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Nefino.LI Planstatus

Vorranggebiete Windenergie in Oberes Sprottental

Was der Regionalplan in der Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental für Windenergie vorsieht, im geltenden Plan und im aktuellen Entwurf, und wer hier über neue Windparks entscheidet.

Oberes SprottentalProjekteVorranggebiete

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Oberes Sprottentalin der Planungsregion Ostthüringen, Thüringen

OBERES SPROTTENTAL IM ÜBERBLICK

Windenergiegebiete in Oberes Sprottental

Der geltende Regionalplan Ostthüringen sieht in der Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental Flächen für Windenergie vor. Auch der aktuelle Entwurf neuer Windenergiegebiete sieht dort Flächen vor. In den Nachbargemeinden, darunter Am Brahmetal, Gößnitz, Ländereck und Ronneburg, sieht der aktuelle Entwurf ebenfalls Windenergiegebiete vor.

Welche Windparks in der Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental geplant sind, führt das Nefino.LI Projektregister: Geplante Windkraftanlagen in Oberes Sprottental.

Die Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental liegt im Südwesten des Landkreises Altenburger Land in Thüringen. Zu ihr gehören Heukewalde, Jonaswalde, Löbichau, Posterstein, Thonhausen und Vollmershain. Das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft umfasst rund 49 km². An die Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental grenzen Am Brahmetal, Gößnitz, Ländereck, Ronneburg und Schmölln, jenseits der Landesgrenze Crimmitschau-Dennheritz. Die A 4 und die B 7 verlaufen durch die Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental.

Verwaltungsgemeinschaft
Oberes Sprottental
Mitgliedsgemeinden
Heukewalde, Jonaswalde, Löbichau, Posterstein, Thonhausen, Vollmershain
Kreis
Landkreis Altenburger Land
Planungsregion
Region Ostthüringen
Regionalplan
Regionalplan Ostthüringen, wirksam seit 2020
Nachbarn
Am Brahmetal, Gößnitz, Ländereck, Ronneburg, Schmölln, Crimmitschau-Dennheritz

STAND DER PLANUNG

Was der Regionalplan für Oberes Sprottental vorsieht

Nefino.LI Planstatus verfolgt jeden Regionalplan in Deutschland, vom geltenden Plan bis zum aktuellen Entwurf, und ordnet die Windenergiegebiete den Gemeinden zu.

  • Windenergiegebiet im geltenden Regionalplanja
  • Windenergiegebiet im aktuellen Entwurfja
  • Regionalplan wirksam seit2020
  • Neuaufstellung oder Fortschreibungläuft
  • Planungsstand der Region, veröffentlicht Juni 20253. VRG-Entwurf
  • Ausschlusswirkung außerhalb der Gebieteja

Nefino.LI Planstatus

Die Windenergiegebiete in der Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental

WindenergiegebieteGebieteFläche
Im geltenden Regionalplan ha
Im aktuellen Entwurf ha

Lage, Zuschnitt und Fläche jedes Gebiets, für alle Gemeinden der Region und jeden Monat fortgeschrieben, als Tabelle und als Geodaten.

EINORDNUNG

Wer in Oberes Sprottental über Windparks entscheidet

Drei Ebenen, an denen jedes Projekt vorbei muss. Der Regionalplan steht am Anfang: Er legt fest, wo Windenergie Vorrang hat.

Regionalplan

Wo Windenergie Vorrang hat

Der Regionalplan Ostthüringen legt fest, auf welchen Flächen Windenergie Vorrang hat. Außerhalb dieser Gebiete ist Windenergie hier ausgeschlossen. Hat die Region ihr Flächenziel nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz erreicht, sind Windenergieanlagen außerhalb der Windenergiegebiete nicht mehr privilegiert.

Nefino.LI PlanstatusVorranggebiete Windenergie in der Planungsregion Ostthüringen

Bauleitplanung

Was die Gemeinden beschließen

Bebauungspläne beschließen die Mitgliedsgemeinden. Den Flächennutzungsplan stellen je nach Aufgabenteilung die Gemeinden selbst oder die Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental auf. Über die Bauleitplanung können zusätzliche Flächen für Windenergie entstehen, soweit die Ziele des Regionalplans nicht entgegenstehen.

Nefino.LI ProjektregisterGeplante Windkraftanlagen in Oberes Sprottental

Genehmigung

Genehmigung nach BImSchG

Anlagen über 50 Meter Gesamthöhe brauchen eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, mit Gutachten zu Schall, Schatten und Artenschutz. Zuständig ist die untere Immissionsschutzbehörde, meist der Kreis.

GUT ZU WISSEN

Häufige Fragen zu Vorranggebieten in Oberes Sprottental

Gibt es in der Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental ein Vorranggebiet für Windenergie?

Der geltende Regionalplan Ostthüringen sieht in der Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental Flächen für Windenergie vor. Auch der aktuelle Entwurf neuer Windenergiegebiete sieht dort Flächen vor. In den Nachbargemeinden, darunter Am Brahmetal, Gößnitz, Ländereck und Ronneburg, sieht der aktuelle Entwurf ebenfalls Windenergiegebiete vor. Lage, Zuschnitt und Fläche der Gebiete stehen in Nefino.LI.

Welcher Regionalplan gilt für Oberes Sprottental?

Für die Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental gilt der Regionalplan Ostthüringen, wirksam seit 2020. Derzeit läuft eine Fortschreibung. Außerhalb der ausgewiesenen Gebiete ist Windenergie in der Region ausgeschlossen.

Kann die Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental selbst Flächen für Windenergie ausweisen?

Ja, über die Bauleitplanung. Ein Flächennutzungs- oder Bebauungsplan kann zusätzliche Flächen für Windenergie ausweisen, soweit die Ziele des Regionalplans nicht entgegenstehen. Solche Flächen zählen als Windenergiegebiete auf das Flächenziel mit. Bebauungspläne beschließen die Mitgliedsgemeinden. Den Flächennutzungsplan stellen je nach Aufgabenteilung die Gemeinden selbst oder die Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental auf.

Wo liegt Oberes Sprottental?

Die Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental liegt im Südwesten des Landkreises Altenburger Land in Thüringen. An die Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental grenzen Am Brahmetal, Gößnitz, Ländereck, Ronneburg und Schmölln, jenseits der Landesgrenze Crimmitschau-Dennheritz.

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Den Planstatus gibt es für alle Planungsregionen in Deutschland. Für Oberes Sprottental ist das die Planungsregion Ostthüringen, auf Wunsch auch ein ganzes Bundesland oder Deutschland.

  • Antwort in der Regel am selben Werktag
  • Eine Region, ein Bundesland oder ganz Deutschland
  • Wind und Solar getrennt oder zusammen

Nefino.LI Planstatus in der Planungsregion Ostthüringen

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