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Nefino.LI Planstatus
Vorranggebiete Windenergie in Oberes Sprottental
Was der Regionalplan in der Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental für Windenergie vorsieht, im geltenden Plan und im aktuellen Entwurf, und wer hier über neue Windparks entscheidet.
Oberes SprottentalProjekteVorranggebiete
Oberes Sprottentalin der Planungsregion Ostthüringen, Thüringen
OBERES SPROTTENTAL IM ÜBERBLICK
Windenergiegebiete in Oberes Sprottental
Der geltende Regionalplan Ostthüringen sieht in der Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental Flächen für Windenergie vor. Auch der aktuelle Entwurf neuer Windenergiegebiete sieht dort Flächen vor. In den Nachbargemeinden, darunter Am Brahmetal, Gößnitz, Ländereck und Ronneburg, sieht der aktuelle Entwurf ebenfalls Windenergiegebiete vor.
Welche Windparks in der Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental geplant sind, führt das Nefino.LI Projektregister: Geplante Windkraftanlagen in Oberes Sprottental.
Die Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental liegt im Südwesten des Landkreises Altenburger Land in Thüringen. Zu ihr gehören Heukewalde, Jonaswalde, Löbichau, Posterstein, Thonhausen und Vollmershain. Das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft umfasst rund 49 km². An die Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental grenzen Am Brahmetal, Gößnitz, Ländereck, Ronneburg und Schmölln, jenseits der Landesgrenze Crimmitschau-Dennheritz. Die A 4 und die B 7 verlaufen durch die Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental.
- Verwaltungsgemeinschaft
- Oberes Sprottental
- Mitgliedsgemeinden
- Heukewalde, Jonaswalde, Löbichau, Posterstein, Thonhausen, Vollmershain
- Kreis
- Landkreis Altenburger Land
- Planungsregion
- Region Ostthüringen
- Regionalplan
- Regionalplan Ostthüringen, wirksam seit 2020
- Nachbarn
- Am Brahmetal, Gößnitz, Ländereck, Ronneburg, Schmölln, Crimmitschau-Dennheritz
STAND DER PLANUNG
Was der Regionalplan für Oberes Sprottental vorsieht
Nefino.LI Planstatus verfolgt jeden Regionalplan in Deutschland, vom geltenden Plan bis zum aktuellen Entwurf, und ordnet die Windenergiegebiete den Gemeinden zu.
- Windenergiegebiet im geltenden Regionalplanja
- Windenergiegebiet im aktuellen Entwurfja
- Regionalplan wirksam seit2020
- Neuaufstellung oder Fortschreibungläuft
- Planungsstand der Region, veröffentlicht Juni 20253. VRG-Entwurf
- Ausschlusswirkung außerhalb der Gebieteja
Nefino.LI Planstatus
Die Windenergiegebiete in der Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental
| Windenergiegebiete | Gebiete | Fläche |
|---|---|---|
| Im geltenden Regionalplan | ha | |
| Im aktuellen Entwurf | ha |
Lage, Zuschnitt und Fläche jedes Gebiets, für alle Gemeinden der Region und jeden Monat fortgeschrieben, als Tabelle und als Geodaten.
EINORDNUNG
Wer in Oberes Sprottental über Windparks entscheidet
Drei Ebenen, an denen jedes Projekt vorbei muss. Der Regionalplan steht am Anfang: Er legt fest, wo Windenergie Vorrang hat.
Wo Windenergie Vorrang hat
Der Regionalplan Ostthüringen legt fest, auf welchen Flächen Windenergie Vorrang hat. Außerhalb dieser Gebiete ist Windenergie hier ausgeschlossen. Hat die Region ihr Flächenziel nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz erreicht, sind Windenergieanlagen außerhalb der Windenergiegebiete nicht mehr privilegiert.
Nefino.LI PlanstatusVorranggebiete Windenergie in der Planungsregion Ostthüringen
Was die Gemeinden beschließen
Bebauungspläne beschließen die Mitgliedsgemeinden. Den Flächennutzungsplan stellen je nach Aufgabenteilung die Gemeinden selbst oder die Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental auf. Über die Bauleitplanung können zusätzliche Flächen für Windenergie entstehen, soweit die Ziele des Regionalplans nicht entgegenstehen.
Nefino.LI ProjektregisterGeplante Windkraftanlagen in Oberes Sprottental
Genehmigung nach BImSchG
Anlagen über 50 Meter Gesamthöhe brauchen eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, mit Gutachten zu Schall, Schatten und Artenschutz. Zuständig ist die untere Immissionsschutzbehörde, meist der Kreis.
GUT ZU WISSEN
Häufige Fragen zu Vorranggebieten in Oberes Sprottental
Gibt es in der Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental ein Vorranggebiet für Windenergie?
Der geltende Regionalplan Ostthüringen sieht in der Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental Flächen für Windenergie vor. Auch der aktuelle Entwurf neuer Windenergiegebiete sieht dort Flächen vor. In den Nachbargemeinden, darunter Am Brahmetal, Gößnitz, Ländereck und Ronneburg, sieht der aktuelle Entwurf ebenfalls Windenergiegebiete vor. Lage, Zuschnitt und Fläche der Gebiete stehen in Nefino.LI.
Welcher Regionalplan gilt für Oberes Sprottental?
Für die Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental gilt der Regionalplan Ostthüringen, wirksam seit 2020. Derzeit läuft eine Fortschreibung. Außerhalb der ausgewiesenen Gebiete ist Windenergie in der Region ausgeschlossen.
Kann die Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental selbst Flächen für Windenergie ausweisen?
Ja, über die Bauleitplanung. Ein Flächennutzungs- oder Bebauungsplan kann zusätzliche Flächen für Windenergie ausweisen, soweit die Ziele des Regionalplans nicht entgegenstehen. Solche Flächen zählen als Windenergiegebiete auf das Flächenziel mit. Bebauungspläne beschließen die Mitgliedsgemeinden. Den Flächennutzungsplan stellen je nach Aufgabenteilung die Gemeinden selbst oder die Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental auf.
Wo liegt Oberes Sprottental?
Die Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental liegt im Südwesten des Landkreises Altenburger Land in Thüringen. An die Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental grenzen Am Brahmetal, Gößnitz, Ländereck, Ronneburg und Schmölln, jenseits der Landesgrenze Crimmitschau-Dennheritz.
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Nefino.LI Planstatus in der Planungsregion Ostthüringen
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