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Nefino.LI Planstatus

Vorranggebiete Windenergie in Rhein-Nahe

Was der Regionalplan in der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe für Windenergie vorsieht, im geltenden Plan und im aktuellen Entwurf, und wer hier über neue Windparks entscheidet.

Rhein-NaheProjekteVorranggebiete

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Rhein-Nahein der Planungsregion Rheinhessen-Nahe, Rheinland-Pfalz

RHEIN-NAHE IM ÜBERBLICK

Windenergiegebiete in Rhein-Nahe

Im geltenden Regionalen Raumordnungsplan Rheinhessen-Nahe liegt in der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe kein Windenergiegebiet. In der Nachbargemeinde Langenlonsheim-Stromberg sieht der geltende Plan dagegen Windenergiegebiete vor. Für die Region liegt ein neuer Entwurf vor. Was er in der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe vorsieht, führt der Nefino.LI Planstatus.

Welche Windparks in der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe geplant sind, führt das Nefino.LI Projektregister: Geplante Windkraftanlagen in Rhein-Nahe.

Im Nordwesten des Landkreises Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz liegt die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe. Zu ihr gehören Bacharach, Breitscheid, Manubach, Münster-Sarmsheim, Niederheimbach, Oberdiebach, Oberheimbach, Trechtingshausen, Waldalgesheim und Weiler bei Bingen. Mit rund 113 km² hat die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe die zweitgrößte Fläche der neun Kommunen im Landkreis Mainz-Bingen. An die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe grenzen Bingen am Rhein und Langenlonsheim-Stromberg, jenseits der Regionsgrenze Hunsrück-Mittelrhein, Loreley und Simmern-Rheinböllen, jenseits der Landesgrenze Lorch und Rüdesheim am Rhein. Die A 61 und die B 9 verlaufen durch die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe.

Verbandsgemeinde
Rhein-Nahe
Mitgliedsgemeinden
Bacharach, Breitscheid, Manubach, Münster-Sarmsheim, Niederheimbach, Oberdiebach, Oberheimbach, Trechtingshausen, Waldalgesheim, Weiler bei Bingen
Kreis
Landkreis Mainz-Bingen
Planungsregion
Region Rheinhessen-Nahe
Regionalplan
Regionaler Raumordnungsplan Rheinhessen-Nahe, wirksam seit 2022
Nachbarn
Bingen am Rhein, Langenlonsheim-Stromberg, Hunsrück-Mittelrhein, Lorch, Loreley, Rüdesheim am Rhein, Simmern-Rheinböllen

STAND DER PLANUNG

Was der Regionalplan für Rhein-Nahe vorsieht

Nefino.LI Planstatus verfolgt jeden Regionalplan in Deutschland, vom geltenden Plan bis zum aktuellen Entwurf, und ordnet die Windenergiegebiete den Gemeinden zu.

  • Windenergiegebiet im geltenden Regionalplannein
  • Windenergiegebiet im aktuellen Entwurfim Planstatus
  • Regionalplan wirksam seit2022
  • Neuaufstellung oder Fortschreibungläuft
  • Ausschlusswirkung außerhalb der Gebietenein

Nefino.LI Planstatus

Die Windenergiegebiete in der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe

WindenergiegebieteGebieteFläche
Im aktuellen Entwurf ha

Lage, Zuschnitt und Fläche jedes Gebiets, für alle Gemeinden der Region und jeden Monat fortgeschrieben, als Tabelle und als Geodaten.

EINORDNUNG

Wer in Rhein-Nahe über Windparks entscheidet

Drei Ebenen, an denen jedes Projekt vorbei muss. Der Regionalplan steht am Anfang: Er legt fest, wo Windenergie Vorrang hat.

Regionalplan

Wo Windenergie Vorrang hat

Der Regionale Raumordnungsplan Rheinhessen-Nahe legt fest, auf welchen Flächen Windenergie Vorrang hat. Hat die Region ihr Flächenziel nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz erreicht, sind Windenergieanlagen außerhalb der Windenergiegebiete nicht mehr privilegiert.

Nefino.LI PlanstatusVorranggebiete Windenergie in der Planungsregion Rheinhessen-Nahe

Bauleitplanung

Was die Räte beschließen

Den Flächennutzungsplan stellt die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe auf, Bebauungspläne beschließen ihre Ortsgemeinden. Über die Bauleitplanung können zusätzliche Flächen für Windenergie entstehen, soweit die Ziele des Regionalplans nicht entgegenstehen.

Nefino.LI ProjektregisterGeplante Windkraftanlagen in Rhein-Nahe

Genehmigung

Genehmigung nach BImSchG

Anlagen über 50 Meter Gesamthöhe brauchen eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, mit Gutachten zu Schall, Schatten und Artenschutz. Zuständig ist die untere Immissionsschutzbehörde, meist der Kreis.

GUT ZU WISSEN

Häufige Fragen zu Vorranggebieten in Rhein-Nahe

Gibt es in der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe ein Vorranggebiet für Windenergie?

Im geltenden Regionalen Raumordnungsplan Rheinhessen-Nahe liegt in der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe kein Windenergiegebiet. In der Nachbargemeinde Langenlonsheim-Stromberg sieht der geltende Plan dagegen Windenergiegebiete vor. Für die Region liegt ein neuer Entwurf vor. Was er in der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe vorsieht, führt der Nefino.LI Planstatus. Lage, Zuschnitt und Fläche der Gebiete stehen in Nefino.LI.

Welcher Regionalplan gilt für Rhein-Nahe?

Für die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe gilt der Regionale Raumordnungsplan Rheinhessen-Nahe, wirksam seit 2022. Derzeit läuft eine Fortschreibung.

Kann die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe selbst Flächen für Windenergie ausweisen?

Ja, über die Bauleitplanung. Ein Flächennutzungs- oder Bebauungsplan kann zusätzliche Flächen für Windenergie ausweisen, soweit die Ziele des Regionalplans nicht entgegenstehen. Solche Flächen zählen als Windenergiegebiete auf das Flächenziel mit. Den Flächennutzungsplan stellt die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe auf, Bebauungspläne beschließen ihre Ortsgemeinden.

Wo liegt Rhein-Nahe?

Im Nordwesten des Landkreises Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz liegt die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe. An die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe grenzen Bingen am Rhein und Langenlonsheim-Stromberg, jenseits der Regionsgrenze Hunsrück-Mittelrhein, Loreley und Simmern-Rheinböllen, jenseits der Landesgrenze Lorch und Rüdesheim am Rhein.

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Den Planstatus gibt es für alle Planungsregionen in Deutschland. Für Rhein-Nahe ist das die Planungsregion Rheinhessen-Nahe, auf Wunsch auch ein ganzes Bundesland oder Deutschland.

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  • Eine Region, ein Bundesland oder ganz Deutschland
  • Wind und Solar getrennt oder zusammen

Nefino.LI Planstatus in der Planungsregion Rheinhessen-Nahe

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