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Nefino.LI Planstatus

Vorranggebiete Windenergie in Hüttener Berge

Was der Regionalplan im Amt Hüttener Berge für Windenergie vorsieht, im geltenden Plan und im aktuellen Entwurf, und wer hier über neue Windparks entscheidet.

Hüttener BergeProjekteVorranggebiete

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Hüttener Bergein der Planungsregion II, Schleswig-Holstein

HÜTTENER BERGE IM ÜBERBLICK

Windenergiegebiete in Hüttener Berge

Der geltende Regionalplan II sieht im Amt Hüttener Berge Flächen für Windenergie vor. In den Nachbargemeinden, darunter Dänischer Wohld, Eiderkanal, Fockbek und Hohner Harde, sieht der geltende Plan ebenfalls Windenergiegebiete vor. Für die Region liegt ein neuer Entwurf vor. Was er im Amt Hüttener Berge vorsieht, führt der Nefino.LI Planstatus.

Im Nefino.LI Projektregister ist für das Amt Hüttener Berge der Windpark Haby dokumentiert, mit Verlauf und Verfahrensstand: Geplante Windkraftanlagen in Hüttener Berge.

Im Norden des Kreises Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein liegt das Amt Hüttener Berge. Zu ihm gehören 16 Gemeinden, darunter Ahlefeld-Bistensee, Ascheffel, Borgstedt, Brekendorf, Bünsdorf, Damendorf, Groß Wittensee und Haby. Das Amt Hüttener Berge ist rund 207 km² groß. Angrenzend liegen Büdelsdorf, Dänischer Wohld, Eiderkanal, Fockbek, Hohner Harde und Schlei-Ostsee, jenseits der Regionsgrenze Haddeby und Kropp-Stapelholm. Durch das Amtsgebiet führen die A 7 und die B 203.

Amt
Hüttener Berge
Mitgliedsgemeinden
Ahlefeld-Bistensee, Ascheffel, Borgstedt, Brekendorf, Bünsdorf, Damendorf, Groß Wittensee, Haby, Holtsee, Holzbunge, Hütten, Klein Wittensee, Neu Duvenstedt, Osterby, Owschlag, Sehestedt
Kreis
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Planungsregion
Planungsraum II
Regionalplan
Regionalplan II, wirksam seit 2020
Nachbarn
Büdelsdorf, Dänischer Wohld, Eiderkanal, Fockbek, Hohner Harde, Schlei-Ostsee, Haddeby, Kropp-Stapelholm

STAND DER PLANUNG

Was der Regionalplan für Hüttener Berge vorsieht

Nefino.LI Planstatus verfolgt jeden Regionalplan in Deutschland, vom geltenden Plan bis zum aktuellen Entwurf, und ordnet die Windenergiegebiete den Gemeinden zu.

  • Windenergiegebiet im geltenden Regionalplanja
  • Windenergiegebiet im aktuellen Entwurfim Planstatus
  • Regionalplan wirksam seit2020
  • Neuaufstellung oder Fortschreibungläuft
  • Ausschlusswirkung außerhalb der Gebieteja

Nefino.LI Planstatus

Die Windenergiegebiete im Amt Hüttener Berge

WindenergiegebieteGebieteFläche
Im geltenden Regionalplan ha
Im aktuellen Entwurf ha

Lage, Zuschnitt und Fläche jedes Gebiets, für alle Gemeinden der Region und jeden Monat fortgeschrieben, als Tabelle und als Geodaten.

EINORDNUNG

Wer in Hüttener Berge über Windparks entscheidet

Drei Ebenen, an denen jedes Projekt vorbei muss. Der Regionalplan steht am Anfang: Er legt fest, wo Windenergie Vorrang hat.

Regionalplan

Wo Windenergie Vorrang hat

Der Regionalplan II legt fest, auf welchen Flächen Windenergie Vorrang hat. Außerhalb dieser Gebiete ist Windenergie hier ausgeschlossen. Hat die Region ihr Flächenziel nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz erreicht, sind Windenergieanlagen außerhalb der Windenergiegebiete nicht mehr privilegiert.

Nefino.LI PlanstatusVorranggebiete Windenergie in der Planungsregion II

Bauleitplanung

Was die Gemeinden beschließen

Flächennutzungs- und Bebauungspläne beschließen in der Regel die amtsangehörigen Gemeinden selbst, das Amt Hüttener Berge erledigt die Verwaltungsarbeit. Über die Bauleitplanung können zusätzliche Flächen für Windenergie entstehen, soweit die Ziele des Regionalplans nicht entgegenstehen.

Nefino.LI ProjektregisterGeplante Windkraftanlagen in Hüttener Berge

Genehmigung

Genehmigung nach BImSchG

Anlagen über 50 Meter Gesamthöhe brauchen eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, mit Gutachten zu Schall, Schatten und Artenschutz. Zuständig ist die untere Immissionsschutzbehörde, meist der Kreis.

GUT ZU WISSEN

Häufige Fragen zu Vorranggebieten in Hüttener Berge

Gibt es im Amt Hüttener Berge ein Vorranggebiet für Windenergie?

Der geltende Regionalplan II sieht im Amt Hüttener Berge Flächen für Windenergie vor. In den Nachbargemeinden, darunter Dänischer Wohld, Eiderkanal, Fockbek und Hohner Harde, sieht der geltende Plan ebenfalls Windenergiegebiete vor. Für die Region liegt ein neuer Entwurf vor. Was er im Amt Hüttener Berge vorsieht, führt der Nefino.LI Planstatus. Lage, Zuschnitt und Fläche der Gebiete stehen in Nefino.LI.

Welcher Regionalplan gilt für Hüttener Berge?

Für das Amt Hüttener Berge gilt der Regionalplan II, wirksam seit 2020. Derzeit läuft eine Fortschreibung. Außerhalb der ausgewiesenen Gebiete ist Windenergie in der Region ausgeschlossen.

Kann das Amt Hüttener Berge selbst Flächen für Windenergie ausweisen?

Ja, über die Bauleitplanung. Ein Flächennutzungs- oder Bebauungsplan kann zusätzliche Flächen für Windenergie ausweisen, soweit die Ziele des Regionalplans nicht entgegenstehen. Solche Flächen zählen als Windenergiegebiete auf das Flächenziel mit. Flächennutzungs- und Bebauungspläne beschließen in der Regel die amtsangehörigen Gemeinden selbst, das Amt Hüttener Berge erledigt die Verwaltungsarbeit.

Wo liegt Hüttener Berge?

Im Norden des Kreises Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein liegt das Amt Hüttener Berge. Angrenzend liegen Büdelsdorf, Dänischer Wohld, Eiderkanal, Fockbek, Hohner Harde und Schlei-Ostsee, jenseits der Regionsgrenze Haddeby und Kropp-Stapelholm.

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Den Planstatus gibt es für alle Planungsregionen in Deutschland. Für Hüttener Berge ist das die Planungsregion II, auf Wunsch auch ein ganzes Bundesland oder Deutschland.

  • Antwort in der Regel am selben Werktag
  • Eine Region, ein Bundesland oder ganz Deutschland
  • Wind und Solar getrennt oder zusammen

Nefino.LI Planstatus in der Planungsregion II

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