Windenergie › Schleswig-Holstein › Planungsraum III › Oldenburg-Land
Nefino.LI Planstatus
Vorranggebiete Windenergie in Oldenburg-Land
Was der Regionalplan im Amt Oldenburg-Land für Windenergie vorsieht, im geltenden Plan und im aktuellen Entwurf, und wer hier über neue Windparks entscheidet.
Oldenburg-LandProjekteVorranggebiete
Oldenburg-Landin der Planungsregion III, Schleswig-Holstein
OLDENBURG-LAND IM ÜBERBLICK
Windenergiegebiete in Oldenburg-Land
Der geltende Regionalplan III sieht im Amt Oldenburg-Land Flächen für Windenergie vor. In den Nachbargemeinden, darunter Fehmarn, Grube, Heiligenhafen und Lensahn, sieht der geltende Plan ebenfalls Windenergiegebiete vor. Für die Region liegt ein neuer Entwurf vor. Was er im Amt Oldenburg-Land vorsieht, führt der Nefino.LI Planstatus.
Im Nefino.LI Projektregister ist für das Amt Oldenburg-Land der Windpark Bollbrügge dokumentiert, mit Verlauf und Verfahrensstand: Geplante Windkraftanlagen in Oldenburg-Land.
Im Nordosten des Kreises Ostholstein in Schleswig-Holstein liegt das Amt Oldenburg-Land. Zu ihm gehören Göhl, Gremersdorf, Großenbrode, Heringsdorf, Neukirchen und Wangels. Mit rund 211 km² hat das Amt Oldenburg-Land die größte Fläche der 21 Kommunen im Kreis Ostholstein. Angrenzend liegen Dahme, Fehmarn, Grube, Heiligenhafen, Lensahn und Oldenburg in Holstein, jenseits der Regionsgrenze Lütjenburg. Die A 1, die B 202, die B 501 und die B 207 verlaufen durch das Amt Oldenburg-Land.
- Amt
- Oldenburg-Land
- Mitgliedsgemeinden
- Göhl, Gremersdorf, Großenbrode, Heringsdorf, Neukirchen, Wangels
- Kreis
- Kreis Ostholstein
- Planungsregion
- Planungsraum III
- Regionalplan
- Regionalplan III, wirksam seit 2020
- Nachbarn
- Dahme, Fehmarn, Grube, Heiligenhafen, Lensahn, Oldenburg in Holstein, Ostholstein-Mitte, Lütjenburg
STAND DER PLANUNG
Was der Regionalplan für Oldenburg-Land vorsieht
Nefino.LI Planstatus verfolgt jeden Regionalplan in Deutschland, vom geltenden Plan bis zum aktuellen Entwurf, und ordnet die Windenergiegebiete den Gemeinden zu.
- Windenergiegebiet im geltenden Regionalplanja
- Windenergiegebiet im aktuellen Entwurfim Planstatus
- Regionalplan wirksam seit2020
- Neuaufstellung oder Fortschreibungläuft
- Ausschlusswirkung außerhalb der Gebieteja
Nefino.LI Planstatus
Die Windenergiegebiete im Amt Oldenburg-Land
| Windenergiegebiete | Gebiete | Fläche |
|---|---|---|
| Im geltenden Regionalplan | ha | |
| Im aktuellen Entwurf | ha |
Lage, Zuschnitt und Fläche jedes Gebiets, für alle Gemeinden der Region und jeden Monat fortgeschrieben, als Tabelle und als Geodaten.
EINORDNUNG
Wer in Oldenburg-Land über Windparks entscheidet
Drei Ebenen, an denen jedes Projekt vorbei muss. Der Regionalplan steht am Anfang: Er legt fest, wo Windenergie Vorrang hat.
Wo Windenergie Vorrang hat
Der Regionalplan III legt fest, auf welchen Flächen Windenergie Vorrang hat. Außerhalb dieser Gebiete ist Windenergie hier ausgeschlossen. Hat die Region ihr Flächenziel nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz erreicht, sind Windenergieanlagen außerhalb der Windenergiegebiete nicht mehr privilegiert.
Nefino.LI PlanstatusVorranggebiete Windenergie in der Planungsregion III
Was die Gemeinden beschließen
Flächennutzungs- und Bebauungspläne beschließen in der Regel die amtsangehörigen Gemeinden selbst, das Amt Oldenburg-Land erledigt die Verwaltungsarbeit. Über die Bauleitplanung können zusätzliche Flächen für Windenergie entstehen, soweit die Ziele des Regionalplans nicht entgegenstehen.
Nefino.LI ProjektregisterGeplante Windkraftanlagen in Oldenburg-Land
Genehmigung nach BImSchG
Anlagen über 50 Meter Gesamthöhe brauchen eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, mit Gutachten zu Schall, Schatten und Artenschutz. Zuständig ist die untere Immissionsschutzbehörde, meist der Kreis.
GUT ZU WISSEN
Häufige Fragen zu Vorranggebieten in Oldenburg-Land
Gibt es im Amt Oldenburg-Land ein Vorranggebiet für Windenergie?
Der geltende Regionalplan III sieht im Amt Oldenburg-Land Flächen für Windenergie vor. In den Nachbargemeinden, darunter Fehmarn, Grube, Heiligenhafen und Lensahn, sieht der geltende Plan ebenfalls Windenergiegebiete vor. Für die Region liegt ein neuer Entwurf vor. Was er im Amt Oldenburg-Land vorsieht, führt der Nefino.LI Planstatus. Lage, Zuschnitt und Fläche der Gebiete stehen in Nefino.LI.
Welcher Regionalplan gilt für Oldenburg-Land?
Für das Amt Oldenburg-Land gilt der Regionalplan III, wirksam seit 2020. Derzeit läuft eine Fortschreibung. Außerhalb der ausgewiesenen Gebiete ist Windenergie in der Region ausgeschlossen.
Kann das Amt Oldenburg-Land selbst Flächen für Windenergie ausweisen?
Ja, über die Bauleitplanung. Ein Flächennutzungs- oder Bebauungsplan kann zusätzliche Flächen für Windenergie ausweisen, soweit die Ziele des Regionalplans nicht entgegenstehen. Solche Flächen zählen als Windenergiegebiete auf das Flächenziel mit. Flächennutzungs- und Bebauungspläne beschließen in der Regel die amtsangehörigen Gemeinden selbst, das Amt Oldenburg-Land erledigt die Verwaltungsarbeit.
Wo liegt Oldenburg-Land?
Im Nordosten des Kreises Ostholstein in Schleswig-Holstein liegt das Amt Oldenburg-Land. Angrenzend liegen Dahme, Fehmarn, Grube, Heiligenhafen, Lensahn und Oldenburg in Holstein, jenseits der Regionsgrenze Lütjenburg.
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Nefino.LI Planstatus in der Planungsregion III
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