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Nefino.LI Planstatus

Vorranggebiete Windenergie in Schlei-Ostsee

Was der Regionalplan im Amt Schlei-Ostsee für Windenergie vorsieht, im geltenden Plan und im aktuellen Entwurf, und wer hier über neue Windparks entscheidet.

Schlei-OstseeProjekteVorranggebiete

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Schlei-Ostseein der Planungsregion II, Schleswig-Holstein

SCHLEI-OSTSEE IM ÜBERBLICK

Windenergiegebiete in Schlei-Ostsee

Der geltende Regionalplan II sieht im Amt Schlei-Ostsee Flächen für Windenergie vor. In den Nachbargemeinden Dänischer Wohld und Hüttener Berge sieht der geltende Plan ebenfalls Windenergiegebiete vor. Für die Region liegt ein neuer Entwurf vor. Was er im Amt Schlei-Ostsee vorsieht, führt der Nefino.LI Planstatus.

Im Nefino.LI Projektregister ist für das Amt Schlei-Ostsee der Windpark östlich Charlottenhof dokumentiert, mit Verlauf und Verfahrensstand: Geplante Windkraftanlagen in Schlei-Ostsee.

Das Amt Schlei-Ostsee liegt im Norden des Kreises Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein. Mit rund 302 km² hat das Amt Schlei-Ostsee die zweitgrößte Fläche der 19 Kommunen im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Zu ihm gehören 19 Gemeinden, darunter Altenhof, Barkelsby, Brodersby, Damp, Dörphof, Fleckeby, Gammelby und Goosefeld. Die B 203 und die B 76 verlaufen durch das Amt Schlei-Ostsee. Angrenzend liegen Dänischenhagen, Dänischer Wohld, Eckernförde und Hüttener Berge, jenseits der Regionsgrenze Haddeby, Kappeln, Kappeln-Land, Südangeln und Süderbrarup.

Amt
Schlei-Ostsee
Mitgliedsgemeinden
Altenhof, Barkelsby, Brodersby, Damp, Dörphof, Fleckeby, Gammelby, Goosefeld, Güby, Holzdorf, Hummelfeld, Karby, Kosel, Loose, Rieseby, Thumby, Waabs, Windeby, Winnemark
Kreis
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Planungsregion
Planungsraum II
Regionalplan
Regionalplan II, wirksam seit 2020
Nachbarn
Dänischenhagen, Dänischer Wohld, Eckernförde, Hüttener Berge, Haddeby, Kappeln, Kappeln-Land, Südangeln, Süderbrarup

STAND DER PLANUNG

Was der Regionalplan für Schlei-Ostsee vorsieht

Nefino.LI Planstatus verfolgt jeden Regionalplan in Deutschland, vom geltenden Plan bis zum aktuellen Entwurf, und ordnet die Windenergiegebiete den Gemeinden zu.

  • Windenergiegebiet im geltenden Regionalplanja
  • Windenergiegebiet im aktuellen Entwurfim Planstatus
  • Regionalplan wirksam seit2020
  • Neuaufstellung oder Fortschreibungläuft
  • Ausschlusswirkung außerhalb der Gebieteja

Nefino.LI Planstatus

Die Windenergiegebiete im Amt Schlei-Ostsee

WindenergiegebieteGebieteFläche
Im geltenden Regionalplan ha
Im aktuellen Entwurf ha

Lage, Zuschnitt und Fläche jedes Gebiets, für alle Gemeinden der Region und jeden Monat fortgeschrieben, als Tabelle und als Geodaten.

EINORDNUNG

Wer in Schlei-Ostsee über Windparks entscheidet

Drei Ebenen, an denen jedes Projekt vorbei muss. Der Regionalplan steht am Anfang: Er legt fest, wo Windenergie Vorrang hat.

Regionalplan

Wo Windenergie Vorrang hat

Der Regionalplan II legt fest, auf welchen Flächen Windenergie Vorrang hat. Außerhalb dieser Gebiete ist Windenergie hier ausgeschlossen. Hat die Region ihr Flächenziel nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz erreicht, sind Windenergieanlagen außerhalb der Windenergiegebiete nicht mehr privilegiert.

Nefino.LI PlanstatusVorranggebiete Windenergie in der Planungsregion II

Bauleitplanung

Was die Gemeinden beschließen

Flächennutzungs- und Bebauungspläne beschließen in der Regel die amtsangehörigen Gemeinden selbst, das Amt Schlei-Ostsee erledigt die Verwaltungsarbeit. Über die Bauleitplanung können zusätzliche Flächen für Windenergie entstehen, soweit die Ziele des Regionalplans nicht entgegenstehen.

Nefino.LI ProjektregisterGeplante Windkraftanlagen in Schlei-Ostsee

Genehmigung

Genehmigung nach BImSchG

Anlagen über 50 Meter Gesamthöhe brauchen eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, mit Gutachten zu Schall, Schatten und Artenschutz. Zuständig ist die untere Immissionsschutzbehörde, meist der Kreis.

GUT ZU WISSEN

Häufige Fragen zu Vorranggebieten in Schlei-Ostsee

Gibt es im Amt Schlei-Ostsee ein Vorranggebiet für Windenergie?

Der geltende Regionalplan II sieht im Amt Schlei-Ostsee Flächen für Windenergie vor. In den Nachbargemeinden Dänischer Wohld und Hüttener Berge sieht der geltende Plan ebenfalls Windenergiegebiete vor. Für die Region liegt ein neuer Entwurf vor. Was er im Amt Schlei-Ostsee vorsieht, führt der Nefino.LI Planstatus. Lage, Zuschnitt und Fläche der Gebiete stehen in Nefino.LI.

Welcher Regionalplan gilt für Schlei-Ostsee?

Für das Amt Schlei-Ostsee gilt der Regionalplan II, wirksam seit 2020. Derzeit läuft eine Fortschreibung. Außerhalb der ausgewiesenen Gebiete ist Windenergie in der Region ausgeschlossen.

Kann das Amt Schlei-Ostsee selbst Flächen für Windenergie ausweisen?

Ja, über die Bauleitplanung. Ein Flächennutzungs- oder Bebauungsplan kann zusätzliche Flächen für Windenergie ausweisen, soweit die Ziele des Regionalplans nicht entgegenstehen. Solche Flächen zählen als Windenergiegebiete auf das Flächenziel mit. Flächennutzungs- und Bebauungspläne beschließen in der Regel die amtsangehörigen Gemeinden selbst, das Amt Schlei-Ostsee erledigt die Verwaltungsarbeit.

Wo liegt Schlei-Ostsee?

Das Amt Schlei-Ostsee liegt im Norden des Kreises Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein. Angrenzend liegen Dänischenhagen, Dänischer Wohld, Eckernförde und Hüttener Berge, jenseits der Regionsgrenze Haddeby, Kappeln, Kappeln-Land, Südangeln und Süderbrarup.

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Den Planstatus gibt es für alle Planungsregionen in Deutschland. Für Schlei-Ostsee ist das die Planungsregion II, auf Wunsch auch ein ganzes Bundesland oder Deutschland.

  • Antwort in der Regel am selben Werktag
  • Eine Region, ein Bundesland oder ganz Deutschland
  • Wind und Solar getrennt oder zusammen

Nefino.LI Planstatus in der Planungsregion II

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