Windenergie › Sachsen › Oberlausitz-Niederschlesien › Königsbrück
Nefino.LI Planstatus
Vorranggebiete Windenergie in Königsbrück
Was der Regionalplan in der Verwaltungsgemeinschaft Königsbrück für Windenergie vorsieht, im geltenden Plan und im aktuellen Entwurf, und wer hier über neue Windparks entscheidet.
KönigsbrückProjekteVorranggebiete
Königsbrückin der Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien, Sachsen
KÖNIGSBRÜCK IM ÜBERBLICK
Windenergiegebiete in Königsbrück
Der geltende Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien sieht in der Verwaltungsgemeinschaft Königsbrück Flächen für Windenergie vor. In der Nachbargemeinde Wachau sieht der geltende Plan ebenfalls Windenergiegebiete vor. Für die Region liegt ein neuer Entwurf vor. Was er in der Verwaltungsgemeinschaft Königsbrück vorsieht, führt der Nefino.LI Planstatus.
Welche Windparks in der Verwaltungsgemeinschaft Königsbrück geplant sind, führt das Nefino.LI Projektregister: Geplante Windkraftanlagen in Königsbrück.
Im Westen des Landkreises Bautzen in Sachsen liegt die Verwaltungsgemeinschaft Königsbrück. Mit rund 180 km² hat die Verwaltungsgemeinschaft Königsbrück die größte Fläche der 43 Kommunen im Landkreis Bautzen. Zu ihr gehören Königsbrück, Laußnitz und Neukirch. Die B 97 und die B 98 verlaufen durch die Verwaltungsgemeinschaft Königsbrück. An die Verwaltungsgemeinschaft Königsbrück grenzen Haselbachtal, Kamenz, Ottendorf-Okrilla, Pulsnitz, Schwepnitz und Wachau, jenseits der Regionsgrenze Radeburg und Thiendorf, jenseits der Landesgrenze Ortrand und Ruhland.
- Verwaltungsgemeinschaft
- Königsbrück
- Mitgliedsgemeinden
- Königsbrück, Laußnitz, Neukirch
- Kreis
- Landkreis Bautzen
- Planungsregion
- Region Oberlausitz-Niederschlesien
- Regionalplan
- Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien, wirksam seit 2023
- Nachbarn
- Haselbachtal, Kamenz, Ottendorf-Okrilla, Pulsnitz, Schwepnitz, Wachau, Ortrand, Radeburg, Ruhland, Thiendorf
STAND DER PLANUNG
Was der Regionalplan für Königsbrück vorsieht
Nefino.LI Planstatus verfolgt jeden Regionalplan in Deutschland, vom geltenden Plan bis zum aktuellen Entwurf, und ordnet die Windenergiegebiete den Gemeinden zu.
- Windenergiegebiet im geltenden Regionalplanja
- Windenergiegebiet im aktuellen Entwurfim Planstatus
- Regionalplan wirksam seit2023
- Neuaufstellung oder Fortschreibungläuft
- Ausschlusswirkung außerhalb der Gebieteja
Nefino.LI Planstatus
Die Windenergiegebiete in der Verwaltungsgemeinschaft Königsbrück
| Windenergiegebiete | Gebiete | Fläche |
|---|---|---|
| Im geltenden Regionalplan | ha | |
| Im aktuellen Entwurf | ha |
Lage, Zuschnitt und Fläche jedes Gebiets, für alle Gemeinden der Region und jeden Monat fortgeschrieben, als Tabelle und als Geodaten.
EINORDNUNG
Wer in Königsbrück über Windparks entscheidet
Drei Ebenen, an denen jedes Projekt vorbei muss. Der Regionalplan steht am Anfang: Er legt fest, wo Windenergie Vorrang hat.
Wo Windenergie Vorrang hat
Der Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien legt fest, auf welchen Flächen Windenergie Vorrang hat. Außerhalb dieser Gebiete ist Windenergie hier ausgeschlossen. Hat die Region ihr Flächenziel nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz erreicht, sind Windenergieanlagen außerhalb der Windenergiegebiete nicht mehr privilegiert.
Nefino.LI PlanstatusVorranggebiete Windenergie in der Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien
Was die Gemeinden beschließen
Bebauungspläne beschließen die Mitgliedsgemeinden. Den Flächennutzungsplan stellen je nach Aufgabenteilung die Gemeinden selbst oder die Verwaltungsgemeinschaft Königsbrück auf. Über die Bauleitplanung können zusätzliche Flächen für Windenergie entstehen, soweit die Ziele des Regionalplans nicht entgegenstehen.
Nefino.LI ProjektregisterGeplante Windkraftanlagen in Königsbrück
Genehmigung nach BImSchG
Anlagen über 50 Meter Gesamthöhe brauchen eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, mit Gutachten zu Schall, Schatten und Artenschutz. Zuständig ist die untere Immissionsschutzbehörde, meist der Kreis.
GUT ZU WISSEN
Häufige Fragen zu Vorranggebieten in Königsbrück
Gibt es in der Verwaltungsgemeinschaft Königsbrück ein Vorranggebiet für Windenergie?
Der geltende Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien sieht in der Verwaltungsgemeinschaft Königsbrück Flächen für Windenergie vor. In der Nachbargemeinde Wachau sieht der geltende Plan ebenfalls Windenergiegebiete vor. Für die Region liegt ein neuer Entwurf vor. Was er in der Verwaltungsgemeinschaft Königsbrück vorsieht, führt der Nefino.LI Planstatus. Lage, Zuschnitt und Fläche der Gebiete stehen in Nefino.LI.
Welcher Regionalplan gilt für Königsbrück?
Für die Verwaltungsgemeinschaft Königsbrück gilt der Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien, wirksam seit 2023. Derzeit läuft eine Fortschreibung. Außerhalb der ausgewiesenen Gebiete ist Windenergie in der Region ausgeschlossen.
Kann die Verwaltungsgemeinschaft Königsbrück selbst Flächen für Windenergie ausweisen?
Ja, über die Bauleitplanung. Ein Flächennutzungs- oder Bebauungsplan kann zusätzliche Flächen für Windenergie ausweisen, soweit die Ziele des Regionalplans nicht entgegenstehen. Solche Flächen zählen als Windenergiegebiete auf das Flächenziel mit. Bebauungspläne beschließen die Mitgliedsgemeinden. Den Flächennutzungsplan stellen je nach Aufgabenteilung die Gemeinden selbst oder die Verwaltungsgemeinschaft Königsbrück auf.
Wo liegt Königsbrück?
Im Westen des Landkreises Bautzen in Sachsen liegt die Verwaltungsgemeinschaft Königsbrück. An die Verwaltungsgemeinschaft Königsbrück grenzen Haselbachtal, Kamenz, Ottendorf-Okrilla, Pulsnitz, Schwepnitz und Wachau, jenseits der Regionsgrenze Radeburg und Thiendorf, jenseits der Landesgrenze Ortrand und Ruhland.
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Nefino.LI Planstatus in der Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien
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