaltungsgemeinschaft Stollberg/Niederdorf ein Vorranggebiet für Windenergie?
Für die Region liegt ein neuer Entwurf vor. Was er in der Verwaltungsgemeinschaft Stollberg/Niederdorf vorsieht, führt der Nefino.LI Planstatus. Lage, Zuschnitt und Fläche der Gebiete stehen in Nefino.LI.
Welcher Regionalplan gilt für Stollberg/Niederdorf?
Für die Verwaltungsgemeinschaft Stollberg/Niederdorf gilt der Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge, wirksam seit 2005. Derzeit läuft eine Fortschreibung. Außerhalb der ausgewiesenen Gebiete ist Windenergie in der Region ausgeschlossen.
Kann die Verwaltungsgemeinschaft Stollberg/Niederdorf selbst Flächen für Windenergie ausweisen?
Ja, über die Bauleitplanung. Ein Flächennutzungs- oder Bebauungsplan kann zusätzliche Flächen für Windenergie ausweisen, soweit die Ziele des Regionalplans nicht entgegenstehen. Solche Flächen zählen als Windenergiegebiete auf das Flächenziel mit. Bebauungspläne beschließen die Mitgliedsgemeinden. Den Flächennutzungsplan stellen je nach Aufgabenteilung die Gemeinden selbst oder die Verwaltungsgemeinschaft Stollberg/Niederdorf auf.
Wo liegt Stollberg/Niederdorf?
Die Verwaltungsgemeinschaft Stollberg/Niederdorf liegt im Nordwesten des Erzgebirgskreises in Sachsen. Angrenzend liegen Hartenstein, Jahnsdorf/Erzgeb., Lößnitz, Lugau, Oelsnitz/Erzgeb. und Thalheim/Erzgeb.
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Den Planstatus gibt es für alle Planungsregionen in Deutschland. Für Stollberg/Niederdorf ist das die Planungsregion Chemnitz-Erzgebirge, auf Wunsch auch ein ganzes Bundesland oder Deutschland.
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- Wind und Solar getrennt oder zusammen
Nefino.LI Planstatus in der Planungsregion Chemnitz-Erzgebirge
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