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Nefino.LI Planstatus

Vorranggebiete Windenergie in Gadebusch

Was der Regionalplan im Amt Gadebusch für Windenergie vorsieht, im geltenden Plan und im aktuellen Entwurf, und wer hier über neue Windparks entscheidet.

GadebuschProjekteVorranggebiete

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Gadebuschin der Planungsregion Westmecklenburg, Mecklenburg-Vorpommern

GADEBUSCH IM ÜBERBLICK

Windenergiegebiete in Gadebusch

Das geltende Regionale Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg sieht im Amt Gadebusch Flächen für Windenergie vor. In den Nachbargemeinden, darunter Grevesmühlen-Land, Lützow-Lübstorf, Rehna und Wittenburg, sieht der geltende Plan ebenfalls Windenergiegebiete vor.

Im Nefino.LI Projektregister ist für das Amt Gadebusch der Windpark Rambeel dokumentiert, mit Verlauf und Verfahrensstand: Geplante Windkraftanlagen in Gadebusch.

Das Amt Gadebusch liegt im Südwesten des Landkreises Nordwestmecklenburg in Mecklenburg-Vorpommern. Das Amtsgebiet umfasst rund 220 km². Zu ihm gehören Dragun, Gadebusch, Kneese, Krembz, Mühlen Eichsen, Roggendorf, Rögnitz und Veelböken. Die B 208 und die B 104 verlaufen durch das Amt Gadebusch. An das Amt Gadebusch grenzen Grevesmühlen-Land, Lützow-Lübstorf, Rehna, Wittenburg und Zarrentin, jenseits der Landesgrenze Lauenburgische Seen.

Amt
Gadebusch
Mitgliedsgemeinden
Dragun, Gadebusch, Kneese, Krembz, Mühlen Eichsen, Roggendorf, Rögnitz, Veelböken
Kreis
Landkreis Nordwestmecklenburg
Planungsregion
Region Westmecklenburg
Regionalplan
Regionales Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg, wirksam seit 2025
Nachbarn
Grevesmühlen-Land, Lützow-Lübstorf, Rehna, Wittenburg, Zarrentin, Lauenburgische Seen

STAND DER PLANUNG

Was der Regionalplan für Gadebusch vorsieht

Nefino.LI Planstatus verfolgt jeden Regionalplan in Deutschland, vom geltenden Plan bis zum aktuellen Entwurf, und ordnet die Windenergiegebiete den Gemeinden zu.

  • Windenergiegebiet im geltenden Regionalplanja
  • Regionalplan wirksam seit2025
  • Neuaufstellung oder Fortschreibungläuft

Nefino.LI Planstatus

Die Windenergiegebiete im Amt Gadebusch

WindenergiegebieteGebieteFläche
Im geltenden Regionalplan ha

Lage, Zuschnitt und Fläche jedes Gebiets, für alle Gemeinden der Region und jeden Monat fortgeschrieben, als Tabelle und als Geodaten.

EINORDNUNG

Wer in Gadebusch über Windparks entscheidet

Drei Ebenen, an denen jedes Projekt vorbei muss. Der Regionalplan steht am Anfang: Er legt fest, wo Windenergie Vorrang hat.

Regionalplan

Wo Windenergie Vorrang hat

Das Regionale Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg legt fest, auf welchen Flächen Windenergie Vorrang hat. Hat die Region ihr Flächenziel nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz erreicht, sind Windenergieanlagen außerhalb der Windenergiegebiete nicht mehr privilegiert.

Nefino.LI PlanstatusVorranggebiete Windenergie in der Planungsregion Westmecklenburg

Bauleitplanung

Was die Gemeinden beschließen

Flächennutzungs- und Bebauungspläne beschließen in der Regel die amtsangehörigen Gemeinden selbst, das Amt Gadebusch erledigt die Verwaltungsarbeit. Über die Bauleitplanung können zusätzliche Flächen für Windenergie entstehen, soweit die Ziele des Regionalplans nicht entgegenstehen.

Nefino.LI ProjektregisterGeplante Windkraftanlagen in Gadebusch

Genehmigung

Genehmigung nach BImSchG

Anlagen über 50 Meter Gesamthöhe brauchen eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, mit Gutachten zu Schall, Schatten und Artenschutz. Zuständig ist die untere Immissionsschutzbehörde, meist der Kreis.

GUT ZU WISSEN

Häufige Fragen zu Vorranggebieten in Gadebusch

Gibt es im Amt Gadebusch ein Vorranggebiet für Windenergie?

Das geltende Regionale Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg sieht im Amt Gadebusch Flächen für Windenergie vor. In den Nachbargemeinden, darunter Grevesmühlen-Land, Lützow-Lübstorf, Rehna und Wittenburg, sieht der geltende Plan ebenfalls Windenergiegebiete vor. Lage, Zuschnitt und Fläche der Gebiete stehen in Nefino.LI.

Welcher Regionalplan gilt für Gadebusch?

Für das Amt Gadebusch gilt das Regionale Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg, wirksam seit 2025. Derzeit läuft eine Fortschreibung.

Kann das Amt Gadebusch selbst Flächen für Windenergie ausweisen?

Ja, über die Bauleitplanung. Ein Flächennutzungs- oder Bebauungsplan kann zusätzliche Flächen für Windenergie ausweisen, soweit die Ziele des Regionalplans nicht entgegenstehen. Solche Flächen zählen als Windenergiegebiete auf das Flächenziel mit. Flächennutzungs- und Bebauungspläne beschließen in der Regel die amtsangehörigen Gemeinden selbst, das Amt Gadebusch erledigt die Verwaltungsarbeit.

Wo liegt Gadebusch?

Das Amt Gadebusch liegt im Südwesten des Landkreises Nordwestmecklenburg in Mecklenburg-Vorpommern. An das Amt Gadebusch grenzen Grevesmühlen-Land, Lützow-Lübstorf, Rehna, Wittenburg und Zarrentin, jenseits der Landesgrenze Lauenburgische Seen.

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Den Planstatus gibt es für alle Planungsregionen in Deutschland. Für Gadebusch ist das die Planungsregion Westmecklenburg, auf Wunsch auch ein ganzes Bundesland oder Deutschland.

  • Antwort in der Regel am selben Werktag
  • Eine Region, ein Bundesland oder ganz Deutschland
  • Wind und Solar getrennt oder zusammen

Nefino.LI Planstatus in der Planungsregion Westmecklenburg

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