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Nefino.LI Planstatus

Vorranggebiete Windenergie in Sprendlingen-Gensingen

Was der Regionalplan in der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen für Windenergie vorsieht, im geltenden Plan und im aktuellen Entwurf, und wer hier über neue Windparks entscheidet.

Sprendlingen-GensingenProjekteVorranggebiete

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Sprendlingen-Gensingenin der Planungsregion Rheinhessen-Nahe, Rheinland-Pfalz

SPRENDLINGEN-GENSINGEN IM ÜBERBLICK

Windenergiegebiete in Sprendlingen-Gensingen

Im geltenden Regionalen Raumordnungsplan Rheinhessen-Nahe liegt in der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen kein Windenergiegebiet. In den Nachbargemeinden, darunter Bad Kreuznach (Verbandsgemeinde), Langenlonsheim-Stromberg, Nieder-Olm und Wöllstein, sieht der geltende Plan dagegen Windenergiegebiete vor. Für die Region liegt ein neuer Entwurf vor. Was er in der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen vorsieht, führt der Nefino.LI Planstatus.

Im Nefino.LI Projektregister ist für die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen der Windpark St. Johann dokumentiert, mit Verlauf und Verfahrensstand: Geplante Windkraftanlagen in Sprendlingen-Gensingen.

Die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen liegt im Südwesten des Landkreises Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz. Das Gebiet der Verbandsgemeinde umfasst rund 56 km². Zu ihr gehören Aspisheim, Badenheim, Gensingen, Grolsheim, Horrweiler, Sankt Johann, Sprendlingen, Welgesheim, Wolfsheim und Zotzenheim. Durch das Gebiet der Verbandsgemeinde führen die A 61 und die B 41. Angrenzend liegen Bad Kreuznach, Bad Kreuznach (Verbandsgemeinde), Bingen am Rhein, Gau-Algesheim, Langenlonsheim-Stromberg und Nieder-Olm.

Verbandsgemeinde
Sprendlingen-Gensingen
Mitgliedsgemeinden
Aspisheim, Badenheim, Gensingen, Grolsheim, Horrweiler, Sankt Johann, Sprendlingen, Welgesheim, Wolfsheim, Zotzenheim
Kreis
Landkreis Mainz-Bingen
Planungsregion
Region Rheinhessen-Nahe
Regionalplan
Regionaler Raumordnungsplan Rheinhessen-Nahe, wirksam seit 2022
Nachbarn
Bad Kreuznach, Bad Kreuznach (Verbandsgemeinde), Bingen am Rhein, Gau-Algesheim, Langenlonsheim-Stromberg, Nieder-Olm, Wöllstein, Wörrstadt

STAND DER PLANUNG

Was der Regionalplan für Sprendlingen-Gensingen vorsieht

Nefino.LI Planstatus verfolgt jeden Regionalplan in Deutschland, vom geltenden Plan bis zum aktuellen Entwurf, und ordnet die Windenergiegebiete den Gemeinden zu.

  • Windenergiegebiet im geltenden Regionalplannein
  • Windenergiegebiet im aktuellen Entwurfim Planstatus
  • Regionalplan wirksam seit2022
  • Neuaufstellung oder Fortschreibungläuft
  • Ausschlusswirkung außerhalb der Gebietenein

Nefino.LI Planstatus

Die Windenergiegebiete in der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen

WindenergiegebieteGebieteFläche
Im aktuellen Entwurf ha

Lage, Zuschnitt und Fläche jedes Gebiets, für alle Gemeinden der Region und jeden Monat fortgeschrieben, als Tabelle und als Geodaten.

EINORDNUNG

Wer in Sprendlingen-Gensingen über Windparks entscheidet

Drei Ebenen, an denen jedes Projekt vorbei muss. Der Regionalplan steht am Anfang: Er legt fest, wo Windenergie Vorrang hat.

Regionalplan

Wo Windenergie Vorrang hat

Der Regionale Raumordnungsplan Rheinhessen-Nahe legt fest, auf welchen Flächen Windenergie Vorrang hat. Hat die Region ihr Flächenziel nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz erreicht, sind Windenergieanlagen außerhalb der Windenergiegebiete nicht mehr privilegiert.

Nefino.LI PlanstatusVorranggebiete Windenergie in der Planungsregion Rheinhessen-Nahe

Bauleitplanung

Was die Räte beschließen

Den Flächennutzungsplan stellt die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen auf, Bebauungspläne beschließen ihre Ortsgemeinden. Über die Bauleitplanung können zusätzliche Flächen für Windenergie entstehen, soweit die Ziele des Regionalplans nicht entgegenstehen.

Nefino.LI ProjektregisterGeplante Windkraftanlagen in Sprendlingen-Gensingen

Genehmigung

Genehmigung nach BImSchG

Anlagen über 50 Meter Gesamthöhe brauchen eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, mit Gutachten zu Schall, Schatten und Artenschutz. Zuständig ist die untere Immissionsschutzbehörde, meist der Kreis.

GUT ZU WISSEN

Häufige Fragen zu Vorranggebieten in Sprendlingen-Gensingen

Gibt es in der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen ein Vorranggebiet für Windenergie?

Im geltenden Regionalen Raumordnungsplan Rheinhessen-Nahe liegt in der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen kein Windenergiegebiet. In den Nachbargemeinden, darunter Bad Kreuznach (Verbandsgemeinde), Langenlonsheim-Stromberg, Nieder-Olm und Wöllstein, sieht der geltende Plan dagegen Windenergiegebiete vor. Für die Region liegt ein neuer Entwurf vor. Was er in der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen vorsieht, führt der Nefino.LI Planstatus. Lage, Zuschnitt und Fläche der Gebiete stehen in Nefino.LI.

Welcher Regionalplan gilt für Sprendlingen-Gensingen?

Für die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen gilt der Regionale Raumordnungsplan Rheinhessen-Nahe, wirksam seit 2022. Derzeit läuft eine Fortschreibung.

Kann die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen selbst Flächen für Windenergie ausweisen?

Ja, über die Bauleitplanung. Ein Flächennutzungs- oder Bebauungsplan kann zusätzliche Flächen für Windenergie ausweisen, soweit die Ziele des Regionalplans nicht entgegenstehen. Solche Flächen zählen als Windenergiegebiete auf das Flächenziel mit. Den Flächennutzungsplan stellt die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen auf, Bebauungspläne beschließen ihre Ortsgemeinden.

Wo liegt Sprendlingen-Gensingen?

Die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen liegt im Südwesten des Landkreises Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz. Angrenzend liegen Bad Kreuznach, Bad Kreuznach (Verbandsgemeinde), Bingen am Rhein, Gau-Algesheim, Langenlonsheim-Stromberg und Nieder-Olm.

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Den Planstatus gibt es für alle Planungsregionen in Deutschland. Für Sprendlingen-Gensingen ist das die Planungsregion Rheinhessen-Nahe, auf Wunsch auch ein ganzes Bundesland oder Deutschland.

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  • Eine Region, ein Bundesland oder ganz Deutschland
  • Wind und Solar getrennt oder zusammen

Nefino.LI Planstatus in der Planungsregion Rheinhessen-Nahe

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