Windenergie › Schleswig-Holstein › Planungsraum II › Selent/Schlesen
Nefino.LI Planstatus
Vorranggebiete Windenergie in Selent/Schlesen
Was der Regionalplan im Amt Selent/Schlesen für Windenergie vorsieht, im geltenden Plan und im aktuellen Entwurf, und wer hier über neue Windparks entscheidet.
Selent/SchlesenProjekteVorranggebiete
Selent/Schlesenin der Planungsregion II, Schleswig-Holstein
SELENT/SCHLESEN IM ÜBERBLICK
Windenergiegebiete in Selent/Schlesen
Im geltenden Regionalplan II liegt im Amt Selent/Schlesen kein Windenergiegebiet. In den Nachbargemeinden Lütjenburg, Probstei und Schrevenborn sieht der geltende Plan dagegen Windenergiegebiete vor. Für die Region liegt ein neuer Entwurf vor. Was er im Amt Selent/Schlesen vorsieht, führt der Nefino.LI Planstatus.
Welche Windparks im Amt Selent/Schlesen geplant sind, führt das Nefino.LI Projektregister: Geplante Windkraftanlagen in Selent/Schlesen.
Im Norden des Kreises Plön in Schleswig-Holstein liegt das Amt Selent/Schlesen. Das Amt Selent/Schlesen ist rund 117 km² groß. Zu ihm gehören Dobersdorf, Fargau-Pratjau, Lammershagen, Martensrade, Mucheln, Schlesen und Selent. Durch das Amtsgebiet führt die B 202. Angrenzend liegen Großer Plöner See, Lütjenburg, Preetz-Land, Probstei und Schrevenborn.
- Amt
- Selent/Schlesen
- Mitgliedsgemeinden
- Dobersdorf, Fargau-Pratjau, Lammershagen, Martensrade, Mucheln, Schlesen, Selent
- Kreis
- Kreis Plön
- Planungsregion
- Planungsraum II
- Regionalplan
- Regionalplan II, wirksam seit 2020
- Nachbarn
- Großer Plöner See, Lütjenburg, Preetz-Land, Probstei, Schrevenborn
STAND DER PLANUNG
Was der Regionalplan für Selent/Schlesen vorsieht
Nefino.LI Planstatus verfolgt jeden Regionalplan in Deutschland, vom geltenden Plan bis zum aktuellen Entwurf, und ordnet die Windenergiegebiete den Gemeinden zu.
- Windenergiegebiet im geltenden Regionalplannein
- Windenergiegebiet im aktuellen Entwurfim Planstatus
- Regionalplan wirksam seit2020
- Neuaufstellung oder Fortschreibungläuft
- Ausschlusswirkung außerhalb der Gebieteja
Nefino.LI Planstatus
Die Windenergiegebiete im Amt Selent/Schlesen
| Windenergiegebiete | Gebiete | Fläche |
|---|---|---|
| Im aktuellen Entwurf | ha |
Lage, Zuschnitt und Fläche jedes Gebiets, für alle Gemeinden der Region und jeden Monat fortgeschrieben, als Tabelle und als Geodaten.
EINORDNUNG
Wer in Selent/Schlesen über Windparks entscheidet
Drei Ebenen, an denen jedes Projekt vorbei muss. Der Regionalplan steht am Anfang: Er legt fest, wo Windenergie Vorrang hat.
Wo Windenergie Vorrang hat
Der Regionalplan II legt fest, auf welchen Flächen Windenergie Vorrang hat. Außerhalb dieser Gebiete ist Windenergie hier ausgeschlossen. Hat die Region ihr Flächenziel nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz erreicht, sind Windenergieanlagen außerhalb der Windenergiegebiete nicht mehr privilegiert.
Nefino.LI PlanstatusVorranggebiete Windenergie in der Planungsregion II
Was die Gemeinden beschließen
Flächennutzungs- und Bebauungspläne beschließen in der Regel die amtsangehörigen Gemeinden selbst, das Amt Selent/Schlesen erledigt die Verwaltungsarbeit. Über die Bauleitplanung können zusätzliche Flächen für Windenergie entstehen, soweit die Ziele des Regionalplans nicht entgegenstehen.
Nefino.LI ProjektregisterGeplante Windkraftanlagen in Selent/Schlesen
Genehmigung nach BImSchG
Anlagen über 50 Meter Gesamthöhe brauchen eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, mit Gutachten zu Schall, Schatten und Artenschutz. Zuständig ist die untere Immissionsschutzbehörde, meist der Kreis.
GUT ZU WISSEN
Häufige Fragen zu Vorranggebieten in Selent/Schlesen
Gibt es im Amt Selent/Schlesen ein Vorranggebiet für Windenergie?
Im geltenden Regionalplan II liegt im Amt Selent/Schlesen kein Windenergiegebiet. In den Nachbargemeinden Lütjenburg, Probstei und Schrevenborn sieht der geltende Plan dagegen Windenergiegebiete vor. Für die Region liegt ein neuer Entwurf vor. Was er im Amt Selent/Schlesen vorsieht, führt der Nefino.LI Planstatus. Lage, Zuschnitt und Fläche der Gebiete stehen in Nefino.LI.
Welcher Regionalplan gilt für Selent/Schlesen?
Für das Amt Selent/Schlesen gilt der Regionalplan II, wirksam seit 2020. Derzeit läuft eine Fortschreibung. Außerhalb der ausgewiesenen Gebiete ist Windenergie in der Region ausgeschlossen.
Kann das Amt Selent/Schlesen selbst Flächen für Windenergie ausweisen?
Ja, über die Bauleitplanung. Ein Flächennutzungs- oder Bebauungsplan kann zusätzliche Flächen für Windenergie ausweisen, soweit die Ziele des Regionalplans nicht entgegenstehen. Solche Flächen zählen als Windenergiegebiete auf das Flächenziel mit. Flächennutzungs- und Bebauungspläne beschließen in der Regel die amtsangehörigen Gemeinden selbst, das Amt Selent/Schlesen erledigt die Verwaltungsarbeit.
Wo liegt Selent/Schlesen?
Im Norden des Kreises Plön in Schleswig-Holstein liegt das Amt Selent/Schlesen. Angrenzend liegen Großer Plöner See, Lütjenburg, Preetz-Land, Probstei und Schrevenborn.
ZUGANG ANFRAGEN
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf
Den Planstatus gibt es für alle Planungsregionen in Deutschland. Für Selent/Schlesen ist das die Planungsregion II, auf Wunsch auch ein ganzes Bundesland oder Deutschland.
- Antwort in der Regel am selben Werktag
- Eine Region, ein Bundesland oder ganz Deutschland
- Wind und Solar getrennt oder zusammen
Nefino.LI Planstatus in der Planungsregion II
Das Formular wird geladen. Oder hier ausfüllen
Wir verwenden Ihre Angaben ausschließlich zur Beantwortung Ihrer Anfrage. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung. Lieber erst lesen? Planstatus ansehen.
WEITER IM UMKREIS