Windenergie › Schleswig-Holstein › Planungsraum III › Lauenburgische Seen

Nefino.LI Planstatus

Vorranggebiete Windenergie in Lauenburgische Seen

Was der Regionalplan im Amt Lauenburgische Seen für Windenergie vorsieht, im geltenden Plan und im aktuellen Entwurf, und wer hier über neue Windparks entscheidet.

Lauenburgische SeenProjekteVorranggebiete

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Lauenburgische Seenin der Planungsregion III, Schleswig-Holstein

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LAUENBURGISCHE SEEN IM ÜBERBLICK

Windenergiegebiete in Lauenburgische Seen

Im geltenden Regionalplan III liegt im Amt Lauenburgische Seen kein Windenergiegebiet. In den Nachbargemeinden Berkenthin, Breitenfelde, Büchen und Sandesneben-Nusse sieht der geltende Plan dagegen Windenergiegebiete vor. Für die Region liegt ein neuer Entwurf vor. Was er im Amt Lauenburgische Seen vorsieht, führt der Nefino.LI Planstatus.

Welche Windparks im Amt Lauenburgische Seen geplant sind, führt das Nefino.LI Projektregister: Geplante Windkraftanlagen in Lauenburgische Seen.

Im Nordosten des Kreises Herzogtum Lauenburg in Schleswig-Holstein liegt das Amt Lauenburgische Seen. Mit rund 236 km² hat das Amt Lauenburgische Seen die größte Fläche der 14 Kommunen im Kreis Herzogtum Lauenburg. Zu ihm gehören 25 Gemeinden, darunter Albsfelde, Bäk, Brunsmark, Buchholz, Einhaus, Fredeburg, Giesensdorf und Groß Disnack. Die A 20, die B 207 und die B 208 verlaufen durch das Amt Lauenburgische Seen. An das Amt Lauenburgische Seen grenzen Berkenthin, Breitenfelde, Büchen, Lübeck, Mölln und Ratzeburg, jenseits der Landesgrenze Gadebusch, Rehna, Schönberger Land und Zarrentin.

Amt
Lauenburgische Seen
Mitgliedsgemeinden
Albsfelde, Bäk, Brunsmark, Buchholz, Einhaus, Fredeburg, Giesensdorf, Groß Disnack, Groß Grönau, Groß Sarau, Harmsdorf, Hollenbek, Horst, Kittlitz, Klein Zecher, Kulpin, Mechow, Mustin, Pogeez, Römnitz, Salem, Schmilau, Seedorf, Sterley, Ziethen
Kreis
Kreis Herzogtum Lauenburg
Planungsregion
Planungsraum III
Regionalplan
Regionalplan III, wirksam seit 2020
Nachbarn
Berkenthin, Breitenfelde, Büchen, Lübeck, Mölln, Ratzeburg, Sandesneben-Nusse, Gadebusch, Rehna, Schönberger Land, Zarrentin

STAND DER PLANUNG

Was der Regionalplan für Lauenburgische Seen vorsieht

Nefino.LI Planstatus verfolgt jeden Regionalplan in Deutschland, vom geltenden Plan bis zum aktuellen Entwurf, und ordnet die Windenergiegebiete den Gemeinden zu.

  • Windenergiegebiet im geltenden Regionalplannein
  • Windenergiegebiet im aktuellen Entwurfim Planstatus
  • Regionalplan wirksam seit2020
  • Neuaufstellung oder Fortschreibungläuft
  • Ausschlusswirkung außerhalb der Gebieteja

Nefino.LI Planstatus

Die Windenergiegebiete im Amt Lauenburgische Seen

WindenergiegebieteGebieteFläche
Im aktuellen Entwurf ha

Lage, Zuschnitt und Fläche jedes Gebiets, für alle Gemeinden der Region und jeden Monat fortgeschrieben, als Tabelle und als Geodaten.

EINORDNUNG

Wer in Lauenburgische Seen über Windparks entscheidet

Drei Ebenen, an denen jedes Projekt vorbei muss. Der Regionalplan steht am Anfang: Er legt fest, wo Windenergie Vorrang hat.

Regionalplan

Wo Windenergie Vorrang hat

Der Regionalplan III legt fest, auf welchen Flächen Windenergie Vorrang hat. Außerhalb dieser Gebiete ist Windenergie hier ausgeschlossen. Hat die Region ihr Flächenziel nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz erreicht, sind Windenergieanlagen außerhalb der Windenergiegebiete nicht mehr privilegiert.

Nefino.LI PlanstatusVorranggebiete Windenergie in der Planungsregion III

Bauleitplanung

Was die Gemeinden beschließen

Flächennutzungs- und Bebauungspläne beschließen in der Regel die amtsangehörigen Gemeinden selbst, das Amt Lauenburgische Seen erledigt die Verwaltungsarbeit. Über die Bauleitplanung können zusätzliche Flächen für Windenergie entstehen, soweit die Ziele des Regionalplans nicht entgegenstehen.

Nefino.LI ProjektregisterGeplante Windkraftanlagen in Lauenburgische Seen

Genehmigung

Genehmigung nach BImSchG

Anlagen über 50 Meter Gesamthöhe brauchen eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, mit Gutachten zu Schall, Schatten und Artenschutz. Zuständig ist die untere Immissionsschutzbehörde, meist der Kreis.

GUT ZU WISSEN

Häufige Fragen zu Vorranggebieten in Lauenburgische Seen

Gibt es im Amt Lauenburgische Seen ein Vorranggebiet für Windenergie?

Im geltenden Regionalplan III liegt im Amt Lauenburgische Seen kein Windenergiegebiet. In den Nachbargemeinden Berkenthin, Breitenfelde, Büchen und Sandesneben-Nusse sieht der geltende Plan dagegen Windenergiegebiete vor. Für die Region liegt ein neuer Entwurf vor. Was er im Amt Lauenburgische Seen vorsieht, führt der Nefino.LI Planstatus. Lage, Zuschnitt und Fläche der Gebiete stehen in Nefino.LI.

Welcher Regionalplan gilt für Lauenburgische Seen?

Für das Amt Lauenburgische Seen gilt der Regionalplan III, wirksam seit 2020. Derzeit läuft eine Fortschreibung. Außerhalb der ausgewiesenen Gebiete ist Windenergie in der Region ausgeschlossen.

Kann das Amt Lauenburgische Seen selbst Flächen für Windenergie ausweisen?

Ja, über die Bauleitplanung. Ein Flächennutzungs- oder Bebauungsplan kann zusätzliche Flächen für Windenergie ausweisen, soweit die Ziele des Regionalplans nicht entgegenstehen. Solche Flächen zählen als Windenergiegebiete auf das Flächenziel mit. Flächennutzungs- und Bebauungspläne beschließen in der Regel die amtsangehörigen Gemeinden selbst, das Amt Lauenburgische Seen erledigt die Verwaltungsarbeit.

Wo liegt Lauenburgische Seen?

Im Nordosten des Kreises Herzogtum Lauenburg in Schleswig-Holstein liegt das Amt Lauenburgische Seen. An das Amt Lauenburgische Seen grenzen Berkenthin, Breitenfelde, Büchen, Lübeck, Mölln und Ratzeburg, jenseits der Landesgrenze Gadebusch, Rehna, Schönberger Land und Zarrentin.

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Den Planstatus gibt es für alle Planungsregionen in Deutschland. Für Lauenburgische Seen ist das die Planungsregion III, auf Wunsch auch ein ganzes Bundesland oder Deutschland.

  • Antwort in der Regel am selben Werktag
  • Eine Region, ein Bundesland oder ganz Deutschland
  • Wind und Solar getrennt oder zusammen

Nefino.LI Planstatus in der Planungsregion III

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