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Nefino.LI Planstatus
Vorranggebiete Windenergie in Hügelland/Täler
Was der Regionalplan in der Verwaltungsgemeinschaft Hügelland/Täler für Windenergie vorsieht, im geltenden Plan und im aktuellen Entwurf, und wer hier über neue Windparks entscheidet.
Hügelland/TälerProjekteVorranggebiete
Hügelland/Tälerin der Planungsregion Ostthüringen, Thüringen
HÜGELLAND/TÄLER IM ÜBERBLICK
Windenergiegebiete in Hügelland/Täler
Der geltende Regionalplan Ostthüringen sieht in der Verwaltungsgemeinschaft Hügelland/Täler Flächen für Windenergie vor. Auch der aktuelle Entwurf neuer Windenergiegebiete sieht dort Flächen vor. In den Nachbargemeinden, darunter Hermsdorf, Münchenbernsdorf, Neustadt an der Orla und Südliches Saaletal, sieht der aktuelle Entwurf ebenfalls Windenergiegebiete vor.
Welche Windparks in der Verwaltungsgemeinschaft Hügelland/Täler geplant sind, führt das Nefino.LI Projektregister: Geplante Windkraftanlagen in Hügelland/Täler.
Die Verwaltungsgemeinschaft Hügelland/Täler liegt im Süden des Saale-Holzland-Kreises in Thüringen. Zu ihr gehören 21 Gemeinden, darunter Bremsnitz, Eineborn, Geisenhain, Gneus, Großbockedra, Karlsdorf, Kleinbockedra und Kleinebersdorf. Mit rund 128 km² hat die Verwaltungsgemeinschaft Hügelland/Täler die zweitgrößte Fläche der zehn Kommunen im Saale-Holzland-Kreis. An die Verwaltungsgemeinschaft Hügelland/Täler grenzen Hermsdorf, Münchenbernsdorf, Neustadt an der Orla, Oppurg, Stadtroda und Südliches Saaletal. Durch das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft führt die A 9.
- Verwaltungsgemeinschaft
- Hügelland/Täler
- Mitgliedsgemeinden
- Bremsnitz, Eineborn, Geisenhain, Gneus, Großbockedra, Karlsdorf, Kleinbockedra, Kleinebersdorf, Lippersdorf-Erdmannsdorf, Meusebach, Oberbodnitz, Ottendorf, Rattelsdorf, Rausdorf, Renthendorf, Tautendorf, Tissa, Tröbnitz, Trockenborn-Wolfersdorf, Waltersdorf, Weißbach
- Kreis
- Saale-Holzland-Kreis
- Planungsregion
- Region Ostthüringen
- Regionalplan
- Regionalplan Ostthüringen, wirksam seit 2020
- Nachbarn
- Hermsdorf, Münchenbernsdorf, Neustadt an der Orla, Oppurg, Stadtroda, Südliches Saaletal, Triptis
STAND DER PLANUNG
Was der Regionalplan für Hügelland/Täler vorsieht
Nefino.LI Planstatus verfolgt jeden Regionalplan in Deutschland, vom geltenden Plan bis zum aktuellen Entwurf, und ordnet die Windenergiegebiete den Gemeinden zu.
- Windenergiegebiet im geltenden Regionalplanja
- Windenergiegebiet im aktuellen Entwurfja
- Regionalplan wirksam seit2020
- Neuaufstellung oder Fortschreibungläuft
- Planungsstand der Region, veröffentlicht Juni 20253. VRG-Entwurf
- Ausschlusswirkung außerhalb der Gebieteja
Nefino.LI Planstatus
Die Windenergiegebiete in der Verwaltungsgemeinschaft Hügelland/Täler
| Windenergiegebiete | Gebiete | Fläche |
|---|---|---|
| Im geltenden Regionalplan | ha | |
| Im aktuellen Entwurf | ha |
Lage, Zuschnitt und Fläche jedes Gebiets, für alle Gemeinden der Region und jeden Monat fortgeschrieben, als Tabelle und als Geodaten.
EINORDNUNG
Wer in Hügelland/Täler über Windparks entscheidet
Drei Ebenen, an denen jedes Projekt vorbei muss. Der Regionalplan steht am Anfang: Er legt fest, wo Windenergie Vorrang hat.
Wo Windenergie Vorrang hat
Der Regionalplan Ostthüringen legt fest, auf welchen Flächen Windenergie Vorrang hat. Außerhalb dieser Gebiete ist Windenergie hier ausgeschlossen. Hat die Region ihr Flächenziel nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz erreicht, sind Windenergieanlagen außerhalb der Windenergiegebiete nicht mehr privilegiert.
Nefino.LI PlanstatusVorranggebiete Windenergie in der Planungsregion Ostthüringen
Was die Gemeinden beschließen
Bebauungspläne beschließen die Mitgliedsgemeinden. Den Flächennutzungsplan stellen je nach Aufgabenteilung die Gemeinden selbst oder die Verwaltungsgemeinschaft Hügelland/Täler auf. Über die Bauleitplanung können zusätzliche Flächen für Windenergie entstehen, soweit die Ziele des Regionalplans nicht entgegenstehen.
Nefino.LI ProjektregisterGeplante Windkraftanlagen in Hügelland/Täler
Genehmigung nach BImSchG
Anlagen über 50 Meter Gesamthöhe brauchen eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, mit Gutachten zu Schall, Schatten und Artenschutz. Zuständig ist die untere Immissionsschutzbehörde, meist der Kreis.
GUT ZU WISSEN
Häufige Fragen zu Vorranggebieten in Hügelland/Täler
Gibt es in der Verwaltungsgemeinschaft Hügelland/Täler ein Vorranggebiet für Windenergie?
Der geltende Regionalplan Ostthüringen sieht in der Verwaltungsgemeinschaft Hügelland/Täler Flächen für Windenergie vor. Auch der aktuelle Entwurf neuer Windenergiegebiete sieht dort Flächen vor. In den Nachbargemeinden, darunter Hermsdorf, Münchenbernsdorf, Neustadt an der Orla und Südliches Saaletal, sieht der aktuelle Entwurf ebenfalls Windenergiegebiete vor. Lage, Zuschnitt und Fläche der Gebiete stehen in Nefino.LI.
Welcher Regionalplan gilt für Hügelland/Täler?
Für die Verwaltungsgemeinschaft Hügelland/Täler gilt der Regionalplan Ostthüringen, wirksam seit 2020. Derzeit läuft eine Fortschreibung. Außerhalb der ausgewiesenen Gebiete ist Windenergie in der Region ausgeschlossen.
Kann die Verwaltungsgemeinschaft Hügelland/Täler selbst Flächen für Windenergie ausweisen?
Ja, über die Bauleitplanung. Ein Flächennutzungs- oder Bebauungsplan kann zusätzliche Flächen für Windenergie ausweisen, soweit die Ziele des Regionalplans nicht entgegenstehen. Solche Flächen zählen als Windenergiegebiete auf das Flächenziel mit. Bebauungspläne beschließen die Mitgliedsgemeinden. Den Flächennutzungsplan stellen je nach Aufgabenteilung die Gemeinden selbst oder die Verwaltungsgemeinschaft Hügelland/Täler auf.
Wo liegt Hügelland/Täler?
Die Verwaltungsgemeinschaft Hügelland/Täler liegt im Süden des Saale-Holzland-Kreises in Thüringen. An die Verwaltungsgemeinschaft Hügelland/Täler grenzen Hermsdorf, Münchenbernsdorf, Neustadt an der Orla, Oppurg, Stadtroda und Südliches Saaletal.
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Den Planstatus gibt es für alle Planungsregionen in Deutschland. Für Hügelland/Täler ist das die Planungsregion Ostthüringen, auf Wunsch auch ein ganzes Bundesland oder Deutschland.
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- Wind und Solar getrennt oder zusammen
Nefino.LI Planstatus in der Planungsregion Ostthüringen
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